Verschiedene Zielvorgaben für EU-Mitgliedstaaten
Ein Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie – vorgelegt am 23. Januar 2008 – beauftragt jeden Mitgliedstaat, seinen Anteil an erneuerbaren Energien, wie Solar-, Wind- und Wasserenergie, zu erhöhen. Dies soll den Anteil der EU von den derzeitigen 8,5% auf 20% im Jahr 2020 anheben.
Ein separates Ziel zur Erhöhung der Verwendung von Biokraftstoffen auf zehn Prozent des Kraftstoffverbrauchs soll von jedem Land, als Teil des Gesamtziels der EU, erreicht werden.
Um diesen Zielvorgaben gerecht zu werden, muss jeder der 27 EU-Mitgliedstaaten seinen Anteil an erneuerbaren Energien um 5,5%, gemessen am Stand von 2005, erhöhen. Die restliche Anhebung wird auf Grundlage des Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Kopf berechnet. Es steht den EU-Staaten frei, ihren bevorzugten ‚Mix’ an erneuerbaren Energien zu bestimmen. Somit können sie ihren unterschiedlichen Potentialen gerecht werden. Sie müssen jedoch bis zum 31. März 2010 der Kommission nationale Aktionspläne vorlegen, in denen sie ihre Strategien darlegen. Die Pläne müssen drei Sektoren berücksichtigen: Strom, Heizen und Kühlen sowie Verkehr.
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Mitgliedstaat |
Anteil an erneuerbaren Energien 2005 |
Erforderlicher Anteil bis 2020 |
| Belgien | 2,2% | 13% |
| Bulgarien | 9,4% | 16% |
| Dänemark | 17% | 30% |
| Deutschland | 5,8% | 18% |
| Estland | 18% | 25% |
| Finnland | 28,5% | 38% |
| Frankreich | 10,3% | 23% |
| Griechenland | 6,9% | 18% |
| Irland | 3,1% | 16% |
| Italien | 5,2% | 17% |
| Lettland | 34,9% | 42% |
| Littauen | 15% | 23% |
| Luxemburg | 0,9% | 11% |
| Malta | 0% | 10% |
| Niederlande | 2,4% | 14% |
| Österreich | 23,3% | 34% |
| Polen | 7,2% | 15% |
| Portugal | 20,5% | 31% |
| Rumänien | 17,8% | 24% |
| Schweden | 39,8% | 49% |
| Slowakische Republik | 6,7% | 14% |
| Slowenien | 16% | 25% |
| Spanien | 8,7% | 20% |
| Tschechische Republik | 6,1% | 13% |
| Ungarn | 4,3% | 13% |
| Vereinigtes Königreich | 1,3% | 15% |
| Zypern | 2,9% | 13% |
Die Kommission hat weiterhin eine Reihe von Zwischenzielen bestimmt. Dies soll einen gleichmäßigen Fortschritt in Richtung der 2020-Ziele sicherstellen:
- durchschnittlich 25% zwischen 2011 und 2012;
- durchschnittlich 35% zwischen 2013 und 2014;
- durchschnittlich 45% zwischen 2015 und 2016;
- durchschnittlich 65% zwischen 2017 und 2018.
Nur das 2020-Ziel ist rechtsbindend. Ein hoher Beamter der Kommission sagte am 22. Januar 2008, dass die Kommission jedoch frühzeitig rechtliche Schritte einleiten könne, falls der Fortschritt eines Mitgliedstaates so begrenzt ist, dass klar ist, dass er das Endziel nicht erreichen kann.
Virtueller Energiefluss
Der Kommissionsvorschlag gewährt den virtuellen Handel mit erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen. Letztere belegen den Ursprung des mit erneuerbaren Quellen hergestellten Stroms. Diese Bestimmung existiert bereits in bestehenden EU-Gesetzgebungstexten zu erneuerbaren Energien (siehe LinksDossier). Bisher sei sie jedoch, so die Kommission, kaum genutzt worden.
Unter dem System können Mitgliedstaaten in die Erzeugung erneuerbarer Energie in einem anderen Mitgliedstaat investieren, und dafür im Gegenzug Herkunftsnachweise erhalten. Diese können dem Ziel für erneuerbare Energien angerechnet werden. Die Kommission hat jedoch die Bedingung gestellt, dass ein Mitgliedstaat bereits sein Zwischenziel erreicht haben muss, bevor im gewährt wird, Investitionen zu erhalten und Herkunftsnachweise an einen anderen Mitgliedstaat zu geben.
Physischer Handel mit erneuerbaren Energien wird im EU-Binnenmarkt genehmigt und gefördert. Derzeit mache er jedoch weniger als sechs Prozent des Stromhandels zwischen den EU-Mitgliedstaaten aus, so der Europäische Dachverband für erneuerbare Energien (European Renewable Energy Council, EREC).
