Das Abkommen wurde von Mitgliedsstaaten vergangene Woche (14. April) im Rat der EU unterstützt und nun wird erwartet, dass es in der Plenarsitzung im Mai den Segen der MdEPs erhält.
Die Einigung betrifft Richtlinien über die Energieeffizienz von Gebäuden und Energiekennzeichnung. Die Substanz beider Direktiven wurde im November letzten Jahres vereinbart, doch das Inkrafttreten des Lissabonvertrags im Dezember machte Änderungen erforderlich, insbesondere in Bezug auf die rechtliche Grundlage und Bereitstellung delegierter Rechtsakte (ehemals bekannt als "Komitologie").
Obwohl die EU den Ansatz adoptiert hat, dringende legislative Akte, die weiterer Entscheidung bedürfen, Fall für Fall zu bearbeiten, werden die Energieeffizienzdirektiven ein Exempel für zukünftige Änderungen von EU-Gesetzen darstellen.
Die EU-Institutionen haben versucht, eine übergreifende Lösung für die durch den Lissabonvertrag notwendig gewordenen Änderungen zu finden, sagte eine Sprecherin des Rats, und hob hervor, dass die Entscheidung Auswirkungen auf andere Gesetzgebungen haben würde.
Dennoch würde dies nicht unbedingt bedeuten, dass das für diese Texte adoptierte Vorgehen exakt für andere Texte übernommen werde.
Kommission verliert Macht an Parlament und Rat
Ein erheblicher Teil des Abkommens behandelt die "delegierten Rechtsakte", die der Lissabonvertrag geschaffen hat. Diese schaffen die Komitologieprozedur, unter der die Europäische Kommission sich im Rahmen des Implementierungsprozesses mit aus nationalen Experten bestehenden Ausschüssen beraten musste, ab.
Das Parlament kritisierte die Komitologie-Prozedur als undemokratisch, da es dem gewählten Organ eine sehr kleine Rolle zugestand und der Kommission erlaubte, wichtige Umsetzungsmaßnahmen ohne seine Zustimmung durchzusetzen. Der Lissabonvertrag jedoch stellt das Parlament dem Rat gleich, da die Rechtsakte unter die Kontrolle des Parlaments kommen.
Mit der neuen Gesetzgebung wollten die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass die EU-Exekutive dabei nach wie vor nationale Experten konsultieren muss, und einen Mechanismus einrichten, mit dem jede Institution eine Umsetzungsmaßnahme widerrufen kann, so der Sprecher des Rates.
Das Parlament auf der anderen Seite ist zufrieden, dass es unter den neuen Regeln mehr Macht bekommt. Es kann Delegationen widerrufen oder gegen Änderungen protestieren, die die Kommission zu einem Vertragsanhang vorgenommen hat, so ein Beispiel, das ein Sprecher der EU-Versammlung gab.
Die Mitgliedsstaaten im Rat der EU arbeiteten eng mit dem Europäischen Parlament zusammen und die Zustimmung durch das gewählte Organ der EU soll eine „reine Formalität“ sein.
Das Parlament hätte diese Woche im Plenum über die neue Formulierung abstimmen sollen, doch wurde die Abstimmungen bis Mai verschoben, da Vulkanasche den europäischen Luftraum blockierte (EurActiv 20.04.10).
Das Parlament wird im Mai auch über einen Bericht abstimmen, der seine Position zu delegierten Rechtsakten definiert. Derweil werden MdEPs und Mitgliedsstaaten die notwendigen Bestimmungen für dringliche Gesetzgebung auf individueller Basis verhandeln.




