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Inzwischen ist die Verpflichtung der EU-Staats- und Regierungschefs, bis 2020 einen Anteil an erneuerbaren Energien von 20% zu erreichen, in verbindliche Zielvorgaben für die einzelnen Mitgliedstaaten übertragen worden. Infolgedessen ist in Brüssel eine Debatte darüber entfacht, wie die Ziele erreicht werden können – und ob dies überhaupt möglich ist.
Im März 2007 verpflichteten die EU-Staats- und Regierungschefs sich, bis 2020 einen Anteil von 20% an erneuerbaren Energien zu erreichen. Diesen Versprechen folgten am 23. Januar 2008 Vorschläge der Kommission, welche die differenzierten Zielvorgaben für die einzelnen Mitgliedstaaten auf Grundlage deren Bruttosozialprodukte enthalten (siehe das LinksDossier von EurActiv und weitere Artikel zum Thema).
Eine verpflichtende Erhöhung des Anteils von Biokraftstoffen im Verkehrsbereich um zehn Prozent war auch in die Vorschläge aufgenommen wurden.
Die richtigen Rahmenbedingungen
Befürworter der erneuerbaren Energien stimmen meist zu, dass erneuerbare Energien wie Solar- und Windenergie, Wasserkraft und Biomasse problemlos 20% oder mehr zum Energiemix der EU bis 2020 beitragen könnten, so lange bestimmte Bedingungen eingehalten würden.
Industriesektoren und Privathaushalte müssen die Energie in effizienterer Form nutzen, um den steigenden Energiebedarf der EU zu entlasten. Weiterhin müssen die Bedingungen für den Zugang zu Stromnetze verbessert werden, damit die Stromerzeugung nicht länger von relativ wenigen großen Anlagen dominiert wird, sondern auf eine steigende Zahl kleinerer Elektrizitätshersteller verteilt wird.
Skeptiker sagen jedoch, dass eine Verschiebung hin zu einer dezentralisierten Stromerzeugung mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien zahlreiche Probleme mit sich bringe. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die Stabilität von Stromnetzen und die Qualität des Stroms, der durch diese Netze fließe.
Gegner einer zu ehrgeizigen Förderung der erneuerbare Energien weisen darauf hin, dass letztere ein unzuverlässiger Ersatz für die aus fossilen Brennstoffen oder Kernbrennstoffen erzeugte Elektrizität darstelle, weil Energiequellen wie Wind und Sonne weder kontrolliert noch gespeichert werden könnten.
Bedenken zur Netzwerksicherheit werden ebenfalls immer wieder angesprochen: Wenn die Windenergieerzeugung beispielsweise plötzlich dramatisch über einen kurzen Zeitraum steige, könnten Netze überlastet werden und sich abschalten, was zu Stromausfällen führen würde. Auf der anderen Seite könnte es sein, dass erneuerbare Energien nicht schnell genug auf plötzliche Nachfragesteigerungen reagieren können, was Verluste oder eine bedeutende Abnahme der Stromflüsse verursachen könnte.
Aber die Industrie für erneuerbare Energien weist darauf hin, dass diese Fragen größtenteils durch eine Umstrukturierung der Netzwerke, bessere Koordinierung und Sicherheitsverbesserungen gelöst werden könnten. Verbleibende Hindernisse sollten von weiterer Forschung und Entwicklung behoben werden.
Forscher an der Universität Kassel in Deutschland entwickelten beispielsweise das Konzept eines „Kombikraftwerkes
“. Es verwendet eine Kombination von erneuerbaren Energien sowie Wasserpumpen, die überschüssige Windenergie in Form von Wasser in Speicherseen speichern. Die Wissenschaftler geben an, dass erneuerbare Energien bis 2050 den gesamten Energiebedarf Deutschlands decken könnten, ohne größere Probleme bezüglich Versorgungsunterbrechungen.
Neben den Bedenken über Technologien- und Netzsicherheit wird die Finanzierung der erneuerbaren Energien 2008 ein ‚heißes’ Thema bleiben. Es wird erwartet, dass die Kommission Einzelheiten darüber vorlegt, wie es der EU gelingen kann, ihre ‚strategischen Energietechnologien’ zu finanzieren (EurActiv vom 23. November 2007).
Derzeit gibt es zwischen den Mitgliedstaaten große Diskrepanzen, was die Finanzierung der erneuerbaren Energien betrifft. In Deutschland und Spanien beispielsweise war ein ‚Boom’ im Bereich Solar- und Windanlagen zu verzeichnen, da letztere von staatlicher Unterstützung durch garantierte Einspeisetarife profitieren. Das Vereinigte Königreich andererseits hat den Erzeugern und Verbrauchern von erneuerbaren Energien keine derartigen Anreize geboten, weshalb erneuerbare Energie dort wesentlich weniger gefördert werden.
Die Kommission erweiterte mit ihren Vorschlägen vom 23. Januar 2008 unter anderem den Geltungsbereich für die Subventionierung von erneuerbaren Energien innerhalb der EU-Regelungen für staatliche Beihilfe erweitert.
Eurelectric, der Verband der europäischen Stromindustrie, erklärt, es sei entscheidend, dass die derzeitigen Bemühungen, den Energiebinnenmarkt zu stärken, nicht zunichte gemacht würden, indem man 35% des Elektrizitätsmarktes mit nicht-marktbasierter Unterstützung für erneuerbare Energien begrenze. Damit wiederholt Eurlectric bereits zuvor geäußerte Bedenken, dass die Industrie für erneuerbare Energien von Subventionen abhängig werden könnte.
Eurelectric setzt sich für eine stärkere Nutzung des grenzüberschreitenden Handels von Herkunftsnachweisen für erneuerbare Energien ein. Dies soll ‚marktkompatible Mechanismen’ fördern, um eine kohlenstoffarme Wirtschaft zu erlangen.
Unterstützungssysteme zu diesem Zeitpunkt abzuschaffen, würde jedoch der EU-Solarindustrie schaden, so Dr. Winfried Hoffman, Präsident der European Photovoltaic Industry Association (EPIA). Hoffmann ist überzeugt, dass in den kommenden zehn Jahren die Verbraucher von den ‚dramatischen Preissenkungen’ für Solarplatten profitieren sollten, was Subventionen obsolet werden lassen könnte.
Hoffmanns Ansicht wird auch von anderen Vertretern der Industrie für erneuerbare Energien geteilt. Diese sind der Meinung, dass staatliche Unterstützung kurzfristig notwendig sei. Solange es keinen wahren wettbewerbsfähigen Energiebinnenmarkt gebe, komme der Handel von Herkunftsnachweisen großen etablierten Energiekonzernen zu Gute. Diese könnten sich die höheren Kosten für Vorabinvestitionen leisten, die notwendig seien, um sich an diesen Systemen zu beteiligen.
Die Bedingungen für den Handel mit Herkunftsnachweisen wurden auch in den Kommissionsvorschlag aufgenommen, selbst wenn die ursprünglichen Pläne für einen verpflichtenden Handel aus dem endgültigen Text gestrichen wurden.
Die Frage, ob erneuerbare Energien zu den gewünschten Ergebnissen führen, wird im Fokus einer Debatte stehen, die während des Europäischen Wirtschaftsgipfels (EBS
) am 21. und 22. Februar 2008 in Brüssel stattfinden wird. Unter den Rednern werden Mitglieder der Europäischen Kommission und der Internationalen Energieagentur (IEA) sein, sowie Vertreter von Forschungsinstituten und des Privatsektors.