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EU schließt verbindliche Kriterien für Biomasse aus

Veröffentlicht 26. Februar 2010 - Aktualisiert 02. März 2010
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Die Europäische Kommission hat gestern (25. Februar) verbindliche europaweite Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse ausgeschlossen und stattdessen Empfehlungen für nationale Maßnahmen der Mitgliedstaaten ausgesprochen.

Die Europäische Kommission sagte, die Existenz vielfältiger Biomassearten mache die Schaffung eines harmonisierten Systems unmöglich, in dem das unterschiedliche Potenzial verschiedener Arten für einen Rückgang des Treibhausgasausstoßes berücksichtigt werden würde.

Zudem seien die Umweltrisiken, die mit der inländischen Herstellung von Biomasse verbunden seien, derzeit niedrig. Daher sei keine gesonderte EU-Regelung nötig.

Die Frage hat sowohl die EU-Kommission wie auch die Mitgliedstaaten gespalten. Die Umweltabteilung der Kommission sowie eine Gruppe von Mitgliedstaaten, darunter Großbritannien und die Niederlande, sprachen sich für verbindliche Nachhaltigkeitskriterien aus, um die Umweltintegrität der energetischen Nutzung von Biomasse zu gewährleisten.

Doch die Kommissionsabteilung für Energie und Verkehr setzte sich mit der Auffassung durch, dass eine zusätzliche ökologische Absicherung nicht nötig sei. Dies führte zu der Kritik, dass die EU-Exekutive die Abhängigkeit der Europäischen Union von fossilen Brennstoffen um jeden Preis verringern wolle.

"Biomasse stellt eine der bedeutendsten Ressourcen für das Erreichen unserer Zielsetzungen für erneuerbare Energien dar. Sie trägt bereits zu mehr als der Hälfte des erneuerbaren Energieverbrauchs in der EU bei und liefert saubere, sichere und wettbewerbsfähige Energie", sagte Energiekommissar Günther Oettinger.

Der Bericht räumte Nachhaltigkeitssorgen bei der Herstellung von Biomasse ein, vor allem was den Schutz der Artenvielfalt in Ökosystemen und Kohlendioxidspeicher, insbesondere Wälder angeht. Jedoch seien Biomasse-Abfälle und Reste aus der Holzverarbeitung Nebenprodukte, die unabhängig vom Energiesektor so oder so produziert werden würden.

Zudem argumentierte der Bericht, dass Abholzung vor allem auf globaler Ebene sowie die veränderte Landnutzung durch den Anbau von Energiepflanzen zu Kohlendioxidverlusten in Wäldern und Böden führen könne. Diese Fragen könnten jedoch am wirksamsten auf internationaler Ebene angegangen werden. Der Bericht drückte daher die Hoffnung aus, dass ein neues internationales Klimaabkommen Regeln über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) beinhalten werde.

Nichtsdestrotz kündigte die Kommission an, sie werde die Situation bis Ende 2011 neu bewerten und die Einführung von verpflichtenden Maßnahmen in Erwägung ziehen, sollten die Fragen der Landnutzungsänderung und Abholzung nicht auf internationaler Ebene angegangen werden.

Freiwillige Kriterien

Da ein EU-weites Nachhaltigkeitssystem demnach nicht auf der Tagesordnung steht, schlug die Kommission Kriterien für die Mitgliedstaaten vor, die diese freiwillig anwenden könnten.

So stellte der Bericht eine gemeinsame Methodik zur Berechnung der klimatischen Auswirkungen unterschiedlicher Biomassearten vor. Damit soll gewährleistet werden, dass ihre Nutzung zu Einsparungen beim Treibhausgasausstoß von mindestens 35% führt – eine Zahl, die bei Neuinstallationen für 2017 auf 50% und für 2018 auf 60% ansteigen soll. Jedoch sollten die Mitgliedstaaten keine klimatischen Kriterien für Abfall festlegen, der von der europäischen Abfallgesetzgebung abgedeckt wird.

