Der endgültige Bericht Die Kommission hat am 26. September 2006 bekannt gegeben, dass Bulgarien und Rumänien 2007 der EU beitreten können. Der Bericht knüpft jedoch strenge Auflagen an den Beitritt.
Bereiche in denen Nachholbedarf herrscht Beide Länder werden in gewissen Bereichen sehr genau überwacht. Im Falle von Bulgarien sind dies das Justizwesen, der Kampf gegen den Terrorismus, polizeiliche Zusammenarbeit und der Kampf gegen die organisierte Kriminalität, Geldwäsche, das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Landwirtschaft (IACS), transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE), und finanzielle Kontrolle. Im Falle von Rumänien sind es weitere Bemühungen im Justizwesen und im Kampf gegen den Terrorismus, IACS, Zahlstellen, TSE und die Zusammenschaltung von Steuersystemen.
Schutzklauseln Sollten die Auflagen nicht erfüllt werden kann die Kommission Schutzklauseln verhängen. Der Beitrittsvertrag sieht drei unterschiedliche Schutzklauseln vor für die Bereiche Wirtschaft, Binnenmarkt und Justiz und Inneres. Diese können bis zu drei Jahre nach dem Beitritt verhängt werden. Der Bericht nennt ein Exportverbot für Lebensmittel und Kürzungen der EU-Struktur- und Agrarzuschüsse als mögliche Maßnahmen. Zusätzlich gibt es Übergangsregelungen wie die Beschränkung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten. Die Kommission kann ebenfalls Sanierungsmaßnahmen einführen, um die korrekte Durchführung von EU-Politiken sicherzustellen. Dies betrifft die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Luftfahrsicherheit, Agrarbeihilfen, das Justizwesen und den Kampf gegen die Korruption.
Erweiterungspause Kommissionspräsident José Manuel Barroso sprach sich gegen weitere Erweiterungsrunden aus, bevor nicht die Verfassungskrise gelöst sei.
Dies könnte Zweifel an den Beitrittsversprechungen der EU gegenüber