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Experten uneinig über Entflechtung des Energiesektors [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 14. Februar 2008   

Immer mehr Entscheidungsträger sind sich einig, dass die Befugnisse einer vorgeschlagenen neuen europäischen Agentur, welche die Energiemärkte regulieren soll, erweitert werden sollten. Zur Frage nach der Notwendigkeit, die größten Energiekonzerne der EU zu entflechten, um den Wettbewerb zu fördern, liegen die Meinungen in Brüssel jedoch weit auseinander.

Hintergrund:

Am 19. September 2007 hat die Kommission ihr drittes Paket mit Vorschlägen zur weiteren Liberalisierung des Energiemarktes in der EU vorgelegt, um damit den Wettbewerb anzuregen, die Preise zu senken und die Energiesicherheit in der EU zu verbessern (siehe das LinksDossier und die Berichterstattung zum Thema von EurActiv).

Zum gleichen Thema:

Weitere Nachrichten:

Europaabgeordnete, Regulierungsbehörden, Berater, Rechtsexperten und Vertreter der Industrie haben während einer Anhörung am 13. Februar 2008, die von den Christdemokraten (EVP-ED) im Europaparlament organisiert worden war, über die Liberalisierungsvorschläge der Kommission debattiert.

Die Teilnehmer diskutierten über zwei der wichtigsten Elemente des dritten Pakets: die vorgeschlagenen neue Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und die Idee, große Teile vertikal integrierter Energieunternehmen durch eigentumsrechtliche Entflechtung aufzuteilen.

Positionen:

Der Europaabgeordnete Renato Brunetta, Berichterstatter für einen Bericht des Ausschusses für Industrie (ITRE) zur ACER, betonte, dass das Parlament sich praktisch einig sei, mehr Zuständigkeiten für die Agentur zu fordern.

Das Parlament wolle besonders, dass sowohl die Zehnjahrespläne für Investitionen in Stromnetze als auch die Kodierung grenzüberschreitender Stromübertragung, die von den nationalen Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern (TSO) entwickelt wurden, von der Agentur angenommen werden sollen.

Der Vorschlag der Kommission sieht in diesen beiden Bereichen lediglich eine beratende Funktion der Agentur vor.

Sue Harrison vom britischen Ministerium für Gewerbebetriebe und Regulierungsreform unterstützte die Empfehlungen des Parlaments. Sie ist der Meinung, dass die Netzbetreiber unter der ‚strengen Kontrolle’ von ACER Kodierungen entwickeln sollten.

Klaus-Peter Schultz von der deutschen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) wies darauf hin, dass eine stärkere Behörde auf EU-Ebene zu einem reibungsloseren Funktionieren der Märkte führen könne. Hierin sind sich deutsche und britische Energieregulierungsbehörden einig, was jedoch ehr eine Ausnahme darstellt.

Schultz verwies insbesondere auf Bedenken, dass es zu einer Komitologie-Überlastung kommen könne, wenn von Expertenausschüssen in Brüssel zahlreiche fachliche Entscheidungen zur Regulierungszusammenarbeit zwischen nationalen Netzbetreibern getroffen werden müssten.

Europaabgeordnete und andere Teilnehmer der Diskussionsrunde waren sich einig, dass mögliche rechtliche Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit der EU, eine neue Regulierungsagentur mit starken Interventionskompetenzen auf nationaler Ebene zu schaffen, verhindert werden könnten, wenn angemessene Schutzbestimmungen getroffen würden.

Forderungen nach einer Stärkung der Kompetenzen der ACER wurden auch im Rahmen einer Anhördung zum Thema, die vom ITRE-Ausschuss organisiert wurde, gestellt.

Im Hinblick auf die eigentumsrechtliche Entflechtung zeigten die Diskussionsteilnehmer jedoch Meinungsunterschiede.

Luigi de Francisci von Terna, dem italienischen nationalen Stromnetz, focht die Erkenntnisse einer Studie der Beratungsfirma A.T. Kearney an, laut der es keinen empirischen Hinweis dafür gebe, dass eigentumsrechtliche Entflechtung zu mehr Wettbewerb führe.

Francisci wies darauf hin, dass die Studie ein verzerrtes Bild zeichne, wenn sie nicht die Zunahme der Liquiditätsflüsse (durch Energiehandel an den Börsen) dokumentiere. Auch auf die stärkere Präsenz von Anbietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten auf nationalen Energiemärkten, auf denen eine Eigentumsentflechtung der Stromübertragungs- und Stromverteilungsanlagen durchgeführt worden sei, werde nicht eingegangen.

Florian Haslauer von A.T. Kearney, beteuerte, dass die Studie nicht von einem Kunden in Auftrag gegeben worden sei, sondern auf der ‚Eigeninitiative’ der Firma beruhe. Er ist jedoch der Auffassung, dass stärkerer Wettbewerb von zahlreichen Faktoren abhänge, unter anderem von der Stärke der Preissignale. Märkte mit höheren Energieendpreisen für Verbraucher neigten dazu, mehr Wettbewerb und mehr Investitionen anzuziehen, ob eine eigentumsrechtliche Entflechtung stattgefunden habe oder nicht, so Haslauer.

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