EurActiv Logo
EU-Nachrichten & Politikdebatten
- durch Sprachenvielfalt -
Bulgaria News
Turkey News
Germany News
Spain News
France News
United Kingdom News
Poland News
Czech Republic News
Slovakia News
Hungary News
Romania News
Serbia News
Greece News
Italy News
Bulgaria Turkey Germany Spain France United Kingdom Poland Czech Republic Slovakia Hungary Romania Serbia Greece Italy
EurActiv.com Réseau

ALLE SEKTIONEN BROWSEN

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Auf Grund des großen Erfolgs von EurActiv Deutschland findet die komplette deutschsprachige EU-Berichterstattung des EurActiv-Netzwerkes nun über Euractiv.de statt.

Die deutschsprachige Fassung von EurActiv.com wird nicht mehr aktualisiert, alle bisherigen übersetzten Texte bleiben aber im Archiv für Sie verfügbar.

Wir freuen uns, Sie künftig auf EurActiv.de begrüßen zu dürfen!

Verletzung des Kartellrechts: Kommission durchsucht EDF [DE]

Veröffentlicht 12. März 2009 - Aktualisiert 29. Januar 2010
Druckoptimierte VersionEinem Freund senden

Die Europäische Kommission gab gestern (11. März 2009) bekannt, sie habe am 10. März 2009 die Einrichtungen des französischen Stromversorgers EDF durchsuchen lassen, da dieser im Verdacht stehe, seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt zu haben.

Die EU-Institution teilte in einer Erklärung mit, man habe die Durchsuchungsaktion zusammen mit französischen Regulierungsbehörden durchgeführt, da es zu Verdächtigungen gekommen war, dass EDF durch illegale Methoden den Strompreis in Frankreich in die Höhe getrieben habe.

EDF bestätigte, dass sein Hauptquartier im Pariser Finanzdistrikt „La Defense“ am Dienstag durchsucht wurde.

Man kooperiere vollständig, sagte ein EDF-Sprecher, dessen Unternehmen zu 80 Prozent dem Staat gehört.

Am Dienstag hatte die Kommission, die in den 27 EU-Mitgliedstaaten den fairen Wettbewerb überwacht, seine Nachforschungen auf dem Gebiet von „Frankreichs künstlich gering gehaltenen Strompreisen“ ausgeweitet.

Die Untersuchung war 2007 begonnen worden, um den besonders niedrigen Gebühren auf den Grund zu gehen, die für einige große und mittelgroße Unternehmen erhoben werden und die drohen, den Wettbewerb auf dem EU-Markt zu verzerren.

Die Kommission hat außerdem Ermittlungsverfahren bei einer Gruppe von EU-Staaten aufgenommen, zu denen auch Frankreich gehört. Diese Staaten gewähren einigen Unternehmen günstigere Strompreise, was gegen die EU-Richtlinie zur Liberalisierung des Strommarktes verstoßen könnte.

Ebenfalls untersucht werden soll die Verlängerung der Laufzeit des „Rückkehrtarif“-Systems bis 2010 und die Öffnung des Systems für weitere Unternehmen.

Das staatlich verwaltete, so genannte Rückkehrtarif-System, in dessen Rahmen Strom zu günstigeren Bedingungen als auf dem freien Markt erhältlich ist, steht großen Stromverbrauchern seit 2007 zur Verfügung.

Frankreich hatte ursprünglich angekündigt, dass System für zwei Jahre anzubieten, wenn die Teilnehmer sich vor dem 1. Juli 2007 für die Teilnahme bewerben. Im letzten August wurde das System bis Juni 2010 verlängert und für neue Bewerber geöffnet.

Die Kommission befürchte, das Rückkehrtarif-System gebe einigen großen Unternehmen einen unfairen Vorteil ihren Konkurrenten gegenüber, sagte die EU-Kommissarin Neelie Kroes in einer Mitteilung.

Die Kommission sagte, von dem System habe bis heute nur eine kleine Gruppe von Unternehmen profitiert, die alle einen überdurchschnittlich hohen Stromverbrauch hätten.

(EurActiv mit Informationen von Reuters) 

Hintergrund : 

Das Ergebnis einer Untersuchung des Energiesektors im Januar 2007 hatte der Kommission ein detailliertes Verständnis von der Funktionsweise und den Problemen des Energiesektors gebracht, der für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft von bedeutender Wichtigkeit ist.

Die Nachforschung erlaubte es  der Kommission außerdem, darüber  Schlüsse zu ziehen, in welchen Bereichen es angemessen und effektiv sein könnte in den Markt einzugreifen.

UnerwarteteDurchsuchungen sind eine vorsorgliche Maßnahme beim Verdacht auf wettbewerbswidrige Praktiken. Die Tatsache, dass die Kommission einen solchen Schritt durchführt, bedeutet weder dass das Unternehmen schuldig ist, noch dass der Ausgang des Verfahrens klar ist. Die Kommission respektiert das Recht der Unternehmen, sich zu verteidigen, besonders ihr Recht, um eine Anhörung vor der Kommission zu bitten.

Es gibt keine strenge Frist für die Beendung einer  Nachforschung von Wettbewerbsverstößen. Die Dauer hängt eher von verschiedenen Faktoren ab, wie unter anderem die Komplexität jedes Falls, das Ausmaß zu dem die Kommission betroffen ist und ob das Unternehmen von seinem Recht auf Verteidigung Gebrauch macht.

More in this section

Advertising