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Um die Bedenken Deutschlands und Frankreichs gegenüber einer Liberalisierung der Märkte abzubauen, sehen die für diese Woche geplanten Vorschläge der Kommission vor, dass große Energieunternehmen auch in Zukunft bestehen bleiben können.
Die Geduld der Europäischen Kommission gegenüber den geringen Fortschritten bei der Liberalisierung der Energiemärkte neigt sich dem Ende zu. Im Dezember wurden als zweite Stufe der rechtlichen Maßnahmen, die 2006 eingeleitet wurden, um die Umsetzung der Richtlinie zur Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte zu gewährleisten, „begründete Stellungnahmen“ an eine Reihe von Staaten geschickt, unter anderem an Deutschland und Frankreich (EurActiv 14. Dezember 2006).
Die Kommission ist jedoch auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten angewiesen, um die ehrgeizigen Pläne, eine gemeinsame Energiepolitik zu schaffen, umsetzen zu können – ein Projekt, das ohne die Zustimmung Deutschlands und Frankreichs nicht durchführbar ist.
Die Kommission wird voraussichtlich Vorschläge bezüglich neuer Maßnahmen für die Öffnung der europäischen Energiemärkte vorlegen, um die Unterstützung Frankreichs und Deutschlands zu gewinnen, die bisher einer Liberalisierung skeptisch gegenüberstanden.
Die Vorschläge, die am 10. Januar 2007 vorgelegt werden sollen, gehören zu einem umfangreichen Maßnahmenpaket, das von der Kommission als „wichtigstes und ehrgeizigstes Energiepaket jemals“ vorgestellt worden ist.
Die Ergebnisse der Kommissionsuntersuchung
bezüglich des Wettbewerbs im Gas- und Stromsektor, die Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes im Juni 2005 eingeleitet hatte, werden mit großem Interesse erwartet.
Es scheint derzeit, als ob die Untersuchung den Verdacht der Kommission, dass die hohe Konzentration im Gas- und Strommarkt zu Wettbewerbsverzerrungen und beherrschenden Marktpositionen führen, bestätigen würde (EurActiv 15. November 2005).
In einem Bericht
, der EurActiv vorliegt, betont die Kommission, dass die derzeitigen Vorschriften und Maßnahmen nicht die Ziele der Liberalisierung – freien Wettbewerb und echte Auswahl für die Verbraucher – erfüllt hätten.
Die Kommission sieht jedoch davon ab, strenge Maßnahmen vorzuschlagen und nennt stattdessen zwei Möglichkeiten, um die fehlende Liberalisierung zu beschleunigen:
Derzeit schreibt die EU-Gesetzgebung Energieunternehmen lediglich vor, die Stromerzeugung und die Netzbetreibung unter zwei unterschiedlichen Namen zu führen und die Konten zu trennen. Unternehmen, denen die Netze gehören, ist es jedoch weiterhin gestattet, Energie zu produzieren.
Obgleich die Kommission die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse befürwortet, hat sie ihre Position im Hinblick auf den starken Widerstand aus Paris und Berlin relativieren müssen. Die vollständige Entflechtung würde die Investitionskapazitäten beeinträchtigen und die Versorgungssicherheit gefährden, lautete die offizielle Reaktion
Frankreichs auf das Energie-Grünbuch der Kommission.
Die Kommission hat daher andere Möglichkeiten in Betracht gezogen, die eher die Zustimmung Frankreichs erhalten könnten:
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes betonte, das Fehlen einer vollständigen Entflechtung im Energiebereich führe zu „systemischen Interessenkonflikten“, wenn Anbieter neuen Marktteilnehmern den Zugang zu ihren Netzen verweigerten.
In einer Rede am 30. Oktober 2006 sagte Kroes, es müsse eine strukturelle Lösung gefunden werden, die ein für alle mal die Infrastruktur von der Lieferung und der Energieerzeugung trenne. Es müssten also die Eigentumsverhältnisse entflochten werden, so Kroes.
Der Vize-Vorsitzende der Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament, Claude Turmes, kritisierte, die harte Linie von Wettbewerbskommissarin Kroes sei von Kommissionspräsident Barroso übergangen worden.
Die versprochenen Maßnahmen für die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse und eine starke europäische Energiebehörde seien nunmehr Möglichkeiten. Dies sei eine große Enttäuschung und ein Geschenk für die deutsche Ratspräsidentschaft, so Turmes. Er fügte hinzu, dass wohl kaum einer sich vorstellen könnte, dass Deutschland eine Debatte im Rat bezüglich der Entflechtung der Eigentumsverhältnisse und die Schaffung einer europäischen Regulierungsbehörde wünschen würde.
Die Europäische Gruppe der Regulierer für den Gas- und Strommarkt (ERGEG) pflichtete dieser Einschätzung bei. Ein kürzlich erschienener ERGEG-Bericht kritisierte die vage Umsetzung von Entflechtungs-Vorschriften in den bestehenden Richtlinien.
Der ERGEG-Vorsitzende Sir John Mogg sagte, einige Energieunternehmen würden möglicherweise das Argument vorbringen, dass die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse keinen Wettbewerbsvorteil mit sich bringe. Dies sei jedoch nicht wahr. Unzureichende Entflechtung sei oftmals das größte Hindernis für Wettbewerb.
Diese Haltung wird jedoch nicht von allen geteilt. Eurelectric, der Dachverband der europäischen Elektrizitätswirtschaft, betonte, die derzeitige Stromrichtlinie sei ausgewogen und garantiere, dass Unternehmen ihre Netze behalten könnten, während gleichzeitig strikte Regeln die Neutralität der Netzwerkbetreiber gewährleisteten.
Anne-Marlorie Géron, Leiterin der Abteilung Märkte bei Eurelectric, wies darauf hin, dass es organisatorischer Strukturen bedürfe, um eine Kultur der Entflechtung zu entwickeln, die eine nicht-diskriminierende Vergabe von Dienstleistungen gewährleiste.
Dies, so Géron, könnte nur erreicht werden, wenn man eine deutliche Trennung der Beschäftigten auf der Management-Ebene sicherstelle und gleichzeitig ein geeignetes Programm befolge.
Ein konsistenterer und effizienterer Regulierungsprozess auf europäischer Ebene sei mit Sicherheit unerlässlich, um Regulierungshindernisse abzubauen und den Weg für integrierte Märkte zu ebnen, fügte Géron hinzu.
Jedoch betonte sie die Notwendigkeit einer klaren Aufteilung der Kompetenzen zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und der regionalen Ebene.