Die Kommission wird voraussichtlich Vorschläge bezüglich neuer Maßnahmen für die Öffnung der europäischen Energiemärkte vorlegen, um die Unterstützung Frankreichs und Deutschlands zu gewinnen, die bisher einer Liberalisierung skeptisch gegenüberstanden.
Die Vorschläge, die am 10. Januar 2007 vorgelegt werden sollen, gehören zu einem umfangreichen Maßnahmenpaket, das von der Kommission als „wichtigstes und ehrgeizigstes Energiepaket jemals“ vorgestellt worden ist.
Die Ergebnisse der Kommissionsuntersuchung bezüglich des Wettbewerbs im Gas- und Stromsektor, die Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes im Juni 2005 eingeleitet hatte, werden mit großem Interesse erwartet.
Es scheint derzeit, als ob die Untersuchung den Verdacht der Kommission, dass die hohe Konzentration im Gas- und Strommarkt zu Wettbewerbsverzerrungen und beherrschenden Marktpositionen führen, bestätigen würde (EurActiv 15. November 2005).
In einem Bericht, der EurActiv vorliegt, betont die Kommission, dass die derzeitigen Vorschriften und Maßnahmen nicht die Ziele der Liberalisierung – freien Wettbewerb und echte Auswahl für die Verbraucher – erfüllt hätten.
Die Kommission sieht jedoch davon ab, strenge Maßnahmen vorzuschlagen und nennt stattdessen zwei Möglichkeiten, um die fehlende Liberalisierung zu beschleunigen:
- Entflechtung der Eigentumsverhältnisse: Trennung der Stromerzeuger und der Netzbetreiber, und;
- Unabhängige Systembetreiber: Die Unternehmen bleiben weiterhin Besitzer der Netzwerke, müssen jedoch für einen festgelegten Preis anderen Betreibern Zugang gewähren.
Derzeit schreibt die EU-Gesetzgebung Energieunternehmen lediglich vor, die Stromerzeugung und die Netzbetreibung unter zwei unterschiedlichen Namen zu führen und die Konten zu trennen. Unternehmen, denen die Netze gehören, ist es jedoch weiterhin gestattet, Energie zu produzieren.
Obgleich die Kommission die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse befürwortet, hat sie ihre Position im Hinblick auf den starken Widerstand aus Paris und Berlin relativieren müssen. Die vollständige Entflechtung würde die Investitionskapazitäten beeinträchtigen und die Versorgungssicherheit gefährden, lautete die offizielle Reaktion Frankreichs auf das Energie-Grünbuch der Kommission.
Die Kommission hat daher andere Möglichkeiten in Betracht gezogen, die eher die Zustimmung Frankreichs erhalten könnten:
- Eine Harmonisierung der Kompetenzen und der Selbständigkeit der nationalen Energiebehörden und die Erteilung der Aufgabe an die Behörden, die Interessen des europäischen Energiemarktes zusätzlich zu denen des nationalen Energiemarktes zu vertreten;
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Energiebehörden und die Schaffung eines Mechanismus, der der Kommission bei der Überprüfung der
- Entscheidungen der nationalen Behörden behilflich sein würde (wie bereits im Telekomsektor eingesetzt, Artikel 7, Richtlinie 2002/21/EG);
- Die Europäische Gruppe der Regulierer für den Gas- und Strommarkt (ERGEG) in gewissen Bereichen mit einer verbindlichen Entscheidungsmacht ausstatten;
- Die Schaffung einer europäischen Energiebehörde (ein Vorschlag, der bereits bei einem Gipfel im März 2006 von den europäischen Staats- und Regierungschefs abgelehnt wurde).



