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Das Arbeitsrecht flexibler zu gestalten und gleichzeitig ein angemessenes Niveau des Sozialschutzes zu garantieren ist eines der Hauptanliegen der EU-Strategie zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Reform (der "Lissabon-Agenda").
Auf dem Beschäftigungsgipfel in Luxemburg im Jahr 1997 wurde die Europäische Beschäftigungsstrategie
ins Leben gerufen. Sie verfolgt drei Ziele: Vollbeschäftigung, Erhöhung von Produktivität und Qualität der Arbeit sowie Förderung des sozialen Zusammenhalts.
Um die Herausforderungen der Globalisierung und des demographischen Wandels (Bevölkerungsalterung) anzugehen, hat sich der Europäische Rat (in Lissabon und später in Thessaloniki) ehrgeizige Beschäftigungsziele gesetzt:
Im Jahr 2003 wurde es deutlich, dass es die EU nicht schaffen würde, ihre Ziele zu erreichen. Darum forderten die Staats- und Regierungschefs die Kommission auf ihrem Gipfel auf, eine hochrangige Taskforce (unter der Leitung von Wim Kok, ehemaliger Premier der Niederlande) einzusetzen, die sich mit den Herausforderungen befassen sollte. Der Kok-Bericht
, der im November 2004 veröffentlicht wurde, veranlasste die Kommission dazu, die Lissabon-Strategie stärker auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung auszurichten.
Der Bericht der Taskforce Beschäftigung betonte, dass die Arbeitsmärkte in der EU flexibler gemacht werden müssten, während gleichzeitig „ausreichende Sicherheit für die Arbeitnehmer gewährleistet werden“ müsse. Eine größere Flexibilität sei laut des Berichts nicht nur im Interesse der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmer, da sie es einfacher machen würde, Erwerbstätigkeit mit Kindererziehung, Fortbildung und Freizeit zu vereinbaren.
Der Bericht fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Gleichzeitig jedoch warnt der Bericht vor einer „Zweiteilung des Arbeitsmarkts“ in Arbeitnehmer, die Standard-Arbeitsverhältnisse und ein hohes Beschäftigungs- und soziales Sicherheitsniveau genießen, und andere, die mit einem geringeren Schutzniveau auskommen müssen. Unter Verweis auf die Niederlande und Dänemark, wo Reformen durchgeführt worden sind, die einen geringen Beschäftigungsschutz mit einer relativ hohen Arbeitslosenhilfe kombinieren (‚Flexicurity’ oder, auf Deutsch, ‚Flexisicherheit’), betrachtet der Bericht es als notwendig, dass neuartige Maßnahmen zur Gewährleistung der sozialen Sicherheit gefunden werden. Neue Formen der Sicherheit sollten demnach nicht mehr darauf abzielen, sicherzustellen, dass Arbeitnehmer ihr Leben lang für das gleiche Unternehmen arbeiten, sondern vielmehr darauf „dass die Fähigkeit von Menschen aufgebaut und erhalten wird, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben und sich dort zu verbessern“ (durch angemessenes Arbeitsentgelt, Zugang zu lebenslangem Lernen, Arbeitsbedingungen, Schutz vor Diskriminierung oder ungerechtfertigter Kündigung, Unterstützung beim Arbeitsplatzverlust und durch das Recht erworbene Ansprüche bei einem Arbeitsplatzwechsel zu übertragen).
In der Praxis sind die Arbeitsmarktmodelle in Europa äußerst unterschiedlich. André Sapir
hat herausgefunden, dass das kontinentale, mediterrane, angelsächsische beziehungsweise nordische Modell eine Menge gemeinsam haben. Diese Klassifikation wurde von den meisten Wissenschaftlern anerkannt. Der Manpower Employment Outlook
hat allerdings herausgefunden, dass sich die Beschäftigungsentwicklungen im dritten Quartal 2006 in Ländern, die unter das nordische (Norwegen und Österreich) oder das angelsächsische (Großbritannien und Irland) Modell fallen, voraussichtlich wesentlich besser entwickeln werden als in Ländern, die dem kontinentalen oder mediterranen Modell zugeordnet werden z.B. (Deutschland, Frankreich und Italien).
