Die Kommission hat am 21. Mai 2007 einen Bericht vorgelegt, nach dem die Kohleverordnung, welche die staatlichen Beihilfen für die Kohleindustrie bis 2010 regelt, gut funktioniere und Änderungsvorschläge nicht notwendig seien.
Laut dem Bericht seien Marktverzerrungen innerhalb der EU durch Subventionen der Kohleindustrie dadurch begrenzt, dass der größte Teil der Kohle, die von der Kohlevorschrift betroffen sei, innerhalb des nationalen Marktes verbraucht werde.
NGOs weisen darauf hin, dass Kohlesubventionen die Versorgungsmöglichkeiten des europäischen Elektrizitätsmarktes beeinflussen und daher das Wachstum der erneuerbaren Energien verhinderten. Der Bericht widerlegt diese Behauptung und zitiert eine Studie des Think-Tanks Europe Economists, nach der staatliche Beihilfen für lokale Kohleproduktionen in Hinsicht auf die Stromerzeugung nicht den generellen Kraftstoffmix beeinflussen, sondern nur die Wahl zwischen importierter und heimischer Kohle. Dieser Punkt wurde während der Konsultation mit Stakeholden auch von EURELECTRIC hervorgehoben, der die europäische Elektrizitätswirtschaft repräsentiert.
Der Bericht weist jedoch darauf hin, dass die garantierte staatliche Unterstützung für Kohle einen Einfluss auf Entscheidungen zur Errichtung neuer kohlebetriebener Werke haben könnte.


