Beziehungen zwischen der EU und der Türkei [DE] [en] [fr]

Veröffentlicht: 14 November 2005 | Updated: 29 January 2010
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Die Mitgliedschaftsgespräche wurden symbolisch im Oktober 2005 eröffnet, aber auf dem Weg der Türkei in die EU muss die Türkei noch eine Reihe von Hindernissen überwinden, insbesondere bezüglich der Handelsbeziehungen mit Zypern, der Meinungsfreiheit und der Rechte der kurdischen Minderheit.

Milestones

  • Feb. 1952: Die Türkei wird Vollmitglied der NATO.
  • Sept. 1959: Ankara bewirbt sich als assoziiertes Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
  • Sept. 1963: Das Ankara-Abkommen (ein Assoziierungsabkommen) wird unterzeichnet. Mit diesem soll die Türkei der Zollunion beitreten und endlich die volle EWG-Mitgliedschaft erhalten. Unterzeichnung des ersten Finanzprotokolls.
  • Nov. 1970: Unterzeichnung des Zusatzprotokolls und des zweiten Finanzprotokolls in Brüssel.
  • Jan. 1973: Zusatzprotokoll tritt in Kraft. Es legt im Detail fest, wie die Zollunion geschaffen werden würde.
  • Juli 1974: Die Türkei marschiert in Zypern ein.
  • Während der ersten Hälfte der 1980er werden die Beziehungen zwischen der Türkei und der EG im Wesentlichen eingefroren nach dem Militärputsch am 12. September 1980.
  • Juni 1980: Assoziierungsrat beschließt eine Reduzierung der Zölle auf fast alle Agrarprodukte auf "Null" bis 1987.
  • Sept. 1986: Das Treffen des türkisch-EG Assoziierungsrats belebt den Assoziierungsprozess wieder.
  • 14. April 1987: Die Türkei bewirbt sich um die volle EG-Mitgliedschaft.
  • Dez. 1989: Die Kommission erkennt die türkische Berechtigung für Mitgliedschaft an, aber verschiebt eine Bewertung ihrer Bewerbung.
  • März 1995: Der Türkei-EU Assoziierungsrat schließt eine Einigung über eine Zollunion ab, die am 1. Januar 1996 in Kraft tritt.
  • Dez. 1997: Auf dem Luxemburg-Gipfel weigern sich die EU-Regierungschefs, der Türkei den Kandidatenstatus zuzuerkennen.
  • Dez. 1999: Der Helsinki-Gipfel billigt den Kandidatenstatus der Türkei.
  • März 2001: Ministerrat billigt Assoziierungspartnerschaft zwischen der EU und der Türkei.
  • März 2001: Die türkische Regierung billigt das Nationale Programm der Türkei zur Annahme von EU-Gesetzgebung.
  • Sept. 2001: Das türkische Parlament billigt über 30 Verfassungsänderungen, um das politische Kriterium der Kopenhagen-Kriterien für eine EU-Mitgliedschaft zu erfüllen.
  • Aug. 2002: Das türkische Parlament billigt tiefgreifende Reformen, um die Menschenrechtskriterien der EU zu erfüllen.
  • 13. Dez. 2002: Der Kopenhagen-Gipfel beschließt, dass die EU Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eröffnen werde, wenn der Europäische Rat im Dezember 2004, auf Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung von der Kommission, entscheidet, dass die Türkei die politischen Kopenhagen-Kriterien erfüllt. Währenddessen einigen sich die EU-Spitzenpolitiker darauf, die Zusammenarbeit bei der Zollunion zu erweitern und zu vertiefen sowie die Türkei mit erhöhten Finanzhilfen in Hinblick auf einen möglichen Beitritt auszustatten.
  • Mai 2003: Ministerrat entscheidet über die Prinzipien, Prioritäten, mittelfristigen Ziele und Bedingungen einer Assoziierungspartnerschaft mit der Türkei.
  • Jan. 2004: Die Türkei unterzeichnet ein Protokoll, das die Todesstrafe in allen Situationen abschafft. Der Schritt wird von der EU begrüßt.
  • März 2004: Der Europäische Rat empfiehlt das Beenden des Monitoring der Türkei.
  • 17. Dez. 2004: Der Europäische Rat beschließt den Beginn der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei für den 3. Oktober 2005 - unter gewissen Bedingungen.
  • 23. Mai 2005: Die Türkei ernennt Wirtschaftsminister Ali Babacan als Chefunterhändler der Türkei für die Beitrittsgespräche.
  • 1. Juni 2005: Das im September 2004 angenommene überarbeitete Strafgesetzbuch tritt in Kraft.
  • 17. Juni 2005: Der Rat betont noch einmal das Bestreben der EU, mit dem Erweiterungsprozess fortzufahren.
  • 29. Juni 2005: Die Kommission legt Ankara einen 'strengen' Verhandlungsrahmen vor.
  • 29. Juli 2005: Die Türkei unterzeichnet ein Protokoll zum Ankara Abkommen, das die EU-15 Zollunion auf die zehn neuen Mitgliedstaaten einschließlich Zypern ausdehnt. Ankara gibt außerdem eine Erklärung über die Nichtanerkennung Zyperns ab.
