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Ein Vorschlag zur weiteren Liberalisierung der Energiemärkte der EU, der am 19. September 2007 vorgelegt werden soll, soll Mitgliedstaaten Alternativen zur vollständigen 'Eigentumsentflechtung' aufzeigen. EU-Politiker sagten im Gespräch mit EurActiv, es handele sich dabei um Bemühungen, ein drohendes Veto von neun Ländern, angeführt von Deutschland und Frankreich, abzuwenden.
Die Liberalisierung der Energiemärkte ist eine der längsten und umstrittendsten Sagen in der Geschichte der EU-Rechtssetzung (siehe unser LinksDossier).
Seit den frühen 1990ern drängt die Kommission auf die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Energiemarktes, ausgehend von der Annahme, dass dies die europäische Wettbewerbsfähigkeit und das Wohlergehen steigern werde - zum Teil durch neue Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zum Teil durch niedrigere Energiepreise für Verbraucher.
Da nun der Klimawandel ganz oben auf der politischen Agenda der EU steht, betrachtet die Kommission (besonders der Kommissar für Energie Andris Piebalgs und die Kommissarin für Wettbewerb Neelie Kroes) eine weitere Liberalisierung als Grundvoraussetzung, um die Energiesicherheit der EU zu garantieren, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und ein reibungsloses Funktionieren des EU-Emissionshandelssystems sicherzustellen.
Aber einige Mitgliedstaaten, vor allem Frankreich und Deutschland, stellen die Kommissionslogik in Frage, laut der eine weitere Marktöffnung auch das Aufbrechen der großen nationalen und regionalen Energiemonopole umfassen müsse. Diese Staaten vertreten die Meinung, dass dies möglicherweise die Energiesicherheit untergraben und die Preise für Verbraucher erhöhen könne.
Die EU-Kommission zieht momentan hauptsächlich zwei Möglichkeiten für ihren kommenden Vorschlag, dessen Veröffentlichung am 19. September 2007 vorgesehen ist, in Betracht. Dies ging aus Gesprächen mit EU-Beamten, die anonym bleiben möchten, hervor.
Die erste Möglichkeit sieht vor, „integrierte“ Energieunternehmen, die Infrastruktur sowohl zur Energieerzeugung als auch zur Energieverteilung besitzen, zu zwingen, ihre Übertragungsnetze für Gas und Strom vollständig zu verkaufen. Dabei handelt es sich um die sogenannte vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung.
Aber deutsche und französische Energieriesen, die von ihren jeweiligen Regierungen unterstützt werden, haben diesem Vorschlag entschiedenen Widerspruch geleistet. Hinzu kommt, dass eine Klausel im deutschen Grundgesetz es öffentlichen Behörden verbietet, Unternehmen zum Verkauf ihres Vermögens zu zwingen.
Als möglichen Kompromiss könnte die Kommission es den Unternehmen ermöglichen, ihr Eigentum zu erhalten, wenn die Anteile des energieerzeugenden Unternehmens von den Anteilen des Unternehmens, das in Besitz des Übertragungsnetzwerks ist, getrennt werden.
Dieser Option liegt die Idee zugrunde, dass die Unternehmen für Energietransport auf größere Investitionen in die Übertragungsnetzwerke drängen würden, um mehr Markteinstieger anzuziehen und damit die Form des Wettbewerbs steigern würden, von der die Kommission denkt, dass sie momentan von den umfassenden Energiekonzernen unterdrückt wird, die wenig Interesse daran haben, dass die Zahl der Konkurrenten innerhalb ihrer Stromnetze wächst.
Die zweite Möglichkeit, die diskutiert wird, würde es den Unternehmen erlauben, ihren Besitz zu erhalten, aber die Unternehmensführung, einschließlich Investitionen und anderen geschäftlichen Entscheidungen, müssten auf einen unabhängigen Systembetreiber (independent system operator, ISO) übertragen werden, der eine Gebühr für die Nutzung des Netzwerkes entrichten würde.
