EurActiv Logo
EU-Nachrichten & Politikdebatten
- durch Sprachenvielfalt -
Bulgaria News
Turkey News
Germany News
Spain News
France News
United Kingdom News
Poland News
Czech Republic News
Slovakia News
Hungary News
Romania News
Serbia News
Greece News
Italy News
Bulgaria Turkey Germany Spain France United Kingdom Poland Czech Republic Slovakia Hungary Romania Serbia Greece Italy
EurActiv.com Réseau

ALLE SEKTIONEN BROWSEN

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Auf Grund des großen Erfolgs von EurActiv Deutschland findet die komplette deutschsprachige EU-Berichterstattung des EurActiv-Netzwerkes nun über Euractiv.de statt.

Die deutschsprachige Fassung von EurActiv.com wird nicht mehr aktualisiert, alle bisherigen übersetzten Texte bleiben aber im Archiv für Sie verfügbar.

Wir freuen uns, Sie künftig auf EurActiv.de begrüßen zu dürfen!

Mehr Rechte für Energieverbraucher 'nicht Sache der Kommission' [DE]

Veröffentlicht 31. Juli 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
Druckoptimierte VersionEinem Freund senden

Die Europäische Kommission hat die Einführung einer Charta der Rechte der Energieverbraucher vorgeschlagen. Das deutsche Centrum für Europäische Politik (CEP) stellt in einem Papier vom Juli 2007 fest, dass eine solche Charta in die Vertrags- sowie Berufsfreiheit eingreifen und die Entwicklung der Märkte behindern würde.

Die Kommissionsmitteilung vom 9. Juli 2007 steht in Zusammenhang mit einer älteren Mitteilung, welche die Kommission im Januar 2007 vorgelegt hatte. Damals hatte die Kommission erklärt, dass sie sich für die umfassende Wahrung der Verbraucherinteressen einsetzen werde. 

Die jüngste Mitteilung „Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher“ fasst die bestehenden Verbraucherrechte im Energiebereich zusammen und legt vier Hauptziele fest, auf denen die Charta basieren sollte:

  • effizienterer Schutz der schwächsten Bürger, indem ihnen eine kostenlose Mindestversorgung mit Energie (für Strom, Heizung und Licht) zur Verfügung gestellt werden soll, um Energiearmut zu vermeiden; 
  • die Verbraucher besser über Versorgungsmöglichkeiten zu informieren; 
  • weniger Formalitäten beim Lieferantenwechsel; 
  • Schutz der Verbraucher vor unlauteren Verkaufspraktiken. 

Das CEP kritisiert diesen Vorschlag, der „planwirtschaftliche Züge“ aufweise, aus drei Gründen:

Erstens sei die EU in diesem Bereich nicht zuständig, weil Fragen der Energieversorgung zum einen ein „relevanter transnationaler Bezug“ fehle und zum anderen in jedem Mitgliedstaat unterschiedlich ausgeprägt seien. 

Zudem betreffe der Kommissionsvorschlag die Sozialpolitik, wenn Energiedienste sozial schwachen Verbrauchern zu niedrigeren Preisen oder kostenlos angeboten würden; bisher bestehe jedoch für die Sozialpolitik keine Gemeinschaftskompetenz. 

Zweitens vertritt das CEP die Meinung, dass die „vorgeschlagenen Mittel verfehlt“ seien: Die Versorger würden die Kosten für eine günstigere oder kostenlose Energieversorgung sozial Schwächerer tragen müssen, was ohne entsprechende Entschädigungszahlungen des Staates gegen geltendes Recht verstoße. Darüber hinaus werde dieses Vorgehen in das Preissystem und damit in die Vertrags- und Berufsfreiheit eingreifen.

Drittens stellt CEP fest: „Energie zum Preis Null für sozialschwächere Verbraucher erzwingt (…) höhere Preise für die übrigen Verbraucher.“ Daher erwartet es eine Schädigung des Wachstums und der Beschäftigung, vor allem in energieintensiven Branchen. 

Die CEP fordert daher, dass die Kommission sich auf die Zusammenfassung des geltenden Verbraucherrechts im Energiebereich beschränken und die Vorschläge zu weiteren Verbraucherrechten fallen lassen sollte, vor allem zur kostenlosen Energieversorgung für sozial schwache Bürger.

 

Advertising