  • 21. Sept. 2005: Die EU beschließt eine Gegenerklärung zur Erklärung der Türkei vom 29. Juli.
  • 3. Okt. 2005: Symbolische Eröffnung der Beitrittsgespräche mit der Türkei.
  • 23. Jan. 2006: Der Rat beschließt die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei.
  • 16. März 2006: Das Europäische Parlament beschließt eine Entschließung auf Grundlage eines Berichts von Elmar Brok über das Papier der Kommission zur Erweiterungsstrategie.
  • 12. Apr. 2006: Auswahlkomitee für die Europäische Kulturhauptstadt 2010 empfiehlt Istanbul.
  • 12. Juni 2006: EU beginnt konkrete Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Der Verhandlungsrahmen nennt 35 Kapitel. Jedes Kapitel muss vom Rat einstimmig geöffnet und geschlossen werden. Der Rat beschließt die Öffnung und Schließung des Kapitels über Wissenschaft und Forschung.
  • 12.-27. Juli 2006: Ein Gerichtsurteil über 'Türkentum' im Fall von Hrant Dink schickt ein zweideutiges Signal an die EU und ruft Besorgnis über Meinungsfreiheit in der Türkei hervor.
  • 31. Juli 2006: Der Hardliner General Yasar Büyükanit wird Chef des türkischen Militärs.
  • 4. Sept. 2006: Das Europäische Parlament nimmt einen Bericht an über die Fortschritte der türkischen Beitrittsvorbereitungen. Laut Bericht hat die Türkei mangelnde Fortschritte in den Bereichen Meinungsfreiheit, Minderheitenrechte, Korruption und Gewalt gegen Frauen gemacht.
  • 8. Nov. 2006: Die Kommission veröffentlicht einen kritischen Bericht über den türkischen Beitrittsprozess.
  • 29. Nov. 2006: Die Kommission empfiehlt eine teilweise Aussetzung der Verhandlungen mit der Türkei wegen mangelhafter Fortschritte in der Zypern-Frage.
  • 11. Dez. 2006: Die EU-Außenminister beschließen, den Empfehlungen der Kommission zu folgen und setzen Gespräche mit der Türkei über acht der 35 Verhandlungsbereiche aus.
  • 26. Juni 2007: Zwei weitere Verhandlungskapitel, über Statistik und Finanzkontrolle, werden geöffnet. Aber die Öffnung des Kapitel über Wirtschafts- und Währungsunion wird von der Tagesordnung genommen.
  • 22. Juli 2007: Erdogans regierende AKP wird bei vorgezogenen Parlamentswahlenmit 47% der Stimmen wiedergewählt.
  • 28. Aug. 2007: Abdullah Gül wird im dritten Wahlgang im türkischen Parlament zum Präsidenten der Türkei gewählt.
  • Feb. 2008: Rat nimmt überarbeitete Beitrittspartnerschaft für die Türkei an.
  • März 2008: Das türkische Verfassungsgericht weist mit knapper Mehrheit Anschuldigungen zurück, dass die AKP-Partei den Aufbau eines islamistischen Staats anstrebt. Wären diese Vorwürfe bestätigt worden, hätte dies zu einem Verbot der Partei geführt.
  • Juni 2008: Öffnung der Verhandlungen über zwei Kapitel: geistiges Eigentum und Unternehmensrecht.
  • 20. Okt. 2008: Beginn des Ergenekon-Verfahrens, bei dem Mitglieder des Militärs und der Sicherheitsdienste angeklagt werden, Unfrieden zu stiften.
  • 2009: Beginn einer kurdischen Initiative, die Kultur- und Sprachrechte auf die kurdische Minderheit ausdehnen will, deren Lage als wesentliches Problem in den EU-Beitrittsgesprächen gesehen wird.
  • Jan. 2009: Egemen Bagiş wird zum Minister für EU-Beitritt und Verhandlungsführer ernannt.
  • März 2009: Kommunalwahlen schwächen die Vorherrschaft der AKP-Partei, die im Vergleich zur Parlamentswahl 2007 etwa 8% der Stimmen verliert.
  • 8. Juli 2009: Die Türkei beschließt ein Gesetz zur Beschränkung der Macht von Militärgerichten - trotz Warnungen der Armee, dass dies Spannungen mit der Regierung verschärfen könnte. Dieses Gesetz soll EU-Bedingungen zum Beitritt erfüllen (EurActiv vom 9. Juli 2009).
  • 14. Sept. 2009: Die Regierung verteidigt die 2,5 Milliarden Dollar hohe Strafe gegen die Dogan Media Holding. Angesichts ihrer kritischen Haltung gegenüber der Regierung drückt die EU ihr Besorgnis aus (EurActiv vom 15. September 2009).
  • 10. Okt. 2009: Die Türkei und Armenien unterzeichnen in Zürich ein Friedensabkommen, das die Grenzen der Nachbarländer öffnen soll. Die Annäherung wird als Vorbedingung für einen türkischen Beitritt gesehen (EurActiv vom 12. Oktober 2009).
  • 14. Okt. 2009: Veröffentlichung des jüngsten Fortschrittsberichts über den türkischen EU-Beitritt.

