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Endesa-Übernahmeblockade: Spanien wird verwarnt [DE]

Veröffentlicht 28. August 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die Kommission äußert "ernsthafte Zweifel" an den Bedingungen, die Spanien an die Übernahme von Endesa durch E.ON knüpft. Madrid hat bis zum 4. September Zeit, sich zu rechtfertigen.

Am 25. August ist die Kommission in einem vorläufigen Urteil zu dem Schluss gekommen, dass die Auflagen der spanischen Energiebehörden bezüglich der Übernahme des spanischen Energieversorgers Endesa durch E.ON gegen EU-Recht verstoßen. 

Am 27. Juli hatte CNE den deutschen Energiegiganten aufgefordert, 30 % der Produktionskapazitäten zu verkaufen, solle sie der Übernahme, für die E.ON 27 Milliarden Euro zahlen will, zustimmen. Dies soll E.ON von seinem Vorhaben abbringen. Der Schritt Spaniens wird daher als protektionistisch gewertet. Spanien hätte eine Fusion zwischen Endesa und Gas Natural, die einen nationalen „Energiechampion“ hervorgebracht hätte, vorgezogen. 

Aber nach Einschätzung der Kommission verstoßen die Bedingungen der CNE gegen EU-Recht, da sie sich nicht unter Verweis auf die öffentliche Sicherheit rechtfertigen ließen. Außerdem seien sie weder notwendig noch verhältnismäßig. 

Darüber hinaus stellt die Kommission fest, dass Spanien in dieser Angelegenheit keine Befugnisse habe, da die geplante Übernahme grenzüberschreitende Implikationen habe. Daher sei es die Kommission, die hier das Sagen habe. Das Wettbewerbsrecht der Mitgliedstaaten könne auf diesen Fall keine Anwendung finden. 

Die spanische Regierung hat nun bis zum 4. September Zeit, ihre Position zu rechtfertigen, hat aber bereits signalisiert, dass sie ihre Meinung nicht ändern werde.

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