Am 25. September 2006 teilte das Umweltbüro mit, die Kommission habe Luxemburg wegen des Ausgleiches, den das Land an die Verbraucher für den teureren Ökostrom zahlt, gerügt. Sollten Verbraucher Ökostrom von einem anderen Mitgliedstaat kaufen, in dem andere Regelungen bezüglich Beihilfen gelten, sei die luxemburgische Ausgleichszahlung nicht rechtmäßig, teilte die Kommission Luxemburg nach Aussage des EUB mit.
Die grenzüberschreitende Anwendung der luxemburgischen Beihilferegelung sei nach Ansicht der Kommission wettbewerbsverzerrend, so das EUB, das die Kommission auffordert, ihre Regeln zu grenzübergreifenden staatlichen Beihilfen zu reformieren.
Der EUB-Generalsekretär John Hontelez sagte, Anbieter von alternativem Strom in Deutschland, wie Greenpeace Energy, hätten wegen der Beihilferegelung finanzielle Unterstützung aus Luxemburg erhalten.



