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EU-Energiemärkte: Kommission findet "schwerwiegende Defizite" [DE]

Veröffentlicht 16. November 2005 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Erste Ergebnisse der von der Kommission vorgenommenen Untersuchung der liberalisierten Gas- und Strommärkte der EU zeigen, dass Wettbewerbseinschränkungen noch immer nicht beseitigt worden sind und monopolähnliche Stellungen weiter ausgenutzt werden. Abhilfe könnte ab Mitte 2006 geschaffen werden. 

So stellte die Kommission am 15. November denn auch fest, dass „die europäischen Energiemärkte noch nicht nach Wettbewerbsregeln funktionieren, sondern eine Reihe schwerwiegender Defizite aufweisen“. 

Energiemärkte auf dem Prüfstand 

Mit dieser Feststellung fasst die Kommission die ersten Ergebnisse einer Sektoruntersuchung zusammen, die im Juni 2005 von der Kommission eingeleitet wurde, nachdem sich große industrielle Energieverbraucher über kontinuierlich steigende Preise und Mangel an Wettbewerb auf den Gas- und Strommärkten beschwert hatten. 

“Wenn wir Vorstöße gegen Wettbewerbsvorschriften aufdecken, werden wir Maßnahmen zum Schutz europäischer Verbraucher ergreifen müssen”, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes im Juni. Am 15. November bekräftigte sie ihre Aussage über die Möglichkeit der Anwendung des EU-Wettbewerbsrecht zur Lösung dieses Problems. 

Erste Ergebnisse der Prüfung zeigen, dass “in vielen Mitgliedstaaten Gas- und Strommärkte einen hohen Konzentrationsgrad aufweisen, was etablierten Betreibern ermöglicht, die Preise zu beeinflussen“ und sie künstlich hoch zu schrauben. 

Die Prüfung vermerkt außerdem, dass “die Entflechtung der Netz- von den Versorgungstätigkeiten auf den Gas- und Strommärkten nur ungenügend durchgeführt wird“. Der Kommission zufolge verhindern Hindernisse bei der grenzübergreifenden Versorgung mit Gas und Strom die Entwicklung integrierter EU-Energiemärkte. Eine mangelnde Transparenz auf den Märkten „verschärft das Misstrauen der Industrie und Verbraucher“ in die jeweiligen Preisbildungsmechanismen auf den Großhandelsmärkten für Energie. 

Bericht über die Funktionsweise des Binnenmarktes für Elektrizität und Erdgas 

Der Kommissionsbericht über die Funktionsweise des Binnenmarktes für Elektrizität und Erdgas im Jahr 2005 wurde zusammen mit den ersten Ergebnissen der Sektoruntersuchung zur Wettbewerbssituation vorgelegt. 

Der Bericht „bestätigt, dass der grenzübergreifende Wettbewerb noch unterentwickelt ist und den Kunden daher keine wirklichen Alternativen zu den nationalen Versorgern bietet“. Schlüsselindikatoren hierfür seien die fehlende EU-weite Preiskonvergenz und der geringe Umfang des grenzübergreifenden Energiehandels, so die Kommission. 

Schuld daran sei vor allem die Tatsache, dass es die Mitgliedstaaten versäumt hätten, die zweite Reihe der Elektrizitätsrichtlinien „rechtzeitig bzw. entschlossen genug umzusetzen“, so die Kommission. Was den Stromsektor angeht, so verhindert die ungenügende zwischenstaatliche Vernetzung vieler Mitgliedstaaten der Kommission zufolge die Entstehung eines echten Wettbewerbs. 

Da in vielen Mitgliedstaaten die zur Umsetzung der Richtlinien erforderlichen Rechtsvorschriften erst vor kurzem verabschiedet wurden, sind in dem Bericht keine endgültigen Schlussfolgerungen hinsichtlich zusätzlich notwendig werdender Maßnahmen auf EU-Ebene enthalten. Die Kommission wird Überprüfungen der tatsächlichen Wirksamkeit der in jedem Land erfolgten Maßnahmen zur Marktöffnung durchführen und gegebenenfalls Ende 2006 Vorschläge zur Behandlung „verbleibender Probleme“ vorlegen. Es steht fest, dass derzeit keine dritte Liberalisierungsrichtlinie geplant ist. 

Stellungnahmen: 

Eurelectric, der Dachverband der europäischen Elektrizitätswirtschaft, hält es für außerordentlich wichtig, dass die Dynamik der Marktöffnung beibehalten wird und ruft alle Mitgliedstaaten zur vollständigen und wirksamen Umsetzung der Liberalisierungsmaßnahmen auf. 

Die Metallindustrie, einer der größten Stromverbraucher, wirft Stromerzeugern vor, Elektrizitätspreise künstlich hoch zu halten. Der Handelsverband Eurometaux verwies auf Betriebsabwicklungen und Investitionsabbau im Metallsektor aufgrund dubioser Geschäftsmethoden, denen die bestehenden Elektrizitätsrichtlinien nicht entgegenwirken könnten. 

Der European Renewable Energy Council (EREC) meint, wirksamer Wettbewerb auf den europäischen Energiemärkten sei ein „Mythos“. EREC zufolge werde es für erneuerbare Energien keinen wirksamen Binnenmarktwettbewerb geben, solange bestehende Verzerrungen auf den konventionellen Energiemärkten nicht überwunden würden. 

Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) stellt Vorteile eines Energiebinnenmarktes infrage und behauptet, über 300.000 Arbeitsplätze mussten in Folge der Liberalisierung gestrichen werden. Einer von EGÖD im September 2005 in Auftrag gegebener wissenschaftlicher Untersuchung zufolge „sei in dem Stromsektor aufgrund seiner spezifischen Charakteristiken kein wirksamer Wettbewerb möglich“. Strom sei ein „gesellschaftliches Gut“ und „eine wesentliche Dienstleistung“ und könne infolge seiner „physischen Natur“ und „Wirtschaftslogik" nicht für Wettbewerb geöffnet werden, heißt es in dem Bericht. 

Nächste Schritte: 
  • 1. Dezember 2005: EU-Kommissarin Neelie Kroes legt den Energieministern die Ergebnisse der Untersuchung und den Bericht der Kommission vor 
  • Zweite Jahreshälfte 2006: Schlussphase der Untersuchung 
  • Ende 2006: Bericht über die Funktionsweise des Binnenmarktes für Elektrizität und Erdgas 
  • Juli 2007: Marktliberalisierung für alle Verbraucher 
Hintergrund : 

Die Gas- und Strommärkte in der EU wurden im Juli 2004 für den Wettbewerb geöffnet. Seitdem ist es Industriebetreibern – zumindest in der Theorie – möglich, sich ihre Energieversorger frei auszusuchen. Doch die Regierungen einiger Mitgliedstaaten haben die Umsetzung der diesbezüglichen Richtlinien verschleppt. Aufgrund der mangelhaften Umsetzung sah sich die Kommission im März 2005 gezwungen, rechtliche Schritte gegen Belgien, Deutschland, Griechenland, Lettland, Luxemburg und Spanien einzuleiten. 

Am 13. Juni 2005 hat die Kommission eine Untersuchung der liberalisierten Gas- und Strommärkte eingeleitet, weil sich viele Marktteilnehmer über überhöhte Preise und ein schlechtes Funktionieren der Märkte beschwert hatten. 

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