ThemenRubriken
MiniRubriken
Die Konflikte auf dem Balkan werden nicht länger auf den Schlachtfeldern ausgetragen. In den letzten Tagen und Wochen sind mehrere bilaterale Konflikte zwischen Ländern auf dem Balkan vor den Internationalen Gerichtshof der UN getragen worden, wo sie in angemessener Weise behandelt werden können. Diese Konflikte stehen nicht zuletzt den Ambitionen der Konfliktländer für einen EU-Beitritt im Wege.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen (UN). Er wurde im Juni 1945 im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen gegründet und nahm seine Arbeit im April 1946 auf.
Der Sitz des Gerichtshofs befindet sich im Friedenspalast in Den Haag (Niederlande) und ist damit das einzige der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen mit Sitz außerhalb New Yorks.
Aufgabe des Gerichtshofs ist die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, die ihm von Staaten angetragen werden, und Gutachten zu Rechtsfragen zu erstellen, die von ermächtigten Organen der Vereinten Nationen und spezialisierten Behörden angefordert werden können. Dabei achtet der IGH auf die Übereinstimmung mit internationalem Recht.
Die Urteile des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nationen sind für die Staaten rechtsverbindlich. Seine Gutachten sind hingegen nicht bindend, obgleich die Autorität und das Prestige der Gutachten des Gerichtshofs dafür sorgen, dass seine Entscheidungen oft wie internationales Recht angenommen werden.
Innerhalb kürzester Zeit wurden dem höchsten Gerichtshof der UN mehrere Konflikte zwischen Ländern auf dem Balkan übergeben.
Im ersten einer ganzen Reihe von Gerichtsverfahren, fechtete Serbien im Oktober 2008 die Rechtmäßigkeit der unilateralen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vor dem Haager Tribunal an (EurActiv vom 9. Oktober 2008). Unterdessen reichte Mazedonien am Montag (17. November 2008) Klage gegen Griechenland ein, da der NATO-Beitritt des Landes an den seit langem andauernden nachbarschaftlichen Fehden der beiden Länder im Namensstreit scheiterte (EurActiv vom 2. April 2008).
Kroatien wurde gestern (18. November 2008) das Recht zugesprochen, Serbien wegen Völkermordes anzuklagen, nachdem der Gerichtshof entschieden hatte, dass er die rechtliche Befugnis besitze, in diesem Rechtsfall zu entscheiden. Als Reaktion auf diese Entscheidung ließ Serbien verlauten, dass es Kroatien wegen Kriegsverbrechen anklagen werden.
Wie unterschiedlich die Fälle auch sein mögen, zeigen sie doch, dass sich eine Veränderung vollzogen hat und die Länder nicht mehr wie früher Gewalt anwenden. Darüber hinaus könnte der Gerichtshof möglicherweise Lösungen für noch ungelöste bilaterale Konflikte bieten, die den EU-Beitritt mehrerer Länder in der Region blockieren.
EU-Beitritt als Druckmittel
Olli Rehn, der EU-Erweiterungskommissar, brachte kürzlich sein Bedauern über diese Vorgehensweise zum Ausdruck und fügte hinzu, er würde es vorziehen, wenn bilaterale Streitfragen in einem bilateralen Rahmen geklärt würden (EurActiv vom 6. November 2008).
Der Fortschritt des Erweiterungsprozesses der EU hängt unterdessen von einem anderen Tribunal ab, das sich ebenfalls in Den Haag befindet – dem IStGHJ (Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien). Die Niederlande bestehen darauf, dass der Beitrittsprozess Serbiens so lange ausgesetzt werde, bis General Ratko Mladić – der meistgesuchte Kriegsverbrecher des Krieges in Bosnien – von den Behörden in Belgrad verhaftet werde.
Die serbischen Behörden sagen hingegen, sie wüssten nicht, wo sich Mladić befinde. Der Oberstaatsanwalt des UN-Gerichtshofs Serge Brammertz hat erkennen lassen, dass Serbien in den letzten Monaten auf produktive Weise mit dem IStGHJ zusammengearbeitet habe, insbesondere seit der Verhaftung des Kriegsverbrechers Radovan Karadžić durch die serbischen Behörden und dessen Auslieferung an Den Haag (EurActiv vom 30. Juli 2008).
Neben Mladić, nur ein Kriegsverbrecher von vielen, steht auch Goran Hadžić ganz oben auf der Fahndungsliste. Der kürzlich ernannte Präsident des IStGHJ Patrick Robinson erklärte, das Tribunal lege erst dann seine Arbeit nieder, wenn Mladić und Hadžić für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen worden seien.