Aufgrund des beispiellosen Erfolgs von 'Flexicurity' in Dänemark, wird dieses Modell auf EU- und Mitgliedstaatenebene derzeit viel diskutiert. Das Modell wurde 1993 von der damaligen sozialdemokratischen Regierung eingeführt und hat dazu beigetragen, dass die Arbeitslosenquote von 12 auf 5 % fiel, während die Gehälter im Durchschnitt um 3 bis 5 % jährlich anstiegen. Es beruht auf die hundertjährige Tariftradition des Landes, wobei Gewerkschaften und Arbeitgeber einige ihrer traditionellen Forderungen haben aufgeben müssen. 'Flexicurity' zielt darauf ab, es Arbeitgebern möglichst leicht zu machen, Arbeitskräfte einzustellen und zu feuern. Eine hohe Arbeitslosenunterstützung (von 90 % des letzten Gehalts) jedoch erleichtert Arbeitnehmern den Übergang von einem Arbeitsplatz zum nächsten. Statt der Arbeitsplatzsicherheit soll auf diese Weise die Beschäftigungssicherheit gewährleistet sein. Eine aktive Arbeitsmarktpolitik setzt unter anderem auf Umschulungen und Fortbildung sowie auf eine effektive Vermittlung von Stellenangeboten.
Eines der heiß diskutierten Themen auf EU-Ebene ist die Rolle von Zeitarbeitsfirmen. Im März 2002 schlug die Kommission eine ‚Richtlinie
über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern’ vor. In ihrem Vorschlag erkennt die Kommission an, dass die Nachfrage an flexiblen Arbeitsregelungen, der von Zeitarbeitsfirmen befriedigt werden kann, steigt und dass sie sowohl im Interesse von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern sein können. Ziel des Richtlinienentwurfs ist zum einen, die Arbeitsplatzqualität von Leiharbeitnehmern zu verbessern, und zum anderen, Zeitarbeitsfirmen ein hohes Maß an Flexibilität zu ermöglichen.
Die Richtlinie wird derzeit jedoch von Großbritannien, Deutschland und Polen im Rat blockiert, da sie die Richtlinie in ihrer derzeitigen Fassung ablehnen. Das Hauptargument der Gegner der Richtlinie besteht darin, dass sie vorsieht, dass Arbeitnehmern nach sechs Wochen das gleiche Gehalt und die gleichen soziale Leistungen wie fest angestellten Arbeitnehmern zustehen. Dies würde zu weniger Flexibilität, einem höheren Verwaltungsaufwand und weniger Zeitarbeit führen.
Eine der Herausforderungen, der die EU gegenübersteht, ist auf die Erweiterung um zehn neue Mitgliedstaaten zurückzuführen. Laut eines jüngsten Berichts von Daniel Vaughan-Whitehead
(ILO) haben die neuen Mitgliedstaaten weitaus flexiblere Arbeitsregelungen (zeitlich begrenzte Arbeitsverträge, Zeitarbeitsfirmen, selbständige Erwerbstätigkeit und Teilzeitarbeit) als die EU-15 eingeführt. Diese oft an die in den USA geltenden Regelungen angelehnten Beschäftigungsverhältnisse erhöhen den Reformdruck auf die alten Mitgliedstaaten. Westeuropäische Gewerkschaften jedoch widersetzen sich einigen dieser Maßnahmen, die ihrer Ansicht nach zu „Sozialdumping“ führten.
Nicht alle Wirtschaftswissenschaftler sind jedoch der Meinung, dass die hohe Arbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten auf fehlende Flexibilität zurückzuführen ist. David R. Howell und seine Kollegen vom Schwartz Center for Economic Policy Analysis haben mehrere empirische Studien veröffentlicht, aus denen hervorgeht , dass nicht die unflexiblen Arbeitsmarktinstitutionen für die hohe Arbeitslosigkeit verantwortlich sind. In einem im Oktober 2005 veröffentlichten Positionspapier
behauptet Howell, dass eine Arbeitsmarktreform keine Lösung sei. Seiner Ansicht nach seinen die Unterschiede zwischen den Arbeitsmärkten der EU-Länder am besten durch die komplexen Wechselwirkungen zwischen der Makroökonomie und Industriepolitik einerseits und branchenspezifischer Beschäftigung und demographischen Trends andererseits, erklärt.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass die Regierungen in den Bevölkerungen und unter den Gewerkschaften oft auf großen Widerstand gegen ihre Reformpläne stoßen. Die jüngsten Studentendemonstrationen in Frankreich gegen den geplanten neuen Erstanstellungsvertrag (CPE) zeigen dies nur allzu deutlich.