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Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen [DE][en][fr

Erschienen: Freitag 14. Januar 2005   

Im Dezember 2005 wurde die Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen angenommen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne mit dem Ziel zu entwerfen jährlich mindestens 1% an Energieeinsparungen zu erreichen.  Betroffen sind hiervon vor allem der Handel, Verteilung und Verkauf von Elektrizität, Erdgas, Fernheizungen sowie andere Energieprodukte einschließlich Kraftstoffe für den Verkehr. Die 1%-Marke ist eine reine Zielvorgabe.  Dennoch müssen die nationalen Aktionspläne von der Kommission angenommen und alle drei Jahre neu bewertet werden. Dieser Prozess wird sich über neun Jahre hinziehen und beginnt im Januar 2008.

Zum gleichen Thema:

Nächste Schritte:

  • 6. Dezember 2005: Rat und Parlament haben sich auf einen Kompromiss über die Richtlinie geeinigt (siehe EurActiv vom  Dezember 2005 ). Am 14. Dezember wurde dieser vom Europäischen Parlament angenommen.
  • 14. März 2006AnnahmePdf external der Richtlinie durch den Rat.
  • 30. Juni 2007: Ablauf der Frist für die Abgabe der nationalen Energieeffizienz Aktionspläne.
  • 30. Juni 2011: Fristablauf für die 2. Runde der nationalen Aktionspläne.
  • 30. Juni 2014: Fristablauf für die 3. Runde der nationalen Aktionspläne.

Zusammenfassung Links

In den letzten sieben Jahren hat die EU eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt, um die europäischen Gas- und Strommärkte zu liberalisieren. Darüber hinaus hat es eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung des globalen Klimawandels sowie zur Verbesserung der Energieversorgung und Wettbewerbsfähigkeit im EU-Energiebinnenmarkt gegeben.   

Die Richtlinie zur Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, die im Dezember 2003 von der Prodi-Kommission vorgeschlagen wurde, betrifft eine der größten Herausforderungen: die Verbesserung der Art und Weise, wie die Endverbraucher (private Verbraucher, Unternehmen und Teile des öffentlichen Sektors) Energie nutzen.

Dem Thema Energieeinsparung wird unter der Kommission von Präsident José Manuel Barroso seither immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt. EU-Energiekommissar Andris Piebalgs hat die Energieeinsparung zu seinem wichtigsten Ziel erklärt. Im Juni 2005 stieß er eine breite politische Debatte über Energieeffizienz und -einsparung an (siehe auch ).

Kernfragen:

Die Richtlinien zielt darauf ab, die Endenergieeffizienz mithilfe verschiedener operationeller Maßnahmen zu erhöhen. Sie soll einen Rahmen bilden, der dazu beiträgt, dass dem Markt für Energiedienstleistungen und die Maßnahmen zur Erhöhung der Endenergieeffizienz in maßgebenden Endverbrauchssektoren Auftrieb verliehen wird.

Dies umfasst die Verteilung und den Verkauf von Hauptenergieträgern wie Elektrizität und Erdgas sowie anderer Energieträger wie z.B. Fernheizung und -kühlung, Heizöl, Stein- und Braunkohle, Kraftstoffe für den Verkehr und forst- und landwirtschaftliche Energieerzeugnisse. 

Die aufgestellten Ziele zur Energieeinsparung bleiben zentraler Diskussionspunkt dieser Richtlinie. Die Mitgliedstaaten haben wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass sie unverbindliche Ziele und einen flexibleren Ansatz vorziehen würden. Das Europäische Parlament hingegen unterstützt die höheren, rechtsverbindlichen Ziele. Am 6. Dezember 2005 haben sich Parlament und Rat auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser Kompromiss sieht folgendes vor: 

  • Entwurf nationaler Aktionspläne der Mitgliedstaaten zur Einsparung von jährlich 1% Energie innerhalb der nächsten neun Jahre (2008 - 2017).  Dies umfaßt sowohl die privaten Haushalte als auch den landwirtschaftlichen und öffentlichen Sektor.  Die 1%- Zielvorgabe ist zwar nur ein Richtwert, allerdings müßen die nationalen Aktionspläne der Kommission vorgelegt, von dieser angenommen und alle drei Jahre neu bewertet werden. 
  • Der öffentliche Sektor ist verpflichtet die Energieeffizienz bei der Neuanschaffung von Autos, Gebäuden und anderen Betriebseinrichtungen zu berücksichtigen
  • Energieversorger und Einzelhändler sind verpflichtet ihren Kunden angebotsorientierte, effizienzverbessernde Maßnahmen anzubieten
  • Einführung eines harmonisierten Messsystems für Energieeinsparungen, damit die Einsparungen der einzelnen Mitgliedstaaten verglichen werden können.  Diese Rechenmethode ermöglicht es den Mitgliedstaaten Werte ab 1991 in ihre Kalkulation mit einzubeziehen.
  • Diese Richtlinie soll durch gemeinsame Definitionen, Konsumenteninformationen und Zertifizierungsschemata für Energiedienstleistungsanbieter einen harmonisierten Rahmen schaffen.  Des Weiteren will man durch vertragliche, finanzielle und rechtliche Instrumente dem Ziel eines Energiebinnenmarkt näher kommen.

