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Stellenangebot registrierenKartellstrafen im Wert von drei Milliarden Euro könnten die wachsende Kreditlücke für kleine und mittlere Unternehmen füllen, so ein Vorschlag von Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, an die Europäische Kommission.
Die derzeitigen Vorschläge, nach denen die Eigenkapitalanforderungen der Banken zur Abwendung künftiger Konkurse erhöht werden sollen, könnten verheerende Auswirkungen auf Klein- und Mittelunternehmen haben – zu einer Zeit, in der ihr Wachstum eine treibende Kraft für eine Erholung der Wirtschaft wäre.
In der EU entfallen 90% des BIP und zwei Drittel der Arbeitsplätze auf kleine und mittlere Unternehmen. In der letzten EZB-Studie berichtet ein Drittel der KMU von einer Verschlechterung beim Zugang zu Bankkrediten.
Am 1. Juni 2006 verabschiedete die EU ein siebenjähriges Rahmenprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation.
Das neue Programm, das von 2007-2013 laufen wird, verbindet mehrere bereits existierende Maßnahmen in ein umfassendes Programm um die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der europäischen Unternehmen, insbesondere der KMU, zu steigern. Gleichzeitig schlägt es Unterstützung für Öko-Innovation und nachhaltige Energieversorgung vor.
Durch eine Kombination aus Abschreibungen, höheren Kapitalanforderungen und strengerer Regulierung steht Mittelstandsunternehmen ein trostloses Jahr bevor, so europäische Unternehmensverbände. Ein Garantiefonds aus Geld von EU-Kartellstrafen würde eine Kreditlücke von mehreren Milliarden Euro verringern, die den Zugang der Unternehmen zu Finanzierung hindert, so der österreichische Plan.
Die Eurozone blickt auf eine Kreditlücke von 240 Milliarden Euro im Jahr 2010, so die neueste Berechnung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in seinem Bericht zur Finanzstabilität vom Oktober.
„Wir brauchen eine rasche Umsetzung des Fonds“, sagte Erich Kühnelt von der Wirtschaftskammer Österreich gegenüber EurActiv unter Berufung auf die Zahl des IWF.
Kühnelt argumentiert, dass der Garantiefonds auf einem existierenden EU-Programm basiert, welches im Juni 2006 vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Das Wettbewerbs- und Innovationsprogramm der EU, von dem jeder ausgegebene Euro nach Vorhersagen durchschnittlich €50 an Bankkrediten ermöglicht, bietet Bürgschaften an, um Banken zu ermutigen, Mittelstandsunternehmen mehr Geld zur Verfügung zu stellen.
Der österreichische Experte schlägt vor, die gleiche Eigenkapitaldecke wie die EU-Garantieeinrichtung für Klein- und Mittelunternehmen zu verwenden. Dies würde Kartellstrafen von einer Milliarde Euro in 50 Milliarden Kredit für Mittelstandsunternehmen verwandeln.
Der Vorschlag wurde in Brüssel von Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, eingebracht, der sich mit dem EU-Wirtschafts- und Währungskommissar Joaquin Almunia traf um eine Reihe an Vorschlägen zu diskutieren, die von der Kammer zur Regulierung der Finanzmärkte vorgelegt wurden.
Kartellgeld doppelt verbucht
Jedoch würde der vorgeschlagene Fonds möglicherweise einen Konflikt mit einem EU-Vorschlag auslösen, nach dem Kartellstrafen für private Schadensersatzklagen von Opfern der Kartellfälle benutzt würden. Noch ist unklar, ob dieser Opferfonds realisiert wird.
Laut Jonathan Todd, Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, könnte der Vorschlag vor Ende des derzeitigen Mandats verabschiedet werden. Das Mandat, das am Ende des Monats abläuft, wird wahrscheinlich bis zur endgültigen Ratifizierung des Vertrags von Lissabon durch die Tschechische Republik ausgedehnt werden. Geld von Kartellstrafen geht derzeit in den EU-Haushalt, so Todd.
„Das sind drei Milliarden weniger, die der Steuerzahler zahlen muss“, fügte Todd hinzu, da die Strafen die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt reduzieren. Jedoch liegt der aktuelle Betrag für 2009 laut Kommission bei 1,4 Milliarden Euro. Im Jahr 2008 lag diese Zahl bei 2,27 Milliarden. Insgesamt hat die Kommission durch Kartellstrafen, die zwischen 2005 und 2009 verhängt wurden, 9,58 Milliarden Euro erhalten.
Rechtliche Hürden
Einnahmen aus Kartellstrafen stehen der Kommission nicht sofort zur Verfügung und könnten einige Jahre brauchen, um zugänglich zu sein, sagte Cristina Arigho, Sprecherin für Haushaltskommissar Algirdas Semeta, gegenüber EurActiv.
Obwohl Kartellstrafen innerhalb einer dreimonatigen Frist bezahlt werden müssen, wird das Geld nicht für den Haushalt verwendet, solange ein Einspruch gegen die Strafe besteht. Stattdessen wird es auf einem gesonderten Konto gehalten, wo es bis zum Ausgang des Verfahrens Zinsen sammelt. Die Strafe kann auch in Form einer Bankbürgschaft erhalten werden.
Obwohl sich ein bestimmter Anteil der Strafe auf einem gesperrten Konto befindet, steht er der EU trotzdem solange nicht zur Verfügung, bis das Einspruchsverfahren gegen das Kartell entscheidet, fügte Arigho hinzu.
Eine konservative Idee
Leitls Garantiefonds würde kein Selbstbedienungsladen für Mittelstandsunternehmen, sondern ein „konservativer” Kreditgeber sein, argumentiert Kühnelt. Der Fonds könnte nur aktiv werden, wenn ein Unternehmen insolvent ist und seine Schulden an die Kreditinstitute nicht zurückzahlen kann, wobei das fragliche Unternehmen eine jährliche Garantiesumme zahlen würde, um für den Fall einer Insolvenz die Darlehen des Fonds nutzen zu können, so Kühnelt weiter.
„Der vorgeschlagene Fonds würde seine Bürgschaften nicht direkt den Unternehmen, sondern den öffentlichen nationalen/regionalen/lokalen Institutionen anbieten, die den kleinen und mittleren Unternehmen Bürgschaften anbieten“, so der Experte.
Theoretisch würde diese Regelung einen Anreiz für nationale und regionale Kreditgeber bieten, um den Unternehmen neue Bürgschaften zu geben, weil sie ihr eigenes Risiko durch den EU-Fonds verringern würden, so der österreichische Plan.