Jeder ISO würde, laut aus der Kommission durchgesickerten Dokumenten, mit größeren Überwachungsrechten der nationalen Regulierungsbehörden kombiniert werden müssen, um Preistransparenz, Netzwerkzugang und Investitionen zu garantieren. Nationale Regulatoren würden dafür von einer neuen europäischen Agentur überwacht und/oder unterstützt werden, die mit Entscheidungsrechten, besonders im Fall von grenzüberschreitenden Streitigkeiten, ausgestattet würde.
Während ihres letzten Treffens im Juni 2007 äußerte die Mehrheit der Energieminister der EU ihre Ablehnung gegenüber der Idee einer vollständigen Eigentumsentflechtung. Der Kommissar für Energie Andris Piebalgs beklagte daraufhin, dass die Mehrheit momentan nicht auf seiner Seite stehe (EurActiv vom 07. Juni 2007).
Das Zögern der Mitgliedstaaten zeigt sich auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von März 2007, die forderten, „dass die geltenden Binnenmarktvorschriften für die Öffnung der Erdgas- und Elektrizitätsmärkte rechtzeitig und uneingeschränkt nach Geist und Buchstabe umgesetzt werden“. Mit anderen Worten fordern die Mitgliedstaaten, dass die bestehenden Richtlinien vollständig umgesetzt werden, bevor über eine weiterreichende Gesetzgebung nachgedacht wird.
Die Schlussfolgerungen von März 2007 fordern jedoch eine „wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze (Entflechtung)“, sowie stärkere Rechte für die Regulatoren. Aber dies bezieht sich auf die rechtliche Entflechtung, die im zweiten Paket zur Liberalisierung der Energiemärkte vereinbart wurde. Diese wird in den Schlussfolgerungen des Rates in Bezug auf die vollständige Eigentumsentflechtung nicht erwähnt oder ausdrücklich unterstützt.
Die fehlende Unterstützung der Mitgliedstaaten für die Eigentumsentflechtung könnte die Kommission dazu veranlassen, der so genannten Möglichkeit ISO+ mehr Beachtung zu schenken.
Ein Kommissionsbeamter gestand jedoch ein, dass einige wichtige Vertreter der Industrie einem zunehmenden Regulierungsdruck durch ISO-Normen nicht aufgeschlossener gegenüber stünden als einer Eigentumsentflechtung. Ein Wirtschaftsvertreter habe diese Wahl mit der Möglichkeit verglichen, entweder Salz oder Pfeffer in den Kaffee zu geben.
Die Kommission hat ebenfalls ihre Bedenken gegenüber der ISO-Möglichkeit zum Ausdruck gebracht. In ihrem Papier „Energiepolitik für Europa“ von Januar 2007 bemerkt die Kommission, mit dem Fehlen einer vollständigen Entflechtung könne die Regulierungsbehörden „nicht in jedem Fall alle Hindernisse beseitigen, die ausreichenden Investitionen in Netze, bei denen keine eigentumsrechtliche Entflechtung erfolgt ist, im Wege stehen.“
Trotz der fehlenden Befürwortung einer der beiden von der Kommission diskutierten Möglichkeiten, gibt es dennoch Spekulationen, die EU-Kommission könne sich für die Aufrechterhaltung des Status quo entscheiden, während sie gleichzeitig eine Verbesserung der Umsetzung der bestehenden Richtlinien sowie verstärkte Befugnisse für nationale Energieregulierungsbehörden unterstütze.
Letztere Möglichkeit wird besonders vom Kommissar für Unternehmen und Industrie, Günter Verheugen, und ebenso von der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy unterstützt.
„Bei Schaffung geeigneter politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen könnte der Energiebinnenmarkt nicht nur zu fairen, wettbewerbsfähigen Energiepreisen und zu
Energieeinsparungen beitragen, sondern auch zu höheren Investitionen“, so die Kommission in ihrem Papier über „Eine Energiepolitik für Europa“.
