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Die Erweiterung der EU von 15 auf 25 Mitgliedsstaaten am 1. Mai 2004 hat bedeutende Konsequenzen für den Entscheidungsprozess und die institutionelle Architektur der Union. Die ersten Auswirkungen der Erweiterung haben sich bereits gezeigt, als die EU-Institutionen im Mai 2003 Beobachter aus den zehn zukünftigen Mitgliedsstaaten aufnahmen. Die zehn neuen Mitglieder haben nun das Recht, bis zum Beitritt an den Rats- und Parlamentstagungen teilzunehmen.