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Da einige Mitgliedstaaten die Richtlinien über Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Biokraftstoffe noch nicht umgesetzt haben, leitet die EU-Kommission nun rechtliche Schritte ein.
Die Richtlinie über erneuerbare Energien ist seit 2001 in Kraft. Ziel ist es, den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen bis 2010 auf 21 % zu erhöhen.
Bezüglich der Biokraftstoffe hat sich die EU vorgenommen, deren Anteil bis 2010 auf 5,75 % des gesamten Kraftstoffverbrauchs zu erhöhen. Bis 2005 wollte sie einen Bezugswert von 2 % erreicht haben. Die Kommission musste nun feststellen, dass der Anteil der Biokraftstoffe auf dem Benzin- und Dieselkraftstoffmarkt „2003 nur 0,6 % und 2004 immer noch weniger als 1 %“ betrug.
Die Kommission leitete daraufhin am Dienstag (4. April) gegen neun Mitgliedstaaten der EU rechtliche Schritte ein, da sie es nicht geschafft hatten die Richtlinie über Stromerzeugung aus erneuerbaren Energie bis zur gesetzten Frist im Oktober 2003 umzusetzen.
Unabhängig hiervon wurden gegen vier weiter Mitgliedstaaten rechtliche Schritte eingeleitet, da sie die Anforderungen der Richtlinie über Biokraftstoffe nicht erfüllen: