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Liberalisierung des Gassektors der EU [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 26. März 2008

Während die EU eine dritte Runde der Energieliberalisierung in die Wege leitet, warnen einige Beobachter, dass der Gassektor mit besonderer Vorsicht behandelt werden müsse, da die derzeitigen Vorschläge die Spannungen zwischen Europa und seinem größten Gaslieferanten – Russland – erhöhten.

Zum gleichen Thema:

Nächste Schritte:

  • 19. September 2007: Die Kommission legt das dritte Energieliberalisierungspaket vor.
  • 13. und 14. März 2008: Europäischer Frühjahrsgipfel entscheidet, bis Juni 2008 eine politische Einigung zu finden.
  • Mai 2008: Abstimmung im Ausschuss für Industrie (ITRE) sowie im Ausschuss für den Binnenmarkt (IMCO).
  • Mitte Juni 2008: Abstimmung im Plenum des Parlaments (erste Lesung).
  • 6. Juni 2008: Der Energierat strebt an, eine politische Einigung über das dritte Liberalisierungspaket der Kommission zu erreichen. Die Energieminister könnten anschließend ihren gemeinsamen Standpunkt offiziell während des nächsten Treffens unter der französischen Ratspräsidentschaft annehmen.
  • Falls der Standpunkt des Rats von dem des Parlaments abweicht, wird eine zweite Lesung stattfinden.

Zusammenfassung Links

Durch die Liberalisierung der europäischen Gas- und Elektrizitätsmärkte ist es den Verbrauchern theoretisch möglich, denjenigen Versorger zu wählen, der das beste Angebot macht (siehe LinksDossier).

Es gab jedoch nur wenige neue Marktteilnehmer und die meisten Haushalte und Unternehmen haben noch immer keine wahre Auswahl an Versorgern. Eine Kommissionsuntersuchung des Energiesektors, veröffentlicht im Februar 2006, machte eine Reihe von „schweren Defiziten“ auf dem Markt aus (EurActiv vom 17. Februar 2006).

Im Mai 2006 hat die Wettbewerbsabteilung der Kommission eine Reihe von unangemeldeten Überprüfungen von Bürogebäuden großer europäischer Konzerne – wie E.ON, RWE, Gaz de France, Distrigas und OMV – durchgeführt. Grund hierfür war der Verdacht, dass sie den Zugang der Wettbewerber zu Leitungen und Gasspeicheranlagen beschränkten und den Markt durch Absprachen unter sich aufteilten (EurActiv vom 18. Mai 2006).

Die Ergebnisse führten dazu, dass die Kommission ein drittes Energieliberalisierungspaket vorschlug, das sie schließlich im September 2007 vorlegte. Wenn Sie an weiteren Informationen und einem Überblick über das dritte Energieliberalisierungspaket der Kommission interessiert sind, lesen Sie bitte unser LinksDossier..

Kernfragen:

Marktfragmentierung und -konzentrierung

In den Vorschlägen von September 2007 nannte die Kommission die folgenden Probleme als „die Hauptgründe dafür, dass es einen echten Binnenmarkt [für Gas] noch nicht gibt“:

  • eine hohe Konzentration, wobei einige wenige große Konzerne den Markt dominieren;
  • ein hoher Grad an „vertikaler Integration“, wobei ein einziges Unternehmen alle Phasen der Herstellung und Verteilung des Gases kontrolliert, und;
  • eine Marktfragmentierung entlang nationaler Grenzen.

Das Problem der mangelnden Marktintegration auf EU-Ebene wurde zum Teil im April 2006 angegangen, als die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas (ERGEG) eine Initiative ins Leben rief, um vier regionale Märkte für Gas zu schaffen – als einen ersten Schritt in Richtung eines einzigen EU-weiten Marktes. Die vier Regionen wurden folgendermaßen bestimmt:

 

Region Länder Leitende Regulierungsbehörde
Nordwest Belgien, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Irland, Niederlande Niederlande
Nord Dänemark, Deutschland, Niederlande, Schweden Deutschland
Süd Spanien, Portugal, Südfrankreich Spanien
Süd - Südost Italien, Österreich, Griechenland, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Polen, Tschechische Republik Italien und Österreich (Co-Vorsitzende)


Wichtigste Option zur Regulierung: ‚eigentumsrechtliche Entflechtung’

Die weitreichendste Maßnahme ist jedoch ein Kommissionsvorschlag, der eine Entflechtung großer Energiekonzerne vorsieht – die so genannte ‚eigentumsrechtliche Entflechtung’. Diesem Vorschlag gemäß müssten große integrierte Energiekonzerne ihre Übertragungsanlagen wie Leitungen verkaufen – eine Möglichkeit, um Wettbewerbern den fairen Zugang zum Netzwerk zu gewähren.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte, Besitzer und Betreiber wichtiger Netzwerke konkurrierten oft mit Unternehmen, die den Zugang zu genau diesen Netzen benötigten. Kroes stellte die Frage, ob man von derartigen integrierten Unternehmen erwarten könne, Wettbewerber vollständig gleich und gerecht zu behandeln. In ihrem eigenen Interesse würde dies nicht geschehen.

