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Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und Infrastruktur [DE]

Veröffentlicht 02. Februar 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Der Richtlinienentwurf zu Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und Infrastrukturinvestitionen ist ein Teil des umstrittenene 'Energiepakets', das die Kommission im Dezember 2003 als Reaktion auf die europaweiten Stromausfälle vorgestellt hat. Dieser wurde im Dezember 2005 angenommen und sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Sicherheitsstandards für ihre Energienetze definieren und versuchen die Verbindungsleitungen zwischen den einzelnen Staaten auszubauen.  Hierdurch soll ein effektiverer Wettbewerb zwischen Unternehmen auf einem liberalisierten Elektrizitätsmarkt ermöglicht werden.  

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Zusammenfassung

Die Kommission hat im Dezember 2003 auf die schweren Stromausfällen in Italien, Dänemark, Schweden und anderen europäischen Ländern im Winter 2003 mit einem Entwurf für eine Richtlinie reagiert, die die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung verbessern sowie Anreize für Investitionen in die Infrastruktur in den EU-Ländern schaffen soll.   

Debatte

Der Zweck des Richtlinienentwurfs zur Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen vom 13.Dezember 2003, der Bestandteil eines 'Energiepakets' ist, besteht darin, Anreize für die Marktteilnehmer zu schaffen, verstärkt in Übertragungsnetze und neue Verbindungsleitungen zu investieren. Laut der Kommission besteht das Risiko von Versorgungsunterbrechungen auch weiter, weil die derzeitigen Übertragungsnetze eine höhere Nachfrage nur schwer verkraften können.  

  • Die Mitgliedstaaten sollten politische Konzepte vorlegen, die ein Gleichgewicht zwischen Energiebedarf und -nachfrage gewährleisten.
  • Die Mitgliedstaaten sollten Mindeststandards und Leistungsnormen für die Sicherheit von Übertragungs- und Verteilungsnetzen festlegen und einhalten. Nichteinhaltung sollte angemessene finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.
  • Übertragungsnetzbetreiber sollten die Regulierungsbehörde ihres Landes regelmäßig Erklärungen darüber vorlegen, welche Investitionen sie beabsichtigen, um eine angemessene grenzüberschreitende Verbindungskapazität bereitzustellen
  • Die Regulierungsbehörden legen der Kommission eine Zusammenfassung der Investitionsvorhaben vor, die diese mit der europäischen Regulierungsbehörde für Elektrizität und Erdgas erörtert

Der Vorschlag sieht vor, dass die zuständigen Behörden das Recht erhalten, in ein Projekt einzugreifen, um dessen Beendigung zu beschleunigen.

Stellungnahmen

Die Vorschläge der Kommission sind äußerst umstritten: während die Energieindustrie das Vorgehen der Kommission begrüßt, fordern Umweltschützer alternative Maßnahmen gegen Engpässe bei der Elektrizitätsversorgung.

Der Energierat hat den Kompromissvorschlag, demzufolge die Entscheidungskraft der Kommission und die Rolle der zuständigen Regulierungsbehörden beim Bau von Verbindungsleitungen zwischen EU-Mitgliedstaaten eingeschränkt werden würde, am 29.November 2004 angenommen. Der Text entfernt einige der 'interventionistischten' Elemente des Richtlinienentwurfs und vereinfacht die Anforderungen an die Berichterstattung für Betreiber der Übertragungsanlagen. 

"Ich bin überzeugt, dass der Kompromissvorschlag viele der Besorgnisse, die während der ersten Diskussion im Europäischen Parlament geäußert worden sind, beseitigt, und wir hoffen, dass wir bis zum Frühjahr eine Einigung finden werden", so Laurens Brinkhorst, der niederländische Wirtschaftsminister und Vorsitzender des Energierates.

Im Juli 2005 hat das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag  angenommen, der einen Kompromiss darstellt und den Weg für eine Einigung im Rat in der ersten Lesung bahnte. Die Abgeordneten sagten, das Hauptziel der Richtlinie solle darin bestehen, die Versorgung zu sichern und dafür zu sorgen, dass ein liberalisierter gesamteuropäischer Strommarkt reibungslos funktionieren könne. Sie sprachen sich außerdem dafür aus, dass Mitgliedstaaten Wirtschaftssanktionen gegen Netzwerkbetreiber verhängen können, die ihre Verbindungsleitungen nicht rechtzeitig fertig stellen.

Im Dezember 2005 stimmte der Energierat dem Kompromissvorschlag des Parlaments zu (siehe Pressemitteilung).