Policy Summary

Seit der Gründung der modernen Türkei im Jahre 1923 ist dieses Land, dessen Bevölkerung überwiegend muslimisch ist, eine säkulare Demokratie mit engen Verbindungen zum Westen. Die Türkei war ein Gründungsmitglied der Vereinten Nationen und gehört seit 1952 der NATO, seit 1949 dem Europarat, seit 1961 der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und seit 1992 als assoziiertes Mitglied der Westeuropäischen Union (WEU) an. 

Ankara beschloss 1959, eine enge Zusammenarbeit mit der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) einzugehen, und die Aussicht einer Mitgliedschaft in der EWG-Nachfolgeorganisation, der Europäischen Union, ist seither Gegenstand vieler Debatten gewesen.

Die Beziehungen der Türkei zur EWG wurden 1963 offiziell festgeschrieben, als die Türkei das Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnete. Dies ist der erste Schritt auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft. Seitdem mussten sich die türkischen Hoffnungen jedoch gedulden, vor allem nach dem türkischen Einmarsch auf Zypern 1974 und dem Militärputsch im Jahr 1980.

Ein Wendepunkt für die türkischen EU-Aussichten war die Entscheidung des Helsinki-Rats im Dezember 1999, dem Land den offiziellen Kandidatenstatus anzuerkennen. Zwischen 1999 und 2004 unternahm die Türkei große Anstrengungen zur Erfüllung der Kopenhagen-Kriterien, vor allem in Bezug auf stabile Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten. Ein wesentlicher Schritt in diesem Prozess war die Unterzeichnung eines Protokolls, das de facto die Todesstrafe abschaffte.

Der Europäische Rat entschied sich im Dezember 2004 dafür, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei im Oktober des darauf folgenden Jahres zu eröffnen. Nichtsdestotrotz begannen die tatsächlichen Verhandlungen über die 35 Kapitel des acquis communautaire erst im Juni 2006.

Bisher ist nur ein Kapitel (Wissenschaft und Forschung) vorläufig abgeschlossen worden. Elf weitere sind geöffnet worden, aber acht sind weiterhin wegen der türkischen Nichtumsetzung des Ankara-Protokolls blockiert, nach dem die Türkei Produkte der Republik Zypern vollen Zugang gewähren und ihre Häfen für diese Produkte öffnen soll (für eine Gesamtübersicht des Verhandlungsstandes, siehe das EurActiv LinksDossier ‚Der EU-Beitritt der Türkei und die Zypern-Frage’). Nach Angaben des türkischen Hauptverhandlers Egemen Bagiş werden fünf Kapitel von Frankreich, drei von Österreich und Deutschland und zwei weitere von Zypern blockiert.

