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Das Nuklearpaket ist eines der umstrittensten Gesetzesvorhaben im Energiebereich. Die Kommission bemüht sich um ein gemeinsames europäisches Vorgehen bei nuklearen Sicherheitsstandards und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Einige Mitgliedstaaten stellen ihre Zuständigkeit auf diesem Gebiet jedoch in Frage und scheinen nicht bereit, Verantwortung an die Kommission abzugeben. Die EU-Erweiterung erschwert die Debatte weiter, aufgrund niedrigerer Sicherheitsstandards in den neuen Mitgliedstaaten.
Die neuen Vorschläge sind an Parlament und Rat weitergeleitet worden. Dort werden sich die zuständigen Ausschüsse mit ihnen befassen.
Die Kommission hofft, dass die Gesetzesvorschläge während des luxemburgischen Ratsvorsitzes in der ersten Hälfte 2005 verabschiedet werden. Luxemburg befürwortet das Nuklearpaket.
Nukleare Sicherheit fällt derzeit in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten. Angesichts der EU-Erweiterung hat sich die Kommission bei mehreren Gelegenheiten besorgt über die Sicherheit kerntechnischer Anlagen in einigen der neuen Mitgliedstaaten geäußert. Die kerntechnischen Anlagen von insgesamt fünf der zehn neuen Mitgliedstaaten sind veraltet und wurden auf der Grundlage alter und wenig sicherer sowjetischer Pläne gebaut.
In ihrer Mitteilung über das Nuklearpaket erklärt die Kommission, es sei nicht mehr möglich, nukleare Sicherheit aus einer rein nationalen Perspektive zu betrachten. In der Mittelung heisst es: "Nur ein gemeinsames Vorgehen kann gewährleisten, dass in einer auf achtundzwanzig Mitgliedstaaten angewachsenen Union ein hohes Niveau kerntechnischer Sicherheit aufrechterhalten wird".
Am 6.November 2002 unterbreitete die Kommission zwei Richtlinienentwürfe zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen und Wiederaufbereitung radioaktiver Abfälle. Infolge der Stellungnahme einer 'Artikel 31'-Arbeitsgruppe revidierte die Kommission die Richtlinie und veröffentlichte einen neuen Entwurf im Januar 2003. Die neuen Vorschläge geben der Kommission stärkere Überwachungsbefugnisse im nuklearen Sektor in allen Mitgliedstaaten.
Das 'Nuklearpaket' der Kommission besteht aus verschiedenen Gesetzesvorschlägen:
1. Ein Vorschlag für eine
Richtlinie
zur Festlegung grundlegender Verpflichtungen und allgemeiner Grundsätze im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen für Betrieb und Stillegung. Die Hauptelemente sind:
2. Ein Vorschlag für eine
Richtlinie
über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die darauf abzielt, eine klare, transparente und zügige Antwort auf die Frage, wie mit radioaktivem Abfall umgegangen werden soll, zu geben. Der Vorschlag enthält folgende Elemente:
In ihrer Mitteilung
'Nukleare Sicherheit im Rahmen der Europäischen Union'
macht die Kommission darauf aufmerksam, dass das Grünbuch über die Energieversorgungssicherheit den Mitgliedstaaten die Wahl ließ, sich für Atomenergie zu entscheiden. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit umfangreicher gemeinsamer Normen für den Bau und die Stillegung von Anlagen unterstrichen.
Die umstrittensten Fragen in Verbindung mit dem Kommissionsvorschlags lauten folgendermaßen:
Am 8. September 2004 hat die damalige Energiekommissarin Loyola de Palacio einen neuen Gesetzesentwurf für das Nuklearpaket vorgelegt. Die neue und aufgeweichte Fassung würde bedeuten, dass die Kommission eine weitaus weniger einflussreiche Rolle im Bereich der nuklearen Sicherheit einnehmen würde als ursprünglich vorgesehen. Die Richtlinien wären für die Mitgliedstaaten jedoch nach wie vor rechtsverbindlich.
De Palacio betrachtet die Richtlinien als "Schlüsselinstrumente für die Sicherstellung größerer Transparenz, eine vernünftigere Debatte und für die Zerstreuung der Bedenken, die hinsichtlich dieser Energiequelle in der Öffentlichkeit bestehen".
Die neuen Vorschläge enthalten die folgenden Änderungen:
Richtlinie über die nukleare Sicherheit
Fonds zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen (Art. 9): Die Mitgliedstaaten sollen nicht länger verpflichtet werden, zu belegen, dass ihnen die nötigen Mittel für die Stillegung kerntechnischer Anlagen zur Verfügung stehen. Dieser Vorschlag wurde von Deutschland mit heftigem Widerstand begegnet. Nichtsdestotrotz sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet "sicherzustellen, dass angemessene Finanzmittel zur Unterstützung der Sicherheit von Anlagen zur Behandlung abgebrannter Brennelemente oder radioaktiver Abfälle während ihrer Betriebsdauer und für die Stillegung zur Verfügung stehen".