Unter dem derzeitigen System der ‚rechtlichen Entflechtung’ können Übertragungsnetze noch immer im Besitz eines integrierten Unternehmens sein, müssen jedoch von einer rechtlich davon getrennten Einrichtung verwaltet werden. Laut der Kommission ist die rechtliche Entflechtung jedoch aus folgenden Gründen unzureichend:

  • Netzzugang: Rechtliche Entflechtung löst nicht den zugrunde liegenden Interessenskonflikt, der entsteht, wenn große integrierte Gruppen mit Unternehmen konkurrieren, die Zugang zu deren Netzen benötigen (Leitungen oder Gasspeicheranlagen);
  • Informationsflüsse: Netzmanager werden in die Versuchung kommen, sensible Informationen über Kapazitäten von Leitungen oder Gasspeicheranlagen zuerst der Erzeugungs- oder Versorgungsabteilung des integrierten Unternehmens statt den Konkurrenten vorzulegen;
  • Investitionen: Etablierte Betreiber haben ein grundlegendes Interesse daran, Investitionen in neue Netzwerkkapazitäten zu begrenzen, wenn dies mehr Wettbewerb auf ihren heimischen Markt bringen würde.

Alternative Option: drastische Regulierung

Aufgrund der Ablehnung aus Deutschland und Frankreich – in beiden Ländern befinden sich nationale Energiechampions, für die eine vollständige Entflechtung wahrscheinlich nachteilig wäre – legte die Kommission einen Alternativvorschlag vor. Im Rahmen dieser Möglichkeit würden vertikal integrierte Unternehmen den Besitz an Leitungen und Speicheranlagen behalten. Sie würden jedoch die Verwaltung an einen unabhängigen Systembetreiber (ISO) abgeben müssen, der in jedem Mitgliedstaat erricht werden würde.

Die Kommission hat davor gewarnt, dass die Wahl der ISO-Option eine größere regulative Belastung mit sich bringen würde, da nationale Regulierungsbehörden stärker eingreifen und Unternehmen im Falle eines wettbewerbswidrigen Verhaltens Strafen auferlegen könnten. Insbesondere:

  • Netzbetreiber müssen die Entscheidungen des ISO befolgen, um Investitionen in Übertragungskapazitäten zu finanzieren, und;
  • Netzbetreiber müssen einen zehnjährigen Netzinvestitionsplan befolgen, der von der nationalen Energieregulierungsbehörde vorgeschlagen wird.

Langfristige Versorgungsverträge werden von der EU genau geprüft

Langzeitige Verkaufsverträge zwischen europäischen Unternehmen und ausländischen Versorgern von Erdgas sind von der Kommission genau unter die Luge genommen worden. Die Kommission sagt, sie stellten ein Hindernis für neue Marktteilnehmer dar, die ihr Gas zu volatileren Marktpreisen kauften.

Integrierte Unternehmen wie Frankreichs GDF haben erwidert, dass langfristige Verträge von großer Bedeutung sind, um den Verbrauchern stabile Preise zu garantieren. Zudem sagen sie, dass die Entflechtung ihrer Transport- und Produktionsaktivitäten nur ihre Verhandlungsposition gegenüber großen Versorgern, wie Russlands Gazprom, schwächen werde. Dies werde schlussendlich die Versorgungssicherheit Europas vermindern.

Diese Argumente werden jedoch von der Kommission verworfen. Sie sagt, der Schlüssel zum Abschluss langfristiger Lieferverträge liege „nicht im Eigentum am Netz, sondern in der Existenz einer starken Kundenbasis“. Wenn sie einmal vollständig vom Netz losgelöst seien, würden alle Gas erwerbenden Unternehmen Gas unter gleichen Ausgangsvoraussetzungen erstehen können, so die Kommission.

Ein möglicher Entwurf eines Vertrags wurde im vergangenen Jahr ausgearbeitet, als Belgiens Distrigas zustimmte, seine langfristigen Gaslieferverträge zu begrenzen. Die Kommission wies die Energiekonzerne darauf hin, dass sie künftig Kartellverfahren verhindern könnten, wenn sie dem Beispiel von Distrigas folgten (EurActiv vom 12. Oktober 2007). 

Reziproke Investitionen: Die ‚Gazprom-Klausel’

Eine Gegenseitigkeitsklausel – die bald den Spitznamen ‚Gazprom-Klausel’ erhielt – wurde aufgrund von Befürchtungen, dass eine eigentumsrechtliche Entflechtung zur Übernahme strategischer Energieübertragungsanlagen der EU durch ausländische Unternehmen führen könnte, in den Kommissionsvorschlag aufgenommen (EurActiv vom 20. September 2007).