Der Reformdrang hat auch in der Türkei selbst nachgelassen. Dies ist eine Reaktion auf die zunehmend kritische Haltung von wesentlichen Akteuren wie Frankreich und Deutschland, die der ‚Europatauglichkeit’ der Türkei und ihrer Fähigkeit zur Erfüllung der Beitrittskriterien skeptisch gegenüber stehen.

Issues

Auf Wunsch der im Europäischen Rat versammelten Regierungen hat die Kommission einen Verhandlungsrahmen für die türkischen Beitrittsverhandlungen mit der EU ausgearbeitet. Das Dokument wurde am 29. Juni 2005 vorgestellt. 

Der Verhandlungsrahmen, der von EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn als "streng" bezeichnet worden ist, basiert auf den folgenden Elementen: 

  • Das gemeinsame Ziel der Verhandlungen ist der Beitritt der Türkei zur EU. Jedoch handelt es sich um Verhandlungen mit „offenem Ende“, deren Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt. 
  • Sollte es sich am Ende der Verhandlungen herausstellen, dass die Türkei nicht in der Lage ist, alle in den Kopenhagen-Kriterien genannten, mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen ganz zu erfüllen, würden die EU-Mitgliedstaaten trotzdem gewährleisten, dass die Türkei „durch eine möglichst starke Bindung vollständig in den europäischen Strukturen verankert wird“. 
  • Die Beitrittsverhandlungen werden im Rahmen einer Regierungskonferenz, an der die Türkei und sämtliche EU-Mitgliedstaaten teilnehmen, durchgeführt. Die verschiedenen Politikbereiche sind in 35 so genannte Kapitel - mehr als je zuvor - unterteilt und alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden. 
  • Die EU kann erwägen, ob sie in einzelne Kapitel lange Übergangszeiten, Ausnahmeregelungen, spezifische Vereinbarungen oder dauerhafte Schutzklauseln aufnehmen will.
  • Die Beitrittsgespräche mit Kandidatenländern wie der Türkei, „deren Beitritt erhebliche finanzielle Auswirkungen haben könnte”, können erst nach 2014 abgeschlossen werden, wenn der neue Finanzrahmen der EU beschlossen worden ist.
  • Die Beitrittsverhandlungen können „im Falle einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der Werte, auf die sich die Union gründet – Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit“ ausgesetzt werden. Hierzu wäre eine Initiative der Kommission oder eine Empfehlung von einem Drittel der Mitgliedstaaten nötig. Die endgültige Entscheidung würde vom Rat mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Das Europäische Parlament würde lediglich unterrichtet werden.
  • Nach einer Kompromissformel, auf die sich der Europäische Rat im Dezember 2004 einigte, musste die Türkei vor dem 3. Oktober 2005 ein Zusatzprotokoll des aus dem Jahr 1963 stammenden Ankara-Vertrags unterzeichnen, das den Vertrag auf die zehn neuen Mitgliedstaaten der EU, einschließlich der griechisch-zypriotischen Regierung, ausweitete. Dies hätte einer indirekten und erstmaligen Anerkennung der Regierung des Südteils der Insel seit deren Teilung im Jahr 1974 bedeutet. Der türkische Premier Recep Tayyip Erdogan hat indes erklärt: „Die Annahme des Protokolls stellt in keiner Weise eine Anerkennung dar, und das habe ich auch so festgehalten“. Der Kompromiss verpflichtete Ankara jedoch nicht, das Abkommen vor Oktober 2005 parlamentarisch zu ratifizieren. Was die andere wesentliche Bedingung zur Aufnahme von Beitrittsgesprächen angeht, so trat am 1. Juni 2005 das neue türkische Strafrecht in Kraft.

Überall in der EU wird die mögliche Mitgliedschaft der Türkei heftig diskutiert. In diesen Diskussionen geht es um eine Vielzahl von Fragen, zu denen demographische,  geographische und politische Aspekte gehören. Eines der am häufigsten benutzten Argumente ist die Tatsache, dass die Türkei das bevölkerungsstärkeste Mitgliedsland sein würde. Die Bevölkerung der Türkei beläuft sich derzeit auf 74 Millionen Menschen und Demographen sehen einen Anstieg auf 80-85 Millionen Menschen in den nächsten 20 Jahren voraus. In Deutschland hingegen, dem größten derzeitigen Mitgliedsland, leben 83 Millionen Menschen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass seine Bevölkerung bis 2020 auf 80 Millionen schrumpft.

