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Nur wenige EU-Länder planen Handel mit erneuerbarem Strom

Veröffentlicht 12. März 2010 - Aktualisiert 15. März 2010
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Nur fünf EU-Mitgliedstaaten planen, erneuerbare Energie aus anderen Ländern zu beziehen. Die EU als Ganzes ist aber auf gutem Weg, ihr Gesamtziel von 20% zu übertreffen, teilte die Europäische Kommission gestern (11. März) mit.

Italien wird den größten Engpass an einheimisch produzierter erneuerbarer Energie vorweisen. Dies geht aus einem Kommissionsdokument hervor, das die Vorhersagen der Mitgliedstaaten unter der Richtlinie für erneuerbare Energien zusammenfasst. Danach wird das Land etwa 1,2 Millionen Tonnen von anderen Ländern einkaufen müssen, um sein verbindliches Ziel einhalten zu können.

Die anderen EU-Länder, die ihre Zielsetzungen mit inländisch erzeugtem Strom allein wahrscheinlich nicht erreichen werden können, sind Belgien, Dänemark, Luxemburg und Malta.

Im Gegensatz dazu erwarten zehn Mitgliedstaaten einen Überschuss für 2020, den sie einem anderen Mitgliedstaat übertragen könnten. Dies würde etwa 2% der Gesamtmenge an erneuerbarem Strom ausmachen, der für 2020 benötigt wird.

Spanien und Deutschland planen die insgesamt größten Mengen an überschüssiger Energie. So erwartet Deutschland 18,7% statt 18% und Spanien erwartet 22,7% statt 20%.

Daher werde die EU als Ganzes im Jahr 2020 einen Anteil an erneuerbarer Energie von 20,3% erreichen und damit die Zielsetzung von 20% leicht überschreiten, erklärte die Kommission.

"Diese Vorhersagen zeigen, dass die Mitgliedstaaten das Thema erneuerbare Energie sehr ernst nehmen und eine verstärkte einheimische Produktion verfolgen", sagte Energiekommissar Günther Oettinger. Es stelle einen Anreiz dar, in grüne Technologien und in die Herstellung erneuerbarer Energie zu investieren.

Ein Kommissionssprecher betonte jedoch, die Ergebnisse seien noch sehr vorläufig. Mehr Einzelheiten würden erst verfügbar sein, nachdem die Mitgliedstaaten bis Ende Juni ihre nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energie eingereicht hätten. Darin müssen die Mitgliedstaaten die geplanten Maßnahmen nennen, mit denen sie ihre Zielsetzungen erreichen wollen und die von der Kommission auf ihre Glaubwürdigkeit hin untersucht werden.

Tatsächlich mussten die jetzigen vorausschauenden Dokumente lediglich die über die inländische Produktion hinausgehende Nachfrage nach erneuerbarer Energie bis 2020 einschätzen, um die daraus hervorgehende Notwendigkeit für die Nutzung der Mechanismen für Zusammenarbeit besser abschätzen zu können. Da es für die Berichte keine einheitliche Vorlage gab, weichen die angegebenen Zusatzinformationen der Mitgliedstaaten deutlich voneinander ab.

Die Richtlinie über erneuerbare Energien sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Zielsetzungen in diesem Bereich durch eine Kombination aus einheimischer Produktion, statistischer Übertragung von erneuerbarer Energie aus anderen Mitgliedstaaten und gemeinsamen Projekten mit EU- oder Drittländern abdecken sollen. Elf Mitgliedstaaten gaben an, gemeinsame Projekte in Erwägung zu ziehen, während sieben auch ihr Interesse an statistischen Übertragungen bekundeten.

Frankreich, Italien, Spanien und Griechenland zeigten sich der Kommission zufolge besonders daran interessiert, erneuerbare Energie in Drittländern im Rahmen des Mittelmeer-Solarplans oder in den Ländern des westlichen Balkans zu entwickeln. So will Italien die Lücke zwischen einheimischer Produktion und seinen Zielsetzungen dadurch schließen, dass es Verbindungen mit der Schweiz, Albanien, Montenegro und Tunesien eingeht.

Einige Länder nannten außerdem bestimmte Technologien, bei denen sie zusammenarbeiten wollten: Windkraft für Deutschland, Estland und Irland, Wasserkraft für Rumänien und Bulgarien sowie Biomasse für Lettland.

Nächste Schritte: 

    • Bis 30. Juni 2010: Frist für die EU-Mitgliedstaaten, ihre nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energien vorzulegen.
  • Hintergrund : 

    Die EU-Richtlinie über erneuerbare Energien setzt nationale Ziele für diesen Bereich fest, damit erneuerbare Energien bis zum Jahr 2020 20% des europäischen Energiemixes ausmachen (siehe EurActiv Linksdossier über "EU-Politik für erneuerbare Energien").

    Um das Erreichen dieser Zielsetzungen zu gewährleisten, legte die Richtlinie für jeden Mitgliedstaat Zwischenziele in Form "kalkulationsbasierter Entwicklungspfade" fest. Länder müssen bis Ende Juni 2010 nationale Aktionspläne für erneuerbare Energien vorlegen, in denen sie die Maßnahmen angeben, die sie zur Einhaltung ihrer Entwicklungspfade umsetzen wollen (EurActiv vom 9. Dezember 2008).

    Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten außerdem, "statistische Übertragungen" zu nutzen, mit denen überschüssige Mengen an erneuerbarer Energie an andere Länder verkauft werden können, damit diese ihre Zielsetzungen erreichen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sie ihre eigenen Zwischenziele erreicht haben.

    Sechs Monate vor Einreichen der nationalen Aktionspläne mussten die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission Vorhersagen zu möglichen Überkapazitäten oder zu über die einheimischen Quellen hinausgehende Nachfrage nach erneuerbaren Energien vorlegen (EurActiv vom 25. Januar 2010).

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