EurActiv Logo
EU-Nachrichten & Politikdebatten
- durch Sprachenvielfalt -
Click here for EU news »
EurActiv.com Réseau

ALLE SEKTIONEN BROWSEN

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Auf Grund des großen Erfolgs von EurActiv Deutschland findet die komplette deutschsprachige EU-Berichterstattung des EurActiv-Netzwerkes nun über Euractiv.de statt.

Die deutschsprachige Fassung von EurActiv.com wird nicht mehr aktualisiert, alle bisherigen übersetzten Texte bleiben aber im Archiv für Sie verfügbar.

Wir freuen uns, Sie künftig auf EurActiv.de begrüßen zu dürfen!

EU passt Energiespargesetze an Regeln des Lissabonvertrags an

Veröffentlicht 21. April 2010 - Aktualisiert 26. April 2010
DruckversionSend by email

Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben Änderungen zu zwei entscheidenden Energieeffizienz-Richtlinien beschlossen, um sie mit Anforderungen des Lissabonvertrags an delegierte Rechtsakte zu vereinbaren, die nun den MdEPs zur Prüfung vorgelegt werden.

Das Abkommen wurde von Mitgliedsstaaten vergangene Woche (14. April) im Rat der EU unterstützt und nun wird erwartet, dass es in der Plenarsitzung im Mai den Segen der MdEPs erhält.

Die Einigung betrifft Richtlinien über die Energieeffizienz von Gebäuden und Energiekennzeichnung. Die Substanz beider Direktiven wurde im November letzten Jahres vereinbart, doch das Inkrafttreten des Lissabonvertrags im Dezember machte Änderungen erforderlich, insbesondere in Bezug auf die rechtliche Grundlage und Bereitstellung delegierter Rechtsakte (ehemals bekannt als "Komitologie").

Obwohl die EU den Ansatz adoptiert hat, dringende legislative Akte, die weiterer Entscheidung bedürfen, Fall für Fall zu bearbeiten, werden die Energieeffizienzdirektiven ein Exempel für zukünftige Änderungen von EU-Gesetzen darstellen.

Die EU-Institutionen haben versucht, eine übergreifende Lösung für die durch den Lissabonvertrag notwendig gewordenen Änderungen zu finden, sagte eine Sprecherin des Rats, und hob hervor, dass die Entscheidung Auswirkungen auf andere Gesetzgebungen haben würde.

Dennoch würde dies nicht unbedingt bedeuten, dass das für diese Texte adoptierte Vorgehen exakt für andere Texte übernommen werde.

Kommission verliert Macht an Parlament und Rat

Ein erheblicher Teil des Abkommens behandelt die "delegierten Rechtsakte", die der Lissabonvertrag geschaffen hat. Diese schaffen die Komitologieprozedur, unter der die Europäische Kommission sich im Rahmen des Implementierungsprozesses mit aus nationalen Experten bestehenden Ausschüssen beraten musste, ab.

Das Parlament kritisierte die Komitologie-Prozedur als undemokratisch, da es dem gewählten Organ eine sehr kleine Rolle zugestand und der Kommission erlaubte, wichtige Umsetzungsmaßnahmen ohne seine Zustimmung durchzusetzen. Der Lissabonvertrag jedoch stellt das Parlament dem Rat gleich, da die Rechtsakte unter die Kontrolle des Parlaments kommen.

Mit der neuen Gesetzgebung wollten die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass die EU-Exekutive dabei nach wie vor nationale Experten konsultieren muss, und einen Mechanismus einrichten, mit dem jede Institution eine Umsetzungsmaßnahme widerrufen kann, so der Sprecher des Rates.

Das Parlament auf der anderen Seite ist zufrieden, dass es unter den neuen Regeln mehr Macht bekommt. Es kann Delegationen widerrufen oder gegen Änderungen protestieren, die die Kommission zu einem Vertragsanhang vorgenommen hat, so ein Beispiel, das ein Sprecher der EU-Versammlung gab.

Die Mitgliedsstaaten im Rat der EU arbeiteten eng mit dem Europäischen Parlament zusammen und die Zustimmung durch das gewählte Organ der EU soll eine „reine Formalität“ sein.

Das Parlament hätte diese Woche im Plenum über die neue Formulierung abstimmen sollen, doch wurde die Abstimmungen bis Mai verschoben, da Vulkanasche den europäischen Luftraum blockierte (EurActiv 20.04.10).

Das Parlament wird im Mai auch über einen Bericht abstimmen, der seine Position zu delegierten Rechtsakten definiert. Derweil werden MdEPs und Mitgliedsstaaten die notwendigen Bestimmungen für dringliche Gesetzgebung auf individueller Basis verhandeln.

Hintergrund : 

Die Richtlinien zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Energiekennzeichnung waren Teil des so genannten Energieeffizienz-Pakets, zu dem als vorrangiges Thema unter der schwedischen Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte 2009 ein Abkommen getroffen wurde (EurActiv 25.06.09

Das Abkommen über die Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden macht es erforderlich, dass alle neu gebauten Gebäude bis 2021 und solche, die in öffentlicher Hand sind, bereits bis 2019 bei „nahezu null“ Energie liegen, (EurActiv 19.11.09

Die neue Richtlinie zur Energiekennzeichnung  weitet die Reichweite der existierenden EU-Gesetzgebung von Haushaltsgeräten auf alle Produkte aus, die mit Energie zusammenhängen, sowie auf Energie verbrauchende kommerzielle oder industrielle Produkte, wie zum Beispiel Tiefkühlräume oder Verkaufsautomaten (EurActiv 19.11.09

Außerdem fügte der Kompromiss vom letzten Jahr drei zusätzliche Klassen zu dem existierenden A-G Beschriftungsformat hinzu, um zwischen verschiedenen A-Klassen zu unterscheiden, da aufgrund der Fortschritte in der Technologie viele Produkte in dieser Klasse landeten.

Mehr über dieses Thema

More in this section

Advertising