Heizen von Gebäuden und Ortsteilen
Während sich die Richtlinie auf die Förderung großer Erneuerbare-Energie-Anlagen konzentriert, werden Mitgliedstaaten nichtsdestotrotz aufgefordert, in allen neuen oder renovierten Gebäuden ein Minimum der Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen. Der Text bestimmt Vorschriften für die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten, die ein Fachmann ausstellt, der die Erneuerbare-Energie-Technologie in einem Gebäude anbringt (siehe LinksDossier über Umweltfreundliche Gebäude).
Architekten und Bauplaner werden ebenfalls bei der Planung von neuen Anlagen von der ‚Anleitung’ der Mitgliedstaaten profitieren. Kommunale und regionale Verwaltungsorgane sollten aufgefordert werden, bei der Planung, der Gestaltung, dem Bau und der Renovierung von Industrie- oder Wohngebieten die Installation von Ausstattungen und Systemen zum Heizen, Kühlen und zur Stromversorgung, die erneuerbare Energiequellen nutzen, bzw. zum Heizen und Kühlen von Ortsteilen, zu erwägen.
Netzzugang
Viele kleine Hersteller von erneuerbarer Energie sind der Meinung, dass ein Mangel an Transparenz und ein behinderter Zugang zu Energienetzen sie vom Wettbewerb fernhält (EurActiv vom 6. Juli 2007).
Der Text richtet sich an dieses Problem, indem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, sicherzustellen, dass die Betreiber von Übertragungs- und Verteilungssystemen einen ‚vorrangigen Zugang’ zu einem Stromnetz zur Verfügung stellen, das den Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewinnt.
Biokraftstoffe und Nachhaltigkeit
Brüssel hat zunehmend Druck seitens grüner Politiker, Umwelt-NGOs und der wissenschaftlichen Gemeinschaft erfahren, stabile Nachhaltigkeitskriterien zu schaffen, um sicherzustellen, dass das Zehn-Prozent-Ziel für Biokraftstoffe nicht zu einem Verlust an Ökosystemen, zu Abholzung, zu einer Verdrängung der Bevölkerung, zu einem Anstieg der Lebensmittelpreise und zu einem noch höheren CO2-Ausstoß führt.
Der Kommissionstext nimmt die folgenden Kriterien auf:
- Landnutzung – alte Wälder, in denen der Mensch gar nicht oder nur begrenzt aktiv ist, können nicht für die Kultivierung von Biokraftstoffen genutzt werden; gleiches gilt für stark biodiverse Weideländer, oder Flächen mit großen Kohlevorkommen, wie Feuchtgebiete oder unberührte Moore.
- CO2-Einfluss – Die gesamten Einsparungen an Treibhausgasemissionen durch die Herstellung von Biokraftstoffen muss mindestens 35% betragen, damit die Kultivierung als nachhaltig erachtet werden kann.
Die Kommission wird bis Ende 2010 Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von Biomasse bei der Herstellung von Energie vorlegen.
Die Rechnung zahlen
Gemeinsam mit dem Vorschlag für erneuerbare Energien wurden überarbeitete Leitlinien für staatliche Beihilfen vorgelegt. Dies ebnet den Weg für eine Erhöhung der staatlichen Mittel für den Sektor der erneuerbaren Energien, einschließlich für Hersteller von Biokraftstoffen. Die Nachhaltigkeitskriterien der Kommission werden mit der Zuschussfähigkeit der staatlichen Beihilfe gekoppelt werden.
Um staatliche Zuschüsse erhalten zu können, müssen Projekte im Allgemeinen hohe Investitionskosten aufweisen können. Dabei sind besonders Unternehmen berechtigt, Subventionen zu erhalten, die über die Umweltbestimmungen der Gemeinschaft hinausgehen.
Ein Großteil der staatlichen Unterstützung durch die Kommission kann in Form von Steuererleichterungen ermöglicht werden. Die neuen Leitlinien schlagen jedoch keine Überarbeitung der Mehrwertsteuersysteme vor – trotz früherer Forderungen nach neuen ‚umweltfreundlichen’ Mehrwertsteuerregelungen aus Frankreich und dem Vereinigten Königreich (EurActiv vom 23. Juli 2007).
Die Kommission geht davon aus, dass das Energie- und Klimapaket insgesamt (siehe auch diesen Artikel zum Thema) weniger als 0,5% des BIP der EU kosten werde. Die Kommission hat wiederholt auf ‚Kosten der Untätigkeit’ aus dem Stern-Bericht verwiesen (EurActiv vom 31. Oktober 2006). Sie sagt, dass steigende Öl- und Gaspreise bedeuteten, dass die Gewinne aus der Förderung der erneuerbaren Energien ‚viel höher’ seien würden, als derzeitige Berechnungen der Kommission schätzen.


