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Die Umweltorganisationen kritisierten die Kommission dafür, dass diese Luxemburg vorgeworfen hatte, der Garantiepreis, den der Staat zur Förderung von erneuerbaren Energien zahlt, führe zu Wettbewerbsverzerrungen.
Das Europäische Umweltbüro (EUB) kritisiert ein schwebendes Verfahren zwischen der Kommission und Luxemburg wegen staatlicher Beihilfen für Ökostrom als konträr zum EU-Ziel der Förderung erneuerbarer Energien.
Mit einer Richtlinie von 2001 hat die EU sich das Ziel gesetzt, bis 2010 den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix auf 21 % zu erhöhen. Wie sie Ökostrom unterstützen, bleibt dabei Sache der Mitgliedstaaten. Hauptsächlich gibt es zwei Möglichkeiten:
Am 25. September 2006 teilte das Umweltbüro mit, die Kommission habe Luxemburg wegen des Ausgleiches, den das Land an die Verbraucher für den teureren Ökostrom zahlt, gerügt. Sollten Verbraucher Ökostrom von einem anderen Mitgliedstaat kaufen, in dem andere Regelungen bezüglich Beihilfen gelten, sei die luxemburgische Ausgleichszahlung nicht rechtmäßig, teilte die Kommission Luxemburg nach Aussage des EUB mit.
Die grenzüberschreitende Anwendung der luxemburgischen Beihilferegelung sei nach Ansicht der Kommission wettbewerbsverzerrend, so das EUB, das die Kommission auffordert, ihre Regeln zu grenzübergreifenden staatlichen Beihilfen zu reformieren.
Der EUB-Generalsekretär John Hontelez sagte, Anbieter von alternativem Strom in Deutschland, wie Greenpeace Energy, hätten wegen der Beihilferegelung finanzielle Unterstützung aus Luxemburg erhalten.
Wir befinden uns seit einiger Zeit in einem Rechtsstreit mit der Kommission, war von einer unbekannten Quelle aus der luxemburgischen Regierung zu vernehmen. Die Einspeisetarife würden von der Kommission als staatliche Beihilfen kritisiert, sagte die der Informant.
Im Juli dieses Jahres hatte die Kommission entschieden
, dass die österreichischen Einspeisetarife eine staatliche Beihilfe darstellten. Dennoch befände sich die Regelung im Einklang mit der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien und könnte somit genehmigt werden. Die Kommission ordnete gleichzeitig an, dass Österreich die Regelung dahingehend ändern müsse, dass die Abgabe, die die Endverbraucher im Rahmen der Stromrechnung zahlen müssen, abgeschafft werden müsse. Nach Einschätzung der Kommission führe diese Regelung zu einer Diskriminierung von nicht gefördertem Import-Ökostroms.
Die luxemburgische Regierungsquelle betonte, es sei wichtig, dass Luxemburg weiterhin in der Lage wäre, erneuerbarer Energien zu fördern – es gelte gewise EU-Vorgaben zu erfüllen. Es sei derzeit nicht einfach zu erkennen, was die Prioriäteten der EU seien. Dies würde die Investoren verunsichern, so die Regierungsquelle.
Claude Turmes, ein grüner EU-Abgeordneter aus Luxemburg, sagte, in der Kommission bestehe keine Einigkeit darüber, welches System von Beihilferegleungen unterstützt werden solle. Die Meinungsverschiedenheiten bestünden zwischen den Generaldirektionen Wettbewerb und Unternehmen und den Generaldirektionen Umwelt und Energie, sagte Turmes.
Es handele sich um ein politisches Tauziehen, fügte Turmes hinzu, der vorhersagte, dass bei einem Zusammenbruch des luxemburgischen Systems der Einspeisetarife auch das deutsche System nicht überleben würde. Die Deutschen Energieversorgungsunternehmen lehnten das Einspeisetarifsystem ab, weil dadurch neue Unternehmen leicht in den Markt eindringen könnten. Wie Turmes erklärte, müssten 6 % des Marktes und Millionengewinne an neue Markteilnehmer abgetreten werden. Die Generaldirektion Wettbewerb verschwende ihre Zeit damit, sich mit 5% des Marktes zu beschäftigen, so Turmes.
Im November 2005 nannte die Kommission in ihren vorläufigen Ergebnissen einer Untersuchung den fehlenden Wettbewerb im Energiesektor besorgniserregend und kritisierte Mitgliedstaaten dafür, dass sie ihre Märkte für ausländische Konkurrenten verschlossen hielten.