Gemäß der Klausel würden ausländische Unternehmen in ihrem Heimatland die gleichen Entflechtungsanforderungen erfüllen müssen, bevor sie ein Unternehmen in der EU übernehmen könnten. Die Bedingungen würden in einem bilateralen Abkommen festgelegt werden – eine Entscheidung, die dazu beitragen könnte, die zum Stillstand gekommenen Verhandlungen mit Russland über ein umfassendes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) wieder aufzunehmen.

Gas: Eine geopolitische Ware

Laut SchätzungenPdf external von Eurogas, dem europäische Vertreter der Erdgasindustrie, decke die EU 38% ihres Gasbedarfs durch ihre eigene Produktion, hauptsächlich im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden (Statistiken von 2007). Der größte externe Lieferant der EU sind Russland (23% des EU-Endverbrauchs), Norwegen (18%) und Algerien (10%).

Die Situationen sind innerhalb der EU jedoch sehr verschieden: die ost- und mitteleuropäischen Mitgliedstaaten sind oft sehr stark von russischen Importen abhängig. Dies ist in Österreich, Bulgarien, Griechenland und in der Slowakei, jedoch auch in baltischen Ländern und Finnland der Fall, wo die Abhängigkeit von russischem Gas 100% erreichen kann. Andere wiederum importieren gar kein Gas aus Russland: Belgien, Irland, Portugal, Spanien, Schweden und Großbritannien (siehe Überblick von BBCexternal ).

Vervielfältigung der Versorgung: neue Terminals und Pipelines für Flüssigerdgas

Anders als Öl, das problemlos in Tankern transportiert werden kann, wird Gas noch immer hauptsächlich über Pipelines transportiert. Dadurch ist Europa stark auf bestehende Versorgungs- und Durchgangsrouten angewiesen.

Die Notwendigkeit, dass Europa seine Versorgung vervielfältigt, wurde durch einen Streit zwischen der Ukraine und Russland im Januar 2006 deutlich, da dieser für einige EU-Länder zu Unterbrechungen der Lieferungen von russischem Gas führte (EurActiv vom 18. Januar 2006). Etwa 80% des russischen Gases wird durch die Ukraine geleitet. Angesichts dieses Disputs haben sich die EU-Länder darauf geeinigt, eine Reihe von Projekten voranzutreiben:

  • Die Nabucco-Pipeline: Sie wird Europa den Zugang zu großen Gasfeldern in der kaspischen Region und im Nahen Osten gewähren.
  • Der Bau neuer Terminals für Flüssigerdgas, das auf dem Schiffsweg in Regionen transportiert werden kann, in denen keine Pipeline-Verbindungen errichtet werden können.

Zugang zu den Gasvorräten

Schließlich besteht die Kommission darauf, dass die Regelungen für die Transparenz von Informationen auf Gasspeicheranlagen ausgeweitet werden sollten, um allen Wettbewerbern auf dem Markt einen besseren Zugang zu gewähren.

In einer Folgenabschätzung, die dem Vorschlag von September 2007 beigefügt ist, wies die Kommission darauf hin, dass der Wettbewerb im Gassektor aufgrund der „Verfügbarkeit von Speicheranlagen, die häufig in Händen der bisherigen etablierten Unternehmen sind“, begrenzt sei. Obwohl die Kommission glaubt, dass für Speicheranlagen, anders als für Pipelines, „kein natürliches Monopol besteht“, ist sie dennoch der Meinung, dass spezifische Regelungen für diesen Markt gelten sollten. Diese sollten laut Kommission den „bestmöglichen Ausgleich zwischen der Notwendigkeit eines effektiven Zugangs und der Beibehaltung von Anreizen für neue Speicheranlagen schaffen“.

Dennoch denkt die Kommission, dass die Schaffung strategischer Gasvorräte, um mögliche Lieferunterbrechungen, wie dies bei Öl der Fall ist, zu unterbinden, derzeit zu teuer und technisch zu schwierig wäre.

Positionen:

In einer Begründung, die den September-Vorschlägen beigefügt ist, betont die Europäische Kommission, dass die eigentumsrechtliche Entflechtung sowohl für Gas als auch für Elektrizität zutreffen sollte, da „der grundlegende Interessenkonflikt zwischen Versorgungs- und Erzeugungstätigkeiten einerseits und Netzbetrieb und -entwicklung andererseits in beiden Sektoren“ existiere.

In einem Bericht für das Europaparlament sagt der italienische Europaabgeordnete Romano Maria La Russa (ALDE), dass angesichts der Abhängigkeit des Gassektors der EU auf externe Lieferungen und auf mehrjährige Lieferverträge eine Unterscheidung zwischen den beiden Sektoren getroffen werden sollte. 