Ein anderes Argument betrifft die alte Diskussion um die geographischen Grenzen Europas und ob die Türkei zu Europa gehört. Viele meinen, dass dieses Argument auf philosophischen und intellektuellen Vorurteilen beruht, und verweisen darauf, dass der Vertrag von Rom die Schaffung einer Union europäischer Staaten auf der Grundlage gemeinsamer Werte zum Ziel hat.

Das vielleicht heikelste Thema sind die kulturellen und religiösen Unterschiede. Die EU betrachtet sich als ein kulturelles und religiöses Mosaik, das Vielfalt respektiert und wertschätzt. Aus diesem Grund sind Befürworter einer EU-Mitgliedschaft der Türkei der Ansicht, dass kulturelle und religiöse Unterschiede irrelevant seien, solange die Türkei und die EU-Mitgliedstaaten an dieser gemeinsamen Vision festhaten.

Weitere Gründe für das lange Antragsverfahren sind Sorgen der EU-Mitgliedstaaten um die Menschenrechtssituation  in der Türkei sowie globale und regionale Sicherheitsfragen.

Auch die Zukunft der geteilten Insel Zypern stellt einen Streitpunkt dar (siehe auch das entsprechende EurActiv-LinksDossier). Die Entscheidung des Rates vom Dezember 2004 beinhaltete eine Kompromissformel zur Zypern-Frage, nach der von den betroffenen Parteien die Arbeit an einer Lösung des Konflikts vor dem Beginn der Beitrittsgespräche mit Ankara am 3. Oktober 2005 erwartet wurde.

Jedoch bleibt der Konflikt weiterhin ungelöst und Zypern ist ein entscheidender Punkt im Verhandlungsprozess. Zypern verlangt die offizielle Annerkennung seitens der Türkei sowie den Zugang zu türkischen Häfen und Flughäfen. Die Türkei hingegen verlangt ein Ende der Isolation Nordzyperns und betont, dass es die griechische Seite war, die Pläne der UN im Jahr 2004 abgelehnt hat. Der türkische Europaminister und Hauptverhandler Egemen Bagiş behauptete, das Zypern-Problem sei für Zypern selbst keine Bedingung gewesen und sollte es daher für die Mitgliedschaft eines anderes Landes ebensowenig sein.

Die gescheiterten Referenden über die EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden in der ersten Hälfte 2005 sind den Beitrittsbemühungen der Türkei ebenfalls nicht zuträglich. Obgleich Studien und Umfragen nicht belegen, dass die Erweiterung im Allgemeinen und der Beitrittswunsch der Türkei im Besonderen eine größere Rolle bei der Ablehnung der Verfassung gespielt haben, zeichnete sich im Sommer 2005 dennoch europaweit eine Zunahme der Skepsis gegenüber der Beitrittsperspektive der Türkei ab. Während sich die Stimmung für Erweiterung mit der Annahme des Lissabon-Vertrags anscheinend verändert hat (EurActiv vom 9. Oktober 2009), hat es die Wahrnehmung der führenden Politiker Europas und der Öffentlichkeit zur Türkei nicht verändert. Insbesondere Frankreich und Deutschland schlagen nun vor, dass die volle Mitgliedschaft der Türkei von einer 'privilegierten Partnerschaft' ersetzt werden soll (siehe 'Positionen').

Laut Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom 14. Oktober 2009 wird Artikel 301 zur ‚Beleidigung des Türkentums’ „nicht länger systematisch zur Einschränkung der Meinungsfreiheit benutzt. Jedoch gewährt das türkische Recht nur unzureichend die Meinungsfreiheit nach der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK).“

Die Annäherung der Türkei an Armenien wird auch als Vorbedingung für ihre Mitgliedschaft gesehen. Während die Anerkennung des armenischen Völkermords scheinbar nicht mehr als Vorbedingung für eine Mitgliedschaft gilt, trifft dies nicht auf die Möglichkeit einer offenen Diskussion über das Thema zu. Die jüngste Annäherung zwischen Ankara und Eriwan wird in Brüssel begrüßt (EurActiv vom 1. September 2009).
Der Kommissionsbericht bewertet auch den Beginn einer weit reichenden Debatte über kulturelle, politische und wirtschaftliche Aspekte der Kurden-Frage positiv, betont aber die Notwendigkeit konkreter Maßnahmen und unterstreicht, wie die weite Auslegung der Anti-Terror-Gesetzgebung „zu unverhältnismäßigen Einschränkungen in der Ausübung von Grundrechten geführt hat“.