Richtlinie über die Entsorgung radioaktiver Abfälle
Programme für die Entsorgung nuklearer Abfälle (Art.4): Unter den neuen Vorschlägen ist die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen keine rechtliche Anforderung mehr. Statt dessen wird vorgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten dieser Lösung wenn möglich den Vorzug geben sollten.
Mitgliedstaaten haben sich bislang nicht auf den Kommissionsvorschlag einigen können.
In einem Brief an den Präsidenten der Kommission, Romano Prodi, äußerten Deutschland und Großbritannien ihre Besorgnis darüber, dass die Initiative zu keinen wirklichen Verbesserungen im Bereich der nuklearen Sicherheit führen würde. Sie betonten, dass nukleare Sicherheit und die Planung nuklearer Anlagen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder falle, und kritisierten die detaillierte Verordnung in Bezug auf die von der Kommission vorgeschlagenen Stillegungsfonds als unangemessen und unvereinbar mit dem Subsidiaritätsprinzip.
Schweden, Finnland, Litauen, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn stehen dem Nuklearpaket ebenfalls ablehnend gegenüber.
Erste Reaktionen auf den neuen Kommissionsvorschlag vom September 2004 deuten nicht daraufhin, dass sich die Positionen der Gegner des Nuklearpakets grundlegend geändert haben. "Wir bemühen uns derzeit darum, herauszufinden, was in den Vorschlägen neu ist, daher ändert sich die britische Position derzeit nicht. Es deutet nichts daraufhin, dass das vorgeschlagene System die nukleare Sicherheit in Europa verbessern würde und es besteht sogar die Gefahr, dass es den Systemen, die in den einzelnen Länder etabliert sind, schadet. Mein Eindruck ist, dass keine der ablehnend eingestellten Länder von ihrer Position abrücken werden, und dass andere Länder ihre Position überdenken könnten", so ein britischer Beamte gegenüber EurActiv. Aus deutschen Regierungskreisen verlautet, dass die Position Deutschlands unverändert bleibt.
Das Parlament betont ebenfalls, dass kerntechnische Anlagen wesentlich in den nationalen Verantwortungsbereich gehören und fordert, dass ein 'Ausschuss der Sicherheitsbehörden' eingerichtet wird, in der nationale Sicherheitsbehörden vertreten sind und der gemäß der Richtlinie durchgeführten Überprüfungen vorbereiten und auswerten soll. Hinsichtlich der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, betont das Europäische Parlament, dass gewisse Entsorgungsmethoden (Einbringung ins Meer, Endlagerung in unterseeischen Lagerstätten sowie Beseitigung im Weltraum) aus Gründen des Umweltschutzes ausgeschlossen werden sollten. Obwohl die Abgeordneten die Idee der Lagerung in tiefen geologischen Formationen als eine wirksame Lösung für hochaktive und langlebige radioaktive Abfälle begrüßt haben, lehnen sie den von der Kommission vorgeschlagen Zeitplan, der für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten soll, ab. Nach dem EP wäre ein Ansatz in zwei Schritten für die Entwicklung der Lagerung in tiefen geologischen Formationen angebrachter.
FORATOM, die den nuklearen Sektor der EU vertretende Organisation, weist darauf hin, dass das Sicherheitssystem der IAEA der einzige angemessene und Fortschritt versprechende Rahmen gewesen sei. Sie vertritt ferner die Ansicht, dass die neue Gesetzgebung bekräftigen sollte, dass die Hauptverantwortung für nukleare Sicherheit bei den Betreibern liegt. FORATOM ist der Auffassung, dass die Sicherheit der Entsorgung radioaktiven Abfalls derzeit von unabhängigen Sicherheitsbehörden auf wirksame Weise gewährleistet wird, doch begrüßt die Organisation den Kommissionsvorschlag für eine dauerhafte Lösung, der ein Schlüssel für das Vertrauen der Bevölkerung in die langfristige Zukunft der Atomenergie in der EU darstellen könne.
EURELECTRIC, die Europäische Vereinigung der Elektrizitätsunternehmen, stellt die Befugnis der Kommission, auf diesem Gebiet Rechtsinitiativen zu ergreifen, in Frage und fordert, dass die Mitgliedstaaten ihre Befugnisse behalten sollten. In einer Stellungnahme heisst es, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen in Europa sei bereits ausgezeichnet und sei darüber hinaus stetig verbessert worden.
Greenpeace reagierte mit Enttäuschung auf den Vorschlag des "Atomkraft-Kommissars" Loyola de Palacio. Der Vorschlag sei irreführend, weil er vorgebe, die nukleare Sicherheit zu verbessern, gleichzeitig aber seinen wahren Zweck verschleiert, der in einer Wiederbelebung der Atomindustrie bestünde. Greenpeace drängt die EU darauf, die kränkelnde Industrie nicht zu subventionieren und Steuergelder stattdessen für saubere Energiequellen zu verwenden.
Die Freunde der Erde lehnen das Nuklearpaket ebenfalls ab. Sie vertreten die Ansicht, es sei ein koordinierter Versuch, den Weg für weitere Entwicklungen auf dem Gebiet der Atomkraft in einer erweiterten EU zu bahnen. Der Euratom-Vertrag von 1957 müsse grundlegend reformiert werden, da er veraltet und undemokratisch sei.