Man dürfe die Lage in den neuen Mitgliedstaaten nicht vergessen, die bei deren Gasversorgung, da sie unzureichende oder manchmal gar keine Infrastruktur besäßen, vollständig von Betreibern in Drittstaaten abhängig seien, so La Russa in seinem Berichtsentwurf.

Langfristige Lieferverträge sollten geschützt werden, betont er, da sie ausländischen Lieferanten nicht die Kontrolle über das Netz gäben. Daher ist La Russa der Meinung, dass es den Mitgliedstaaten freigestellt sein sollte, Abkommen einzugehen, welche die Produktion und Verteilung von Energie verbesserten, während sichergestellt würde, dass Endverbraucher profitierten und Investitionen gewinnbringend seien.

Zudem sollten für den Zugang Dritter zu Gasspeicheranlagen Ausnahmen nur dann gewährt werden, wenn dies dazu beitragen würde, Investitionen in neue Infrastruktur zu steigern, wie beispielsweise in Rückvergasungs- und Gasspeicheranlagen.

Der bulgarische Europaabgeordnete Atanas Paparizov  (SPE), Berichterstatter des Parlaments über den Vorschlag der Kommission im Hinblick auf „die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen“ ist der Meinung, dass man sich auf regionale Zusammenarbeit konzentrieren sollte. In einer Debatte im Parlament vom 28. Februar 2008 betonte er, dass die EU Verbindungen zu so genannten ‚Energieinseln’ entwickeln sollte. Zu diesen zählen insbesondere die baltischen Länder und Finnland, die vom EU-Gasleitungsnetz abgeschnitten sind.

Eurogas, ein Handelsverband, der die nationalen Verbände der Gasindustrie sowie einzelne Unternehmen wie Frankreichs EDF und GDF, Spaniens Gas Natural und Deutschlands RWE Gas Midstream vertritt, äußerte seine Zweifel an den Plänen der Kommission zur eigentumsrechtlichen Entflechtung. In einer Erklärung sagte der Verband, es könnten andere umsetzbare Lösungen existieren, um einen besser integrierten EU-Gasmarkt zu verwirklichen. Die ISO-Option sei eine mögliche Alternative, die man prüfen sollte.

Jegliche weitere Gesetzgebung sollte auf einen gut funktionierenden Binnenmarkt abzielen sowie darauf, die Fähigkeit von Energiekonzernen zu erhalten, weltweit wettbewerbsfähig zu werden, zu investieren und ihre Ressorts und langfristigen Strategien bestimmen zu können, so Eurogas in einer Stellungnahme. In dieser Hinsicht sehe Eurogas die Notwendigkeit, dass die EU-Politik für auswärtige Angelegenheiten Dialog und Partnerschaften mit Erzeugerländern unter dem Grundsatz der Gegenseitigkeit unterstütze.

Gaz de France, der französische staatliche Konzern, erhöhte seine Kritik an der eigentumsrechtlichen Entflechtung. Das Unternehmen nannte die vorgeschlagenen Maßnahmen „unzureichend“ und „gefährlich“.

Didier Sire, Vorsitzender der Strategieabteilung bei Gaz de France, sagte, der Vorschlag löse die wahren Probleme nicht, wie beispielsweise die fehlende Integration der Regulierungen und des Marktes auf europäischer Ebene. Sire sagte, zudem würde Entflechtung keine zukünftigen Investitionen in neue Netzkapazitäten garantieren, die GRTgaz, ein Tochterunternehmen von GDF, tätigen würde, ungeachtet ihres eigentumsrechtlichen Status.

Die Kritik von Gaz de France war jedoch im Hinblick auf ausländische Beziehungen am stärksten. Sire beschrieb eine eigentumsrechtliche Entflechtung als gefährlich für die Versorgungssicherheit Europas. Dies sei eine Entscheidung, die riskiere, die Versorgungssicherheit zu verschlechtern, warnte Sire. Eigentumsrechtliche Entflechtung sei ein gefährlicher Vorschlag, der zu einem strategischen Fehler führen könnte, wenn nationale Spezifitäten nicht in Betracht gezogen würden.

Sires Bemerkungen scheinen jedoch in Widerspruch mit Kommentaren von Gazprom zu stehen. Das Unternehmen erachtet Entflechtung als eine mögliche Bedrohung seiner Ambitionen in Europa. Im Dezember 2006 kritisierte Alexander Medvedev, stellvertretender Vorstandvorsitzender bei Gazprom, die Pläne der Kommission scharf. Er sagte, der ‚Geist des Kommunismus’ sei zurück und versuche, Besitz an der Infrastruktur zu ergreifen und diese aufzuteilen.

Links Zusammenfassung

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