Ein anderes Problem ist die anhaltende Einmischung der Gerichte und des Militärs bei der türkischen Exekutive und Legislative. Dies ist vor allem problematisch, wenn man die Geschichte der Türkei berücksichtigt. Die schwachen Gewaltenteilung scheint sich im Ergenekon-Prozess zu offenbaren, bei der 300 Personen für die Beteiligung an Verschwörungen zur Schwächung der Regierung und möglicherweise zu einem Staatsstreich der Prozess gemacht wurde.

In der Türkei selbst geht die Unterstützung für eine EU-Mitgliedschaft zurück, da eine Lösung der Fragen zunehmend schwierig erscheint. Die türkische Öffentlichkeit ist des Verhandelns überdrüssig. Laute einer kürzlich veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage halten nur 44% der Türken die EU-Mitgliedschaft für eine gute Sache, im Vergleich zu 66% im Frühjahr 2005. Eine im Juni veröffentlichte Umfrage des German Marshall Fund of the US bestätigte diesen Trend.

Türkische Politiker machen sich diese Stimmung in zunehmendem Maße zunutze, vor allem mit Blick auf anstehende Wahlen. Dies wurde zum Beispiel in der türkischen Kritik der Kommentare von Papst Benedikt zum Islam am 15. September 2006 deutlich.

Positions

Erweiterungskommissar Olli Rehn sagte, es gebe ein dringendes Reformbedürfnis, was den rechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen zum Verbot politischer Parteien betreffe. „Wir können uns einfach keine weitere unnötige Verfassungskrise aufgrund überholter Regeln erlauben, die nicht europäischen Standards entsprechen“, sagte er.

In einem Exklusivinterview mit EurActiv (EurActiv vom 21. November 2008), brachte Kommissar Rehn außerdem die Möglichkeit ins Spiel, vorübergehende oder dauerhafte Ausnahmeregelungen bezüglich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu schaffen, um Frankreich zu beschwichtigen. Rehn fasste die Situation folgendermaßen zusammen: „Es gibt drei wesentliche Befürchtungen. Erstens ist eine Vertiefung wichtig. Deswegen brauchen wir den Lissabon-Vertrag. Zweitens haben wir die arbeitsmarktpolitischen Instrumente, um Probleme in der Hinsicht zu vermeiden. Was den kulturellen und religiös motivierten Widerstand angeht, kann ich ihn zwar irgendwie verstehen, habe dafür aber wenig übrig, weil die EU für mich kein christlicher Klub ist, sondern eine Gemeinschaft freiheitlicher Werte.“

Der Präsident der Europäischen KommissionJosé Manuel Barroso, sagte, die Beitrittsgespräche mit der Türkei würden auf der Basis des Mandats verfolgt, das einstimmig von den Mitgliedstaaten überliefert worden sei. „Wenn ein Mitgliedstaat – oder mehrere – dieses Mandat verändern wollen, dann liegt es an ihnen, eine Änderung anzustreben und die Konsequenzen zu akzeptieren“, fügte er hinzu.

Barroso macht deutlich, dass die derzeitigen Gespräche weiterlaufen sollten, versuchte aber bei einer Ansprache vor dem türkischen Parlament im Jahr 2008, dem türkischen Reformprozess neuen Schwung zu verleihen, da dieser anscheinend angesichts verbleibender politischer und rechtlicher Hürden etwas abgeflaut ist (EurActiv vom 11. April 2008).

Die Unabhängige Türkei-Kommission, die vom Friedensnobelpreisträger Martti Ahtisaari geleitet wird, stellte fest, dass „negative Reaktionen seit 2004 von europäischen politischen Führungskräften und wachsendes Zögern der europäischen Öffentlichkeit über eine weitere Erweiterung der Türkei den Eindruck vermittelt haben, dass sie nicht willkommen ist, selbst wenn sie alle Beitrittskriterien erfüllen würde. Zudem ist der Prozess selbst durch die effektive Blockade von mehr als der Hälfte der Verhandlungskapitel behindert worden.“

Diese negative politische Haltung scheint die Verpflichtung zu Reformen zunichte gemacht zu haben, schloss die unabhängige Kommission.

