Die Kommission leitete daraufhin am Dienstag (4. April) gegen neun Mitgliedstaaten der EU rechtliche Schritte ein, da sie es nicht geschafft hatten die Richtlinie über Stromerzeugung aus erneuerbaren Energie bis zur gesetzten Frist im Oktober 2003 umzusetzen.
- Vier Staaten (Großbritannien, Italien, Polen und die Tschechische Republik) haben es versäumt, einen Bericht zum Fortschritt der Umsetzung der seit 2001 rechtskräftigen Richtlinie einzureichen.
- Fünf weitere Staaten (Italien, Lettland, Zypern, Griechenland und Irland) haben nur „unzureichende Maßnahmen“ zur Förderung erneuerbarer Energien, wie z.B. fairer Zugang zum Energieversorgungsnetz, ermöglicht.
- Die Mitgliedstaaten haben „eine erste schriftliche Ermahnung“ erhalten, womit die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden ist.
Unabhängig hiervon wurden gegen vier weiter Mitgliedstaaten rechtliche Schritte eingeleitet, da sie die Anforderungen der Richtlinie über Biokraftstoffe nicht erfüllen:
- Finnland wurde dazu aufgefordert, eine begründete Stellungnahme (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens) einzureichen, da sie für 2005 einen deutlich niedrigeren Bezugswert als 2 % festgelegt haben.
- Dänemark erhielt aus dem selben Grund von der Kommission ein „Aufforderungsschreiben“ (erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahren).
- Luxemburg erhielt ein „Auforderungsschreiben wegen eines unvollständigen Biokraftstoff-Berichts für 2005“, während Italien diesen Bericht überhaupt nicht einreichte (begründete Stellungnahme).
- Gleichzeitig hatte die Kommission beschlossen, die Verfahren gegen Griechenland, Irland und Polen einzustellen und sagte, dass die Antworten von Ungarn und Großbritannien zurzeit überprüft würden. Auf eine Antwort aus Italien würde die Kommission immer noch warten, hieß es.