Laut der Kommission soll diese Richtlinie als ein "Schirm" dienen, um andere, bereits existierenden, EU-Energieeffizienzgesetze zu ergänzen und zu verbessern (Richtlinie zur Energieleistung von Gebäuden, Richtlinie zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung sowie die Richtlinie über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Haushaltsgeräten).

Positionen:

Der EU-Energiekommissar Andris Piebalgs sagte, die Absicht dieser Richtlinie sei es Mitgliedstaaten dazu zu bewegen engergiesparende Maßnahmen einzuleiten, welche regelmäßig neu bewertet werden würden. Er betonte: "Wir haben indikative Ziele, aber verpflichtende Ziele". Er fügte hinzu, dass man sich nun auf die Implementierung der Maßnahmen auf nationaler Ebene konzentrieren müsse und darauf bestehen solle, dass die Kommission ihrer Verantwortung diese zu Bewerten nachkomme.

In einer Erklärung der Kommission heißt es, dass die Mitgliedstaaten selber dafür verantwortlich seien, welche Sektoren dies betrifft und wieviel jeder einzelne Sektor dazu beitragen muss, um das nationale Ziel zu erreichen, auch wenn allen Verbrauchern Energiedienstleistungen, Energieeffizienzprogramme oder Maßnahmen angeboten werden sollten.

Eurelectric, die Union der europäischen Elektrizitätsindustrie,befürchtet, dass diese Richtlinie der Stromindustrie überproportional große Lasten auferlegen würde, wodurch für andere Sektoren ein Wettbewerbsvorteil entstehen würde. Eurelectric ist der Ansicht, dass "die Verantwortung für die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht ausschließlich Stromversorgungsunternehmen auferlegt werden sollte". Stattdessen sollten andere Sektoren, beispielsweise der Vekehrssektor, gleichermaßen in die Pflicht genommen werden. 

Anstatt die Energieunternehmen zu verpflichten, Energiedienstleistungen und -produkte zu verkaufen, "die die Kunden, nicht kaufen wollen", sollte die Richtlinie Rahmenbedingungen schaffen, die einen Mentalitätswandel hinsichtlich der Energieeinsparung anregen und einen marktbasierten Ansatz, der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ermutigt, fördern. 

COGEN Europe, der europäische Verband für die Förderung der Kraftwärmegewinnungexternal , begrüßte die Schwerpunktverlagerung der Kommission in Richtung der Vorteile, die von Kilowattstunden gewonnen werden (wie Beleuchtung, Heißwasser und Komfort), anstatt ihres bloßen Verkaufs durch Energieversorgungsunternehmen. Dies, so COGEN, dürfte die Schaffung eines echten Markts für Energiedienstleistungen sowie neuer Unternehmen, die Energiedienstleistungen anbieten, ermöglichen.

Euroheat & Power, der europäische Verband für Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme, ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Richtlinie durch Instrumente ergänzt werden muss, die eine Quantifizierung und einen Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten der Energieeinsparung ermöglichen. Dem Verband zufolge macht ein umfassender Ansatz zur Endenergieeffizienz einen Rahmen erforderlich, der die Gesamteinsparung als Einsparung definiert, die während der gesamten Energiekette entsteht. Die Berechnung der Einsparungen sollte sämtliche Einsparungen berücksichtigen, angefangen mit der Einsparung von Primärenergie während des Konversionsprozesses (d.h. Nutzung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungstechniken und/oder erneuerbarer Energie) bis zur tatsächlichen Anwendung des endgültigen Produkts durch den Kunden. 

CECED, der europäische Verband der Hersteller von Elektrohaushaltsgeräten, befürwortet bindende Zielvorgaben und betrachtet die vorgeschlagene Richtlinie als eine gute Gelegenheit für die Verbraucher, alte energiedurstige Geräte durch umweltverträglichere zu ersetzen. 

ELC, der europäische Verband von Lampenunternehmen, vertritt die Auffassung, dass der öffentliche Sektor bei der Verringerung des Energieverbrauchs vorangehen sollte und zu energieeffizienteren Beleuchtungstechnologien übergehen sollte. Das Einsparungspotenzial sei so groß, dass Energieeinsparung als ein Bereich öffentlichen Interesses betrachtet werden und in die öffentliche Auftragsvergabe und das öffentliche Beschaffungswesen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene integriert werden sollte.

WWF kritisierte den Kompromiss als zu schwach bezüglich der Energieeffizienz-Zielvorgaben. Die 1%ige, nicht rechtsverbindliche, jährliche Zielvorgabe ist nach Meinung des WWF "ein schändliches Ergebnis, wenn man in Betracht zieht, dass die EU das Potential besitzt jährlich mindestens 2,5% zu sparen". Es heißt weiter, dass die EU-Mitgliedstaaten wahrnehmen, dass dies sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft eine Gewinnsituation sei.  Aber die EU habe es wieder einmal versäumt ernsthafte Verpflichtungen aufzustellen, um dieses Ziel zu erreichen.

Links Zusammenfassung

Leserbriefe
Erhebliche Risiken bei Kohlendioxid-Einlagerung
Hans-Jürgen Kastner, Umwelt-Technik-Marketing
Zum Thema Energieeffizienz
Hans-Jürgen Kastner, Umwelt-Technik-Marketing
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