Die Türkei hat die Idee einer ‚privilegierten Partnerschaft’ als beleidigend bezeichnet, da diese Definition noch nicht einmal eine Rechtsgrundlage besitze.

Der türkische Chefunterhändler zum EU-Beitritt, Egemen Bagiş, betonte, dass die Türkei auf gutem Weg sei, die Kaptiel des Acquis zu erfüllen. Innerhalb von zehn Jahren habe sich die Türkei in der Liste der weltgrößten Volkswirtschaften von Platz 27 auf Platz 16 bewegt.

„Wir können eine der Spitzenwirtschaften und Spitzenländer der Welt werden, sogar ohne EU-Mitgliedschaft. Also ist die EU-Mitgliedschaft zwar ein sehr wichtiger Anker, aber sie ist nicht unsere einzige Möglichkeit“, so Bagiş.

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu sagte, das irische ‚Ja’ zum Lissabon-Vertrag schaffe die rechtlichen Bedingungen für künftige EU-Erweiterungen (EurActiv vom 5. Oktober 2009), und bat inständig um die Aufnahme seines Landes in die Union. Die Türkei könne Europa dabei helfen, zu einem wichtigen Akteur auf der internationalen Bühne zu werden, wenn sie in die Union aufgenommen werde.

Deutschland steht einer türkischen EU-Mitgliedschaft kritisch gegenüber. Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel sagte, der Beitritt sei keine Einbahnstraße und die Türkei müsse die Kriterien erfüllen. Während des Europawahlkampfs 2009 sagte sie, sie ziehe für die Türkei eine privilegierte Partnerschaft mit der EU einer vollwertigen Mitgliedschaft vor. Damit wiederholte sie jüngste Bemerkungen des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy (EurActiv vom 8. Mai 2009 und vom 11. Mai 2009).

Merkels Haltung kristallisierte sich in Deutschland nach den Bundestagswahlen im September 2009 heraus: Der neue Koalitionspartner der CDU, die liberale FDP, steht dem türkischen Beitritt im Gegensatz zur SPD, dem früheren Partner in der Großen Koalition, kritisch gegenüber.

Währenddessen ist Deutschland innerhalb der EU weiterhin der wichtigste Wirtschafts- und Handelspartner der Türkei. Das Volumen des bilateralen Handels, 14 Milliarden Euro jährlich, hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Fast 14% aller türkischen Exporte gehen nach Deutschland, während 17% der deutschen Exporte in die Türkei gehen. Heute operieren fast 1.100 deutsche Firmen in der Türkei und mehr als drei Millionen deutsche Touristen besuchen die Türkei im Jahr. Zurzeit leben geschätzte 2,5 Millionen Türken in Deutschland; 600.000 davon haben bereits die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen.

Frankreich scheint der Frage eines türkischen EU-Beitritts ebenfalls kritisch gegenüberzustehen. Während der ehemalige Präsident Jacques Chirac ein lautstarker, wenngleich lauwarmer Unterstützer der türkischen Bestrebungen war, brachte das Referendum zur EU-Verfassung die Bedenken der französischen Bevölkerung ans Licht.

Der französische Präsident Nicolas Sarkozy lehnt eine türkische EU-Mitgliedschaft strikt ab und behauptet, dass „Europa über seine Grenzen gelogen hat. Die Türkei liegt in Kleinasien und nicht in Europa.“ Sarkozy ist der Meinung, dass die EU die Beitrittsgespräche mit der Türkei aussetzen sollte und stattdessen eine „privilegierte Partnerschaft“ anstreben sollte.

Paris und Ankara unterzeichneten 1998 einen Aktionsplan, der den französisch-türkischen Beziehungen eine strategische Dimension hinzufügte. Französische Unternehmen werden als größte Investoren in der Türkei genannt, obwohl Frankreich bezüglich des gesamten Investitionsvolumens nur auf Platz fünf rangiert. Die Türkei exportierte im Jahr 2002 Güter im Wert von 2,12 Milliarden USD nach Frankreich, während der Wert seiner Importe 1,76 Milliarden USD betrug.

Frankreich stellt für die Türkei die viertgrößte Tourismusquelle dar. Währenddessen hat ein größtenteils anti-islamisches rechtsextremes Lager deutliche Zugewinne in der französischen politischen Arena gemacht – vor dem Hintergrund eines wachsenden öffentlichen Widerstrebens, neue Mitglieder in die EU aufzunehmen.