Frankreich, dem es möglich ist, niedrige Energiepreise anzubieten, weil es vor Jahrzehnten große staatlich unterstützte Investitionen in Atomenergie tätigte, die inzwischen vollständig abbezahlt wurden, ist der Meinung, die beste Möglichkeit, um niedrige Preise und Netzwerkinvestitionen zu garantieren, sei die Regulierung von Preisen mit Hilfe von staatlich unterstützten Garantien.
Laut eines Kommissionsbeamten bedeuteten derzeitige EU-Regelungen zu staatlicher Beihilfe, dass groß angelegte Investitionen in konventionelle Energiequellen für die Zukunft ‚nicht zur Debatte’ stünden. Dies bedeute, dass das französische Modell von niedrigen, regulierten Preisen auslaufen werde, sobald erneute groß angelegte Investitionen in die Energieinfrastruktur notwendig würden.
Entgegen Signalen, die sie während des Energie-Gipfels im Juni 2007 gegeben hatten, unterstützen eine Reihe von Mitgliedstaaten, besonders Dänemark, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich, die eigentumsrechtliche Entflechtung, teilweise, da dies ihren Unternehmen Zugang zu den lukrativen Energiemärkten in Frankreich und Deutschland ermöglichen würde.
Frankreich andererseits stimmt zu, dass Teile des Energiemarktes der EU „dysfunktional“ seien, lehnt jedoch den Gedanken ab, dass die Präsenz großer integrierter Unternehmen dafür verantwortlich zu machen sei, da Regulierungsbehörden einen fairen Netzzugang sicherstellten. Frankreich weist außerdem darauf hin, dass sich große Energiekonzerne in einer besseren Position befänden, um Verträge zu niedrigen Kosten und langfristiger Versorgung mit Drittstaaten sicherzustellen, und daher die Energiesicherheit der EU garantieren.
In einem gemeinsamen Brief, den die Kommission am 30. Juli 2007 erhalten hat, haben Österreich, Bulgarien, Zypern, Griechenland, Lettland, Luxemburg und die Slowakei ihre Unterstützung für die deutsche und die französische Position bekräftigt; die eigentumsrechtliche Entflechtung sei nicht der beste Weg, um den zukünftigen Energiemarkt der EU zu errichten.
Der grüne Europaabgeordnete Claude Turmes, ein starker Befürworter der Entflechtung, sagte EurActiv, dass einige der Unterzeichnenden des gemeinsamen Briefs während des Sommers mit der Kommission in Gesprächen gestanden hätten und möglicherweise überzeugt werden können, für die Eigentumsentflechtung zu stimmen. Turmes ist der Meinung, dass Frankreich und Deutschland letztendlich diese Abstimmung im Rat verlieren würden.
Die Mehrheit der Europaabgeordneten hat ebenfalls ihre Unterstützung für die Entflechtung geäußert.
Eurelectric, eine Dachverband der europäischen Elektrizitätswirtschaft, äußert Bedenken über langwierige rechtliche Komplikationen, die aus der eigentumsrechtlichen Entflechtung resultieren. Der Verband ist der Meinung, dass die übertriebene Betonung der ‚eigentumsrechtlichen Entflechtung’ und deren angenommenen Auswirkungen auf die derzeitigen Marktdefizite die Aufmerksamkeit von den wesentlichen Bedingungen für eine Unterstützung der Marktintegration ablenke. Letztendlich, so der Verband, werde es sich bei einer solchen Eigentumstrennung über die Staaten der EU-27 hinweg unweigerlich um einen langwierigen und komplexen Prozess handeln, der sich nicht mit den wichtigsten Fragen der Marktintegration auseinandersetzen werde.
19. September 2007: Die Kommission wird ihr drittes Paket zur Liberalisierung des Energiemarktes vorlegen.
3. Dezember 2007: Europäischer Rat – mögliche Schlussfolgerung zum Liberalisierungspaket.
Erste Hälfte 2008: Mögliche politische Einigung im Rat unter slowenischer EU-Ratspräsidentschaft.