„Gleichberechtigung in entscheidungstreffenden Positionen ist noch keine Tatsache“, sagte die EU-Kommissarin für Grundrechte Viviane Reding in einer Anhörung im Ausschuss für Frauenrechte und Geschlechtergleichheit des Europäischen Parlaments gestern (14. Juli).
„Ich möchte die Möglichkeit nicht ausschließen, in diesem Bereich Gesetze vorzuschlagen.“
Menschen aus dem Umfeld der Kommissarin teilten EurActiv mit, dass das Vorgehen wahrscheinlich auf den privaten Sektor abzielen werde und die Einführung von Geschlechterquoten für die Aufsichtsräte der größten europäischen Unternehmen beinhalten könne.
Derzeit seien nur elf Prozent dieser Posten in den größten europäischen Unternehmen Frauen inne, berichtet die Kommission.
Reding betrachtet die Einführung verbindlicher Quoten als letzten Ausweg, sollten Unternehmen sich als unfähig erweisen, freiwillig ein Geschlechtergleichgewicht zu erreichen. Jedoch habe sie bereits eine Zahl im Kopf: Brüssel könnte anfangs eine 20 Prozent Quote einführen, die ab 2015 in Kraft tritt, berichten diejenigen, die mit der Akte vertraut sind.
Solche Maßnahmen seien allerdings nicht für die nahe Zukunft vorgesehen. „Die Kommissarin wird das Verhalten der Unternehmen bis Ende 2011 überprüfen, bevor sie zur Tat schreitet“, sagte ein Beamter, der der Kommissarin nahe steht, EurActiv.
Nationale Maßnahmen
In Spanien verabschiedete Zapateros Regierung 2007 ein Gesetz, das öffentliche Unternehmen und aufgeführte Firmen mit mehr als 250 Angestellten verpflichtet, eine Mindestquote von 40 Prozent für beide Geschlechter in der Zusammensetzung ihrer Aufsichtsräte anzuwenden.
Obwohl die Regel erst im Jahr 2015 verpflichtend werden soll, hat sie bereits Effekt gezeigt. Weibliche Repräsentanz in den spanischen Aufsichtsräten verdoppelte sich von fünf Prozent (2006) auf zehn Prozent (2009).
In Deutschland haben die Justizminister der Bundesländer kürzlich beschlossen, Geschlechterquoten einzuführen, um weibliche Beteiligung in den entscheidungstreffenden Organen der Privatunternehmen zu stärken.
Die Bundesministerin für Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), bestand jedoch auf einer freiwilligen Anwendung des Unternehmenskodex zur Bekämpfung des geschlechtlichen Ungleichgewichts.
Das gesetzliche Problem
Um das Ziel eines ausgewogeneren Arbeitsmarkts in der gesamten EU zu erreichen, könnte Kommissarin Reding ein neues Instrument des Lissabonvertrags nutzen, welches positive Anreize vorschlägt, die im Falle der Nichtdiskriminierung angewandt werden können (Artikel 19 des Vertrags zum Funktionieren der EU).
Die Gesetzesexperten der Kommission arbeiten noch daran, das legislative Instrument zu finden, das für Anreizmaßnahmen am besten geeignet ist – eine Richtlinie, die nationale Umsetzung erfordern würde, oder eine Regulierung, die sofortige Anwendung in den 27 Mitgliedsstaaten fände.
Die EU schließt es nicht einmal aus, auf nationaler Ebene in den öffentlichen Sektor einzugreifen, um wahre Geschlechtergleichheit unter Beamten zu garantieren, obwohl die Kompetenz der EU in diesem Feld weniger klar ist. „Eine Empfehlung kann nicht ausgeschlossen werden“, so ein Beamter, der mit der Akte vertraut ist, gegenüber EurActiv.
Eine Empfehlung ist ein unverbindliches legislatives Instrument, das sich im Telekommunikationssektor als sehr effektiv erwiesen hat und Mitgliedsstaaten dazu brachte, bedeutsame Veränderungen durchzuführen.
Altersdiskriminierung an Frauen
Zu dem Zeitpunkt, als die Kommissarin ihre Strategie enthüllte, um Geschlechterungleichheiten in Europa zu bekämpfen, stimmte der EP-Ausschuss zu Frauenrechten und Geschlechtergleichheit einem Bericht zu, der auf eine andere Form der Diskriminierung hinweist, die Frauen in der ganzen EU betrifft: Altersdiskriminierung.
„Ältere Frauen sind einer Vielzahl von Diskriminierungsformen ausgesetzt“, so die Europaabgeordnete, die für den Bericht zuständig war, Sirpa Pietikäinen (EVP, Finnland). Sie betonte, dass Altersdiskriminierung sich häufiger an Frauen wende als an Männer.
In der Arbeitswelt sei „Altersdiskriminierung häufiger an Frauen als an Männer gewendet und [sei] beispielsweise sichtbar für Frauen, die über 50 sind und Probleme haben, in ihrer Karriere oder bei der Wiederaufnahme der Arbeit voranzukommen“, heißt es in einer Stellungnahme der EVP.
Die Europaabgeordnete unterstrich auch die sexuelle Diskriminierung in Krankenhäusern, die bedeutsamer wird, da die Bevölkerung älter wird. „Viele Krankheiten werden bei Männern und Frauen auf die gleiche Art diagnostiziert und behandelt, obwohl weibliche Symptome zum Beispiel bei Herzinfarkten anders sind als männliche. Deswegen sterben mehr Frauen im Krankenhaus als Männer, da es ihnen an adäquater Versorgung mangelt.“





