EurActiv Logo
EU-Nachrichten & Politikdebatten
- durch Sprachenvielfalt -
Bulgaria News
Turkey News
Germany News
Spain News
France News
United Kingdom News
Poland News
Czech Republic News
Slovakia News
Hungary News
Romania News
Serbia News
Greece News
Italy News
Bulgaria Turkey Germany Spain France United Kingdom Poland Czech Republic Slovakia Hungary Romania Serbia Greece Italy
EurActiv.com Réseau

ALLE SEKTIONEN BROWSEN

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Auf Grund des großen Erfolgs von EurActiv Deutschland findet die komplette deutschsprachige EU-Berichterstattung des EurActiv-Netzwerkes nun über Euractiv.de statt.

Die deutschsprachige Fassung von EurActiv.com wird nicht mehr aktualisiert, alle bisherigen übersetzten Texte bleiben aber im Archiv für Sie verfügbar.

Wir freuen uns, Sie künftig auf EurActiv.de begrüßen zu dürfen!

Deutschland gegen ‚Nano’-Etiketten für Kosmetika [DE]

Veröffentlicht 24. November 2009 - Aktualisiert 30. März 2010
Druckoptimierte VersionEinem Freund senden

Wie sich herausstellt, hat sich Deutschland gegen Bemühungen der EU-Regierungen, Kosmetikhersteller zur Information der Verbraucher über Nanomaterialien in Produkten zu zwingen, gewehrt.

Letzte Woche (20. November) haben die EU-Mitgliedstaaten neue Regeln über die Vermarktung und Sicherheit von Kosmetika angenommen, indem sie die existierenden 55 Richtlinien in einer einzigen Verordnung zusammenfassten.

Eines der Kernelemente der neuen vereinfachten Gesetze ist eine Klausel, nach der Firmen das Worte ‚Nano’ in Klammern hinter jedem Inhaltsstoff abdrucken müssen, der weniger als 100 Nanometer groß ist.

„Alle Bestandteile in der Form von Nanomaterialien müssen eindeutig in der Liste der Bestandteile aufgeführt werden“, so die neue Gesetzgebung.

Jedoch war Deutschland der Auffassung, dass ein Kenntlichmachen der Tatsache, dass ein Produkt Nanomaterialien beinhalte, von den Verbrauchern als Warnung aufgefasst werden könnte.

Deutsche Beamte verwiesen darauf, dass kosmetische Produkte, die in der EU zum Verkauf stehen, bereits stringente Sicherheitstests durchlaufen müssen. Daraus konnte geschlossen werden, dass ihrer Auffassung nach die Einbindung von Materialien in Nanogröße keine zusätzliche Überprüfung rechtfertigt.

Grüne Europaabgeordnete und Umweltinteressengruppen haben sich für die Anwendung des ‚ohne Daten, kein Markt’-Prinzips im Bereich der Nanotechnologien ausgesprochen (EurActiv vom 2. April 2009).

Industrievertreter befürchten, dies würde ihnen die Beweislast auferlegen darzustellen, dass Nanomaterialien kein zusätzliches Risiko bedeuten – ein Prozess, der dazu führen könnte, dass Hunderte von Produkten vom Markt genommen werden.

Die deutsche Position besagt, dass Informationen über Nanomaterialien für die Verbraucher möglicherweise von Bedeutung sind, wenn die Größe der Partikel zu veränderten Eigenschaften führt. Dies liegt näher an der Präferenz der Industrie, die Nanotechnologie eher nach Wirkung als nach Größe definieren möchte.

Die neue Verordnung wird in allen 27 EU-Ländern angewendet werden und vereinheitlicht eine bisher bruchstückhafte Gesetzgebung. Die Veränderungen sollten zu reduzierten Kosten und vereinfachten Sicherheitsregeln beitragen.

Laut gesetzlicher Definition sind Nanomaterialien „ein unlösliches oder biologisch beständiges und absichtlich hergestelltes Material mit einer oder mehreren äußeren Abmessungen oder einer internen Struktur in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern”.

Advertising