Der Bericht empfahl, dass Biomasse nicht aus abgeholzten Gebieten oder anderen Gebieten mit hoher Artenvielfalt oder Kohlenstoffspeichern stammen sollte. Er forderte die Mitgliedstaaten außerdem dazu auf, Angaben über den Ursprung von Biomasse zu behalten und der Kommission für die Überwachung potenziell gefährdeter Gebiete zu übermitteln.

Zudem sollten die Mitgliedstaaten ihre Programme für Strom-, Heiz- und Kühlanlagen nutzen, um Anreize für eine effizientere Energieumwandlung zu schaffen. Der Bericht kündigte an, noch dieses Jahr Mindestanforderungen für die Effizienz und Luftqualität von kleinen Feststoffbrennkesseln vorzulegen.

Verbindliche EU-Kriterien könnten nächstes Jahr neu in Erwägung gezogen werden. Die Europäische Kommission will bis zum 31. Dezember 2011 einen Bericht dazu vorlegen, ob zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.

Stellungnahmen: 

Die European Biomass Association (AEBIOM) sagte, nichtverbindliche Maßnahmen seien für die nachhaltige Nutzung von Biomasse ausreichend. Nur 24% der für die Energiegewinnung genutzten Biomasse stammten aus Land- und Forstwirtschaft, während der Rest aus Nebenprodukten und Resten bestehe.

"Das Risiko, Biomasse zu nutzen, die nicht auf nachhaltige Weise produziert wurde, ist gering. Die Herstellung von Biomasse in der EU wird bereits vom bestehenden Rahmen für Land- und Forstwirtschaft und Umwelt abgedeckt. Dazu gehören die Regeln über Cross-Compliance, die bestehende Umweltgesetzgebung, Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Bereich der Forstwirtschaft sowie freiwillige Zertifizierungsprogramme", sagte Morten Thoroe, Generalsekretär der Confederation of European Forest Owners (CEPF).

Der Verband der Europäischen Papierindustrie (CEPI) bedauerte, dass die Europäische Kommission nicht weit genug gegangen sei, um zu gewährleisten, dass Holz für die Herstellung von Papier oder Energie denselben strengen Nachhaltigkeitskriterien unterliege. Ein harmonisiertes europäisches System hätte einen Binnenmarkt für Biomasse geschaffen und die Notwendigkeit verringert, Biomasse von außerhalb der EU zu importieren, die nicht auf nachhaltige Weise produziert wurde.

"Die Europäische Kommission sagt, alle politischen Maßnahmen sollten der Schaffung einer nachhaltigen Wirtschaft dienen. Der heute veröffentlichte Bericht zeigt die klare Notwendigkeit für einen kohärenten EU-Ansatz auf", sagte CEPI-Direktorin Teresa Presas. Die anstehende EU-2020-Strategie solle diese Widersprüche auflösen.

Nächste Schritte: 
  • 2010: Kommission will Mindestanforderungen für die Effizienz und Luftqualität von kleinen Feststoffbrennkesseln vorlegen.
  • Bis 31. Dez. 2011: Kommission will einen Bericht dazu vorlegen, ob zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.
Hintergrund : 

Die EU-Richtlinie über Erneuerbare Energie setzt das Ziel, bis zum Jahr 2020 20% der Energie der Union aus erneuerbaren Quellen zu beziehen (siehe EurActiv LinksDossier). Darunter fällt auch das Ziel, 10% der Energie im Verkehrsbereich aus erneuerbaren Quellen, darunter Biokraftstoffe zu beziehen.

Die Richtlinie beinhaltete ursprünglich Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe im Verkehrsbereich sowie für Bioflüssigkeiten bei Strom, Heizung und Kühlanlagen. Zudem verpflichtete sie die Europäische Kommission zur Veröffentlichung eines Berichts bis Dezember 2009 über ein gesondertes Nachhaltigkeitssystem für die Nutzung von Biomasse außer Biokraftstoffen oder Bioflüssigkeiten.

Biomasse – sowohl in fester Form als auch gasförmig – besteht aus biologischen Stoffen, die normalerweise aus landwirtschaftlichen Produkten oder Resten aus der Forstwirtschaft oder aus abbaubaren Abfällen bestehen. Um Energie herzustellen, kann sie entweder direkt in Hitze oder Strom oder in Bioflüssigkeiten oder Biogas umgewandelt werden.

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