Die Union für die Koordinierung des Transportes elektrischer Energie (UCTE), die europäische Netzbetreiber vertritt, ist der Auffassung, dass die Energieversorgung in der EU, aufgrund neuer Erzeugungskapazitäten und Netzverbesserungen, auf kurze Sicht (bis 2006) gewährleistet sein dürfte. Nach 2008 könnte eine erhebliche geringere Erzeugung die Netze instabiler machen. Die Lage könnte sich durch anstehende Entscheidungen zur Stilllegung bestehender Kraftwerke weiter verschlechtern.  Daher betont UCTE, dass es solider Investitionsentscheidungen bedarf, um weitere Stromausfälle in Europa zu vermeiden. Ferner sei die Entwicklung von Hochspannungsnetzen in Ländern mit einem hohen Anteil an Windenergie (etwa Spanien und Deutschland) vonnöten, damit die Netze unerwartet hohe Erzeugungsniveaus verkraften können. 

Die Union der Elektrizitätsindustrie (EURELECTRIC) hat betont, dass fortlaufende angemessene und rechtzeitige Investitionen in alle Aspekte des Systems für die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung notwendig seien. Die Industrie fordert Investitionen in die Instandhaltung der bestehenden Netze und in die Entwicklung der Übertragungssysteme. EURELECTRIC ist ferner der Auffassung, dass 520 neue Anlagen im Laufe der nächsten 30 Jahre gebaut werden müssten, um der steigenden Nachfragen entgegenzukommen. Hierdurch würden Kosten in Höhe von 600 Milliarden Euro entstehen. 

FORATOM, das Europäische Atomforum, hebt die entscheidende Bedeutung von großen miteinander verbundenen Netzen ebenfalls hervor. Das derzeitige Netz sollte verbessert werden, insbesondere indem mehr transnationale Verbindungsleitungen gebaut würden. Marktbestimmungen sollten Anreize für Netzbetreiber schaffen, in neue Infrastruktur zu investieren. Die Errichtung von Hochspannungsleitungen zwischen Ländern, in denen Engpässe entstehen und in denen die Verbindungen unzureichend sind, sei besonders wichtig. 

Die Vorschläge der Kommission haben bei Umweltschützern heftige Proteste ausgelöst. Diese sind der Auffassung, dass die Maßnahmen kostspielig und im Hinblick auf die Sicherheit der Versorgungssituation unwirksam seien. Zudem spiegelten sie die Interessen der Elektrizitätsunternehmen zu stark wider und würden die EU-Bemühungen, die Treibhausgasemissionen zu verringern, untergraben. Vertreter verschiedener Interessengruppen fordern daher alternative Maßnahmen zur Dezentralisierung des Stromangebots, wodurch Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energieträger vorangetrieben werden würden. 

Laut WWF  will die Kommission "die Mitgliedstaaten dazu zwingen, unumkehrbare Energieinvestitionen in neue Kraftwerke und Hochspannungsleitungen zu machen. Diese werden die EU-Energie- und Klimapolitik entscheidend beeinflussen". 

Greenpeace steht den Vorschlägen ebenfalls skeptisch gegenüber. Die Umweltorganisation wirft der Kommission vor, sie würde die nukleare und fossile Stromerzeugung stärken, anstatt geringere Investitionen in Verbreitungsleitungen zu unterstützen. Die neuen, saubereren Erzeugungsmethoden würden hierdurch vernachlässigt. "Indem sie den Schwerpunkt auf mehr zwischenstaatlichen Wettbewerb legt, ignoriert die Kommission ihre Umweltverpflichtungen. Sie läuft damit Gefahr, auf Kosten eines ausdifferenzierteren und umweltverträglicheren Stromsystems, einen Binnenmarkt zu schaffen, der von 'schmutzigem Strom' dominiert wird," so Greenpeace. 

Die Verbände für erneuerbare Energie EURORES und EREC ('European Renewable Energy Council'), der Verband von Umweltagenturen FEDARENE sowie der Verband für die Förderung der Kraftwärmegewinnung COGEN Europe  vertreten ebenfalls die Ansicht, dass ein dezentralisiertes und differenziertes System weniger anfällig für Unfälle (extreme Wetterbedingungen, Terroranschlägen, usw.) wäre und darüber hinaus weniger Transport benötigen würde. Sie weisen ebenfalls darauf hin, dass erneuerbare Energiequellen und Kraft-Wärme-Kopplung für dezentralisierte Erzeugungssysteme besonders geeignet seien.   

Zeitplan

  • 27. - 28. Juni 2005:  Der Rat erreichte eine politische Einigung  über transeuropäische Energienetzwerke .
  • 4. Juli 2005: Parlament nimmt den Kompromiss  zur Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und Infrastrukturinvestitionen an.
  • 1. - 5. Dezember: Der Rat hat die Richtlinie zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen angenommen.
  • Januar 2006:  UCTE  veröffentlicht ihr System Adequacy Forecast für 2006-2015
  • Dezember 2006: Kommission stellt einen vorrangigen europäischen Plan für Verbindungsleitungen (Verbundplan) vor
  • 1. Dezember 2007:  Die EU-Mitgliedstaaten besprechen die von ihnen getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen.

Externe Links

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