Das Vereinigte Königreich bleibt weiterhin ein starker Verfechter der türkischen EU-Mitgliedschaft. In einer bedeutenden außenpolitischen Rede am 26. Oktober 2009 sagte der britische Außenminister David Miliband, dass ein Ausschluss der Türkei von einer EU-Mitgliedschaft „unverantwortlich“ wäre (EurActiv vom 27. Oktober 2009).

Die Türkei ist ein bedeutender Handelspartner für Großbritannien. Großbritannien war 2002 das drittgrößte türkische Exportziel und sechstgrößte Quelle ihrer Einfuhren. Der gesamte bilaterale Handel betrug im Jahr 2002 3,7 Milliarden Pfund.

Italien bleibt weiterhin einer der stärksten Verfechter eines türkischen EU-Beitritts und diese Unterstützung umfasst das gesamte politische Spektrum. Der Präsident der Republik, Giorgio Napolitano, betonte, dass die Türkei für Europa einen Mehrwert darstelle. Es sei notwendig, die Beitrittsverhandlungen ohne unnötige Verzögerungstaktiken fortzusetzen.

Silvio Berlusconi, italienischer Ministerpräsident, unterstützt ebenfalls einen türkischen Beitritt und erklärte, er werde versuchen, zurückhaltende Staaten davon zu überzeugen (EurActiv vom 13. November 2008).

Griechenland, historischer Feind der Türkei, hält sich aus Debatten über einen türkischen EU-Beitritt oder eine ‚privilegierte Partnerschaft’ heraus. Offiziell sagt Athen, dass die EU-Integration der Türkei willkommen sei, da Ankara durch eine Annäherung an den Klub die Regeln anerkennen muss. Nichtsdestotrotz gibt es zwischen den beiden Ländern immer noch Probleme bei Gebiets- und Luftraumstreitigkeiten. Außerdem sind sie bezüglich der Zypern-Frage weit voneinander entfernt (EurActiv vom 28. August 2009).

Die Republik Zypern betonte, dass Ankara seine Chancen auf einen EU-Beitritt negativ beeinträchtigen werde, wenn es nicht damit beginne, die Verpflichtungen zu einer Normalisierung der Beziehungen mit Nikosia bis Dezember 2009 zu erfüllen. Es müsse Konsequenzen geben, wenn es seit einer Anzahl von Jahren keine Verbesserungen bei der Zypern-Frage gebe. Der zypriotische Außenminister Markos Kyprianou sagte: „Wenn die Türkei früher oder später zu der Auffassung gelangt, dass sie eher dem Osten als dem Westen angehört, dann wird dies für ihre Beziehungen zur EU Konsequenzen haben“ (EurActiv vom 29. Oktober 2009).

Polen, das der EU am 1. Mai 2004 als Vollmitglied beitrat, argwöhnt, dass die Türkei nach einem Beitritt gewaltige Subventionen erhalten würde und als Land zu groß für die EU wäre. Nichtsdestotrotz hat Warschau wiederholt seine volle Unterstützung für das türkische EU-Beitrittsgesuch verkündet.

Der luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude Juncker sagte: „Es muss möglich sein, dass wir für neue Mitglieder andere vertragliche Beziehungen einführen.“

Er fügte hinzu: „Nicht alle EU-Mitgliedstaaten müssen EU-Politiken mit derselben Intensität verfolgen und integrieren. Ich glaube, dass die EU, wenn sie sich Richtung 35 bis 40 Mitgliedstaaten bewegt, eine neue Art der Mitgliedsintensität entwickeln muss.“

Die Türkei zählt zu den wichtigsten Verbündeten der Vereinigten Staaten und deswegen ist Washington der Ansicht, dass die EU die größtenteils muslimische Mittelmeernation als Vollmitglied aufnehmen sollte. Aus Sicht der USA würde die türkische EU-Mitgliedschaft ein stabiles Vorbild für die gesamte islamische Welt schaffen.

Bei seinem Türkeibesuch im April 2009 sagte US-Präsident Barack Obama vor dem türkischen Parlament: „Lassen Sie es mich deutlich sagen: Die Vereinigten Staaten unterstützen stark das türkische Gesuch, Mitglied der Europäischen Union zu werden.“ Er wies auch auf die strategische Rolle der Türkei in Energiefragen hin (EurActiv vom 7. April 2009).