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Bosnien und Albanien: Visumfreie Einreise zum Herbst

Veröffentlicht 27. Mai 2010 - Aktualisiert 08. Mai 2012
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Die Europäische Kommission nahm heute (27. Mai) Vorschläge an, um es Bürgern aus Albanien und Bosnien-Herzegowina zu ermöglichen, mit biometrischen Reisepässen visumfrei in den Schengenraum einzureisen. Wenn die Länder eine Anzahl an ausstehenden Bedingungen erfüllen, könnte der Visumzwang bis zum Herbst aufgehoben werden.

“Ich weiß, wie viel visumfreies Reisen für die Menschen in Albanien und Bosnien-Herzegowina bedeutet. Die Gewährung von visumfreien Reisen ist ein Eckpfeiler der EU-Integrationspolitik für die westlichen Balkanstaaten“, sagte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres, in Brüssel.

Der Vorschlag zielt darauf ab, Reisen in EU-Staaten (außer Großbritannien und Irland, die nicht an der gemeinsamen Visum-Politik beteiligt sind) und Nicht-EU-Staaten des Schengenraums (Schweiz, Norwegen und Island) für Staatsbürger aus Albanien und Bosnien-Herzegowina zu vereinfachen, indem die Visumspflicht für Kurzaufenthalte entfällt.

Die Kommission sagte in einer Pressemitteilung, dass die Ankündigung das Resultat von über zwei Jahren intensiver Arbeit im Rahmen des Visumliberalisierungsdialogs sei.

Auf Basis des Vorgehensplans, der von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde, hätten Albanien und Bosnien-Herzegowina bedeutsame Fortschritte in der Verbesserung der Pass-Sicherheit, der Stärkung der Grenzkontrollen und der Implementierung des institutionellen Rahmens gemacht, um organisierte Kriminalität und Korruption zu bekämpfen.

Dennoch verbleiben in allen drei Bereichen Aufgaben und jede Entscheidung, die Visumpflicht aufzuheben, würde von weiteren Fortschritten in diesen Bereichen abhängen.

Für Albanien beziehen sich die verbleibenden Ziele auf:

  • Die Entwicklung einer Strategie und Politik um die Re-Integration von albanischen Heimkehrern zu unterstützen;
  • Die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgung und der effektiven Implementierung eines legalen Rahmens im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und Korruption, einschließlich adäquater personeller und finanzieller Ressourcen, und;
  • Die effektive Implementierung eines legalen Rahmens um Bestände der organisierten Kriminalität zu konfiszieren.

In Bosnien-Herzegowina handelt es sich um die folgenden Themenbereiche:

  • Die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgung und der effektiven Implementierung eines legalen Rahmens im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und Korruption, einschließlich adäquater personeller und finanzieller Ressourcen;
  • Die progressive Implementierung eines Aktionsplans vom März 2010 an über den Aufbau eines elektronischen Datenaustauschs zwischen der Polizei und Verfolgungsorganen, und;
  • Die Standardisierung von Entitätsniveau und Brcko-Bezirksrecht mit dem nationalen Strafgesetzbuch

Brcko ist ein autonomer Bezirk mit 40.000 Einwohnern. Dieser bietet einen höheren Lebensstandard als der Rest des Landes, doch wird ebenfalls als sicherer Hafen für organisierte Kriminalität gesehen.

Die Kommission sagte, dass sie Verbesserungen während des Sommers prüfen würde, um es dem Rat und dem Europäischen Parlament zu ermöglichen, ihre endgültige Entscheidung diesen Herbst zu treffen.

Belgien und Schweden hatten in der jüngsten Vergangenheit Schwierigkeiten mit Wellen von ethnischen Albanern und Roma mit serbischer und mazedonischer Staatsangehörigkeit, die um Asyl gebeten hatten. Sie wurden schließlich zurück in ihre Herkunftsländer geschickt (EurActiv 12.03.10).

Stellungnahmen: 

Štefan Füle, der EU-Kommissar für Erweiterung und Nachbarschaftspolitik, sagte: „Dieser Vorschlag für visumfreies Reisen ist für die Bürger der betroffenen Staaten von außergewöhnlicher Wichtigkeit, da es sie näher an die EU rücken wird. Das visumfreie Regime wird dazu beitragen, die europäische Perspektive greifbarer zu machen. Ich bin so zuversichtlich wie Kommissarin Malmström, dass die relevanten nationalen Behörden in Albanien und Bosnien-Herzegowina bald in der Lage sein werde, alle verbleibenden Bedingungen zu erfüllen und weiterhin konsistente Ergebnisse in der Implementierung der Vorgehenspläne zu garantieren.“

Hintergrund : 

Die EU hat am 16. Juli 2009 entschieden, dass die Bürger aus Mazedonien, Montenegro und Serbien ab Ende 2009 ohne Visumsbeschränkungen in den Schengenraum einreisen können. Damit folgte sie den Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 15. Juli (EurActiv 16.07.09).

Allerdings wird weiterhin Visumpflicht für Bürger aus Albanien und Bosnien und Herzegowina gelten, bis beide Länder auch die Kriterien aus Brüssel erfüllen.

Das Kosovo fällt nicht unter die Initiative der Kommission. Die ehemalige serbische Provinz ist ein Fall ‚sui generis’, da es von vier EU-Staaten (Spanien, Zypern, Rumänien und die Slowakei) nicht anerkannt wird (EurActiv 19.10.2009).

Der Schengenraum besteht aus 28 europäischen Staaten: allen EU-Staaten außer Großbritannien und Irland sowie drei Nicht-EU-Mitgliedern: Island, Norwegen und die Schweiz.

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