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Biokraftstoffe und alternative Energien: Kommission leitet Verfahren gegen Mitgliedstaaten ein [DE]

Veröffentlicht 05. April 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Da einige Mitgliedstaaten die Richtlinien über Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Biokraftstoffe noch nicht umgesetzt haben, leitet die EU-Kommission nun rechtliche Schritte ein.

Die Kommission leitete daraufhin am Dienstag (4. April) gegen neun Mitgliedstaaten der EU rechtliche Schritte ein, da sie es nicht geschafft hatten die Richtlinie über Stromerzeugung aus erneuerbaren Energie bis zur gesetzten Frist im Oktober 2003 umzusetzen.  

  • Vier Staaten (Großbritannien, Italien, Polen und die Tschechische Republik) haben es versäumt, einen Bericht zum Fortschritt der Umsetzung der seit 2001 rechtskräftigen Richtlinie einzureichen.
  • Fünf weitere Staaten (Italien, Lettland, Zypern, Griechenland und Irland) haben nur „unzureichende Maßnahmen“ zur Förderung erneuerbarer Energien, wie z.B. fairer Zugang zum Energieversorgungsnetz, ermöglicht.
  • Die Mitgliedstaaten haben „eine erste schriftliche Ermahnung“ erhalten, womit die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden ist.

Unabhängig hiervon wurden gegen vier weiter Mitgliedstaaten rechtliche Schritte eingeleitet, da sie die Anforderungen der Richtlinie über Biokraftstoffe nicht erfüllen:

  • Finnland wurde dazu aufgefordert, eine begründete Stellungnahme (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens) einzureichen, da sie für 2005 einen deutlich niedrigeren Bezugswert als 2 % festgelegt haben.
  • Dänemark erhielt aus dem selben Grund von der Kommission ein „Aufforderungsschreiben“ (erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahren).
  • Luxemburg erhielt ein „Auforderungsschreiben wegen eines unvollständigen Biokraftstoff-Berichts für 2005“, während Italien diesen Bericht überhaupt nicht einreichte (begründete Stellungnahme).
  • Gleichzeitig hatte die Kommission beschlossen, die Verfahren gegen Griechenland, Irland und Polen einzustellen und sagte, dass die Antworten von Ungarn und Großbritannien zurzeit überprüft würden.  Auf eine Antwort aus Italien würde die Kommission immer noch warten, hieß es.
Nächste Schritte: 
  • Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, auf die „Aufforderungsschreiben“ zu reagieren (erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens).
  • Nach Erhalt einer Antwort kann die Kommission entscheiden, ob sie eine begründete Stellungnahme fordert oder nicht (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens).
  • Sollten die Mitgliedstaaten diesen Aufforderungen nicht nachkommen, hat die Kommission die Möglichkeit den Fall dem europäischen Gerichtshof vorzutragen und eine Geldbuße zu fordern.
Hintergrund : 

Die Richtlinie über erneuerbare Energien ist seit 2001 in Kraft. Ziel ist es, den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen bis 2010 auf 21 %  zu erhöhen. 

Bezüglich der Biokraftstoffe hat sich die EU vorgenommen, deren Anteil bis 2010 auf 5,75 % des gesamten Kraftstoffverbrauchs zu erhöhen. Bis 2005 wollte sie einen Bezugswert von 2 % erreicht haben.  Die Kommission musste nun feststellen, dass der Anteil der Biokraftstoffe auf dem Benzin- und Dieselkraftstoffmarkt „2003 nur 0,6 % und 2004 immer noch weniger als 1 %“ betrug.

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