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Die neuen Ziele der EU in der beruflichen Bildung sind darauf ausgerichtet, Mobilitätshindernisse in diesem Bereich abzubauen, um bis 2010 einen gemeinsamen europäischen Raum für Berufsbildung zu schaffen.
Berufliche Bildung und Weiterbildung bereitet die Teilnehmer auf Beschäftigung in manuellen oder praktischen Tätigkeitsbereichen vor.
Der Kopenhagen-Prozess
ist im Rahmen der Lissabon-Strategie der Beitrag zur Berufsbildung und der Gegenpart des Bolognaprozesses für höhere Bildung. Ziel des Kopenhagen-Prozesses, der 2002 eingeleitet wurde, ist die Verbesserung der „Leistung, Qualität und Attraktivität der Berufsbildung, um Entwicklungen im europäischen Arbeitsmarkt zu fördern und letztendlich, die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten zu steigern“.
Im Rahmen des Prozesses finden alle zwei Jahre ministerielle Follow up-Sitzungen statt. Die erste fand in Maastricht
im Jahre 2004 statt.
Die zweite Sitzung der Bildungsminister, der Kommission und der Sozialpartner fand in Helsinki am 4. und 5. Dezember 2006 statt und ging der Frage nach, wie man den Vergleich von Berufsbildungsabschlüssen in der EU erleichtern und Mobilitätshindernisse abbauen könnte, um zu ermöglichen, dass Bürger in allen EU-Mitgliedstaaten Berufsabschlüsse erwerben können und diese auch in allen anerkannt werden. Diese Maßnahmen sollen die Arbeitnehmermobilität in Europa stärken.
Auf der Sitzung wurde ein Kommuniqué über die verstärkte europäische Zusammenarbeit in der Berufsbildung
verabschiedet, das die gemeinsamen Ziele der Mitgliedstaaten für die Berufsbildung in den nächsten zwei Jahren festlegt. Das Kommuniqué fordert „einen stärker fokussierten Ansatz mit einer begrenzten Zahl prioritärer Bereiche und klarer Zielsetzungen“.
Die neuen Prioritäten unterstreichen die Notwendigkeit, die Attraktivität und die Qualität der Berufsbildung zu steigern und die Entwicklung gemeinsamer europäischer Instrumente ständig voranzutreiben, um den „Weg zu einem europäischen Raum der beruflichen Bildung zu ebnen und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Arbeitsmarktes zu fördern“. Diese Ziele sollen planmäßig bis 2010 erreicht werden.
Die neuen Prioritäten betonen ebenfalls die Wichtigkeit des wechselseitigen Lernens und die Beteiligung aller Akteure am Kopenhagen-Prozess, insbesondere die der Sozialpartner, der Branchenverbände und der Anbieter beruflicher Bildungsmaßnahmen.
Die Botschaft des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) sei ganz einfach. Die EU müsse mehr in Bildung und Weiterbildung auf nationaler und europäischer Ebene investieren. Die Tatsache, dass es in Europa 72 Millionen geringqualifizierte oder nicht-qualifizierte Arbeiter gäbe und dass neue Stellen höhere Qualifikationen verlangen würden, mache Investitionen in Bildung und Weiterbildung zu einer Notwendigkeit und nicht zu einem Luxus, so Joël Decaillon, Verbandssekretär des EGB.
Der EGB betont, dass die Verbesserung der Qualifikationen von 100 Millionen Arbeitnehmern, deren Beschäftigung aufgrund ihrer geringen Qualifikation in Frage stünde und die von 20 Millionen Arbeitslosen ausschlaggebend seien für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Der Gewerkschaftsbund rufe ebenfalls die Mitgliedstaaten dazu auf, nationale Strategien für lebenslanges Lernen zu entwerfen und die Unternehmen dazu, ihre Verantwortung auf diesem Gebiet zu verbessern.