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EU und Russland: ‘Gegenseitigkeit’ im Energiehandel ausloten [DE]

Veröffentlicht 17. Oktober 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Am 16. Oktober 2007 wurde eine europäisch-russische Expertengruppe angekündigt, die eine ’Gegenseitigkeitsklausel’ diskutieren soll, die in die Kommissionsvorschläge zur Energieliberalisierung von September 2007 aufgenommen worden war. Die Klausel, die in Moskau für Ärger gesorgt hat, würde Gazprom und andere ausländische Investoren davon abhalten, neue Energieanlagen in Europa zu erwerben, wenn ihre Länder nicht im Austausch ihre eigenen Märkte öffnen würden.  

Der EU-Kommissar für Energie, Andris Piebalgs, und der russische Energieminister, Victor Krishtenko, haben sich am 16. Oktober 2007 in Brüssel getroffen, um die angespannten Beziehungen der beiden Parteien in Hinblick auf das Thema Energie zu diskutieren. Das Treffen fand im Vorfeld eines EU-Russland-Gipfels statt, der für den 23. Oktober geplant ist und während dem Energiefragen vermutlich wieder einmal die Tagesordnung bestimmen werden.

  • ‚Gegenseitigkeitsklausel’ für Energieinvestitionen

Eine Expertengruppe mit Vertretern aus der EU und aus Russland wurde während des Treffens errichtet, um die ‚Gegenseitigkeitsklausel’ zu besprechen, die von der Kommission am 19. September 2007 in ihre Vorschläge zur Liberalisierung der Energiemärkte aufgenommen worden war.

Während einer gemeinsamen Pressekonferenz in Brüssel beschrieb Piebalgs das Gespräch als ‚aufrichtig und erfolgreich’ und Krishtenko versicherte Moskaus  Verpflichtungen zur Sicherheit der Gaslieferungen in die EU.

Krishtenko sagte, seine Regierung werde die Ergebnisse der Diskussionen abwarten, bevor sie eine offizielle Stellungnahme zur den Vorschlägen abgebe. Er fügte hinzu, Moskau sei ‚sehr interessiert’ daran, an den Diskussionen teilzunehmen und die Gespräche zu bereichern.

Russland hat bereits seinen Stromsektor entflochten, seine Gaskonzerne, besonders Gazprom, bleiben jedoch vertikal integriert und haben eine enge Verbindung zum russischen Staat.

Da es keine offizielle Position von Seiten seiner Regierung gibt, hat Krishtenko seine persönliche Ansicht als Ingenieur geäußert. Diese beinhaltet ‚einige Zweifel’, dass die Entflechtung der Strom- und Gasnetzwerke in gleicher Form durchgeführt werden sollte. Die Infrastrukturen der Gas- und Strommärkte arbeiteten unterschiedlich, so Krishtenko, und werden von verschiedenen Marktmechanismen und Investitionsentscheidungen, einschließlich langfristiger Verträge, bestimmt.

  • Neue ‚Frühwarnsysteme’?

Auf Fragen von Journalisten verwies Krishtenko auf die mögliche Schaffung eines zweiphasigen Frühwarnsystems zwischen der EU und Russland. 

Eine Phase würde als Mechanismus für den Informationsaustausch über neue Gesetzgebung und über langfristige Chancen und Risiken dienen. Moskau hat beispielsweise seine Überraschung über die Gegenseitigkeitsklausel der Kommission nicht verheimlicht.

Die zweite Phase würde den Informationsaustausch über kurzfristige, wesentliche Fragen, die Schwierigkeiten hervorrufen könnten, betreffen, so Krishtenko. Europa zeigte sich  im Januar 2006 besonders besorgt, als ein Gasdisput mit der Ukraine dazu führte, dass Moskau kurzzeitig die Lieferungen nach Europa unterbrach.

Auf eine mögliche Wiederholung der Kürzungen der Gaslieferungen im kommenden Winter angesprochen, sagte Krishtenko, dass keine Behinderungen vorgesehen seien. Er fügte hinzu, mit Hinweis auf die Ukraine, dass ‚periodische Risiken’, die in Hinblick auf Transitländer entstehen könnten, nicht ausgeschlossen werden könnten.

Nächste Schritte: 
  • 26. Oktober 2007: EU-Russland-Gipfel wird Energiefragen tiefer diskutieren.
Hintergrund : 

Im Jahr 2000 haben Vertreter der EU und Russland einen Energiedialog begonnen, um ihre Energiebeziehungen zu formalisieren. Die EU ist Russlands wichtigster Handelspartner im Energiesektor und die EU ist zu 25% von Russlands Öl- und Gasvorkommen abhängig (siehe unser LinksDossier). 

Aber die Beziehungen auf beiden Seiten waren von Schwierigkeiten geprägt, da europäische Unternehmen sich über den begrenzten Zugang zu wichtigen Energieressourcen und Investitionen in Russland beschwert hatten (EurActiv vom 2. Februar 2007). 

Diese Bedenken veranlassten die Kommission dazu, eine Gegenseitigkeitsklausel in ihre letzten Vorschläge zum Energiemarkt aufzunehmen, um die EU-Energieinfrastruktur vor der Kontrolle durch Drittländer zu schützen. Die Klausel, die in Brüssel auch die ’Gazpromklausel’ genannt wird, würde ausländische Firmen dazu verpflichten, ihre Produktions- und Transmissionsaktivitäten zu entflechten, bevor es ihnen erlaubt wird, einen Kontrollanteil an europäischen Energiekonzernen zu erlangen (EurActiv vom 20. September 2007).  

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