Der Wettbewerbsarm der Europäischen Kommission hat eine Reihe von Dokumenten veröffentlicht, in denen er darlegt, wie kartellrechtliche Entscheidungen getroffen werden, und verspricht, Unternehmen am Prozess teilhaben zu lassen.
Die EU besitzt weit reichende kartellrechtliche Befugnisse und hat wichtige Ermittlungen bei Großkonzernen einschließlich Intel, Microsoft und einer Vielzahl von Energiekonzernen durchgeführt. Außerdem hat sie Aufsehen erregende Untersuchungen zum Wettbewerb in der pharmazeutischen Industrie durchgeführt und verfügt über die Macht, Fusionen und Übernahmen zu blockieren.
Betroffene Unternehmen empfinden den Prozess häufig als komplex und undurchsichtig, was die Kommission nun angehen möchte.
Drei neue Veröffentlichungen befassen sich mit bewährten Praktiken bei Kartellrechtverfahren, dem Einreichen von wirtschaftlichen Fakten sowie Leitlinien für die Rolle so genannter ‚Anhörungsbeauftragter’ – unabhängige Sachverständige mit dem Auftrag, die Anhörungsrechte der Unternehmen zu verteidigen.
Die Dokumente werden Firmen, gegen die ermittelt wird, dabei behilflich sein herauszufinden, was sie von der Kommission zu erwarten haben und was diese von ihnen erwartet.
Den Firmen werden „Treffen zur Sachlage“ bei den entscheidenden Momenten von Kartellrechtsfällen angeboten und sie können mit einem frühen Zugang zu gegen sie erhobene Beschwerden sowie einer schnelleren Eröffnung des formalen Verfahrens rechnen.
Wettbewerbskommissarin Kroes sagte, die EU-Exekutive lege bei Kartellverfahren stets hohen Wert auf einen ordentlichen Prozess und Gerechtigkeit.
„Diese drei Dokumente geben Unternehmen weitere Sicherheit und Transparenz über die Beziehungen untereinander sowie mit der Kommission bei Kartellverfahren. Ich lade alle Beteiligten herzlich dazu ein, sich zu äußern, wie wir unsere Praktiken noch weiter verbessern können“, sagte sie.
Die neuen Regeln treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und die Beteiligten werden dazu ermutigt, in den kommenden acht Wochen Rückmeldung zu geben.




