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Paris und Berlin gegen Zerschlagung von Energiekonzernen [DE][en][fr

Erschienen: Montag 11. Dezember 2006    | Aktualisiert: Mittwoch 13. Dezember 2006   

Deutschland und Frankreich lehnen EU-Gesetzesvorhaben ab, die auf eine eigentumsrechtliche Entflechtung von Energiekonzerne abzielen würden. Gleichzeitig häufen sich jedoch die Berichte, in denen die Abtrennung des Energienetzbetriebs vom Kraftwerksbetrieb gefordert wird.    

Hintergrund:

Die eigentumsrechtliche Entflechtung ist ein heißes Thema für große Energiekonzerne wie E.ON in Deutschland und EDF in Frankreich. Die derzeitige EU-Gesetzgebung schreibt den früheren Energiemonopolisten lediglich vor, die Infrastruktur und den Betrieb unter zwei unterschiedlichen Namen zu registrieren und getrennte Konten zu führen.

Derzeit untersucht die Kommission verstärkt diese Praktiken als Hindernis bei der Öffnung der europäischen Strommärkte.

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Die EU-Energiebehörden haben die Kommission aufgefordert, neue Gesetzgebungsvorschläge vorzulegen, um die Liberalisierung der Energiemärkte voranzutreiben und den politischen Druck, der auf den Regulierungsbehörden lastet, aufzuheben.

Die Europäische Gruppe der Regulierer für den Gas- und Strommarkt (ERGEG), ein Beratergremium der Kommission, hat am 8. Dezember 2006 einen Bericht über die Entwicklung der EU-Energiemärkte vorgelegt.

Darin wird neue eine Gesetzgebung im Bereich Entflechtung gefordert, um eine Trennung zwischen denjenigen Unternehmen, die Netze betreiben und denjenigen, die Kraftwerke betreiben, herzustellen und die Kompetenzen der nationalen Regulierungsbehörden zu stärken.

Der ERGEG-Vorsitzende Sir John Mogg sagte, einige Energieunternehmen würden möglicherweise das Argument vorbringen, dass die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse keinen Wettbewerbsvorteil mit sich bringe. Dies sei jedoch nicht wahr. Unzureichende Entflechtung sei oftmals das größte Hindernis für Wettbewerb.

Der ERGEG-Bericht kritisierte die vage Umsetzung von Entflechtungs-Vorschriften in den bestehenden Richtlinien.

Wenn sie in nationales Recht umgesetzt würden, würde den betroffenen Unternehmen viel Spielraum gewährt und die Unternehmen handelten oftmals ohne Angst vor Konsequenzen aufgrund der begrenzten Kompetenzen der Regulierungsbehörden, so ERGEG.

Die wichtigsten Vorschläge des Berichts umfassen:

  • Verstärkte Gesetzgebung zur Entflechtung;
  • Die Vermeidung politischer Einmischung in die Arbeit der Regulierungsbehörden;
  • Stärkere politische Verpflichtungen zu regionalen Energieinitiativen, und; 
  • Die Abschaffung regulierter Energiepreise, die den Wettbewerb verhindern.

Positionen:

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes betonte, das Fehlen einer vollständigen Entflechtung im Energiebereich führe zu „systemischen Interessenkonflikten“, wenn Anbieter neuen Marktteilnehmern den Zugang zu ihren Netzen verweigern.

In einer Rede am 30. Oktober 2006 sagte Kroes, es müsse eine strukturelle Lösung gefunden werden, die ein für alle mal die Infrastruktur von der Lieferung und der Energieerzeugung trenne. Es müssten also die Eigentumsverhältnisse entflochten werden, so Kroes.

Aus französischen Diplomatenkreisen in Brüssel war hingegen zu vernehmen, es sei noch zu früh für die EU, um eine Entflechtung der Konzerne, die Energieleitungen betreiben, und derer, die Kraftwerke betreiben, nachzudenken. Es sei nicht notwendig, vor Juli 2007 neue Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Markt dem Wettbewerb geöffnet wird. Durch Entflechtung könnten auch Investitionen in neue Generationen und Vernetzungskapazitäten mittelfristig nicht regeneriert werden, so die Quelle. Ein solcher Schritt würde letztlich nur zu einer Destabilisierung der Betreiber führen. 

Für Frankreich ist ein entscheidendes Element, die kontrollierten Energiepreise, die für die Haushalte bezahlbare Energie garantieren, beizubehalten. Frankreich schlägt daher vor, nach dem 1. Juli 2007 Untersuchungen dazu durchzuführen, ob die Liberalisierung ihre Ziele erreicht hat.

Eine Entflechtung würde die Investitionsmöglichkeiten schwächen und der Versorgungssicherheit und den Interessen der Verbraucher abträglich sein, sagte Frankreich in einer offiziellen Stellungnahme external zum Grünbuch der Kommission über die künftige Energiepolitik der EU.

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach bei einem Treffen mit Präsident Jacques Chirac letzte Woche in Paris ihre Unterstützung für die französische Position aus.

Kommissionspräsident José Manuel Barroso hat sich zum Thema Entflechtung eher zurückhaltend geäußert. Es sei noch keine Entscheidung getroffen, aber auch noch keine Option verworfen worden, sagte er auf einer Konferenz am 30. Oktober 2006. Klar sei nur, dass der Status quo nicht das gewünschte Ergebnis liefern könnte, so Barroso.

Nach einem Bericht der Financial Times überdenkt die Kommission derzeit vor dem Hintergrund der Haltung Deutschlands und Frankreichs ihre Position zur Entflechtung. So könnte ein „unabhängiger Dienstleistungsbetreiber“ den gleichberechtigten Zugang anderer Unternehmen zu den Netzen überwachen.

Nächste Schritte:

  • 10. Januar 2007: Die Kommission wird ihren strategischen Energiebericht vorlegen, um die Maßnahmen zu identifizieren, die zur Vollendung des Binnenmarktes für Strom und Gas notwendig sind.

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Leserbriefe
Reflecting on peak oil
John Busby, Energy Analyst
Energy, growth and money-lending capability
André Sautou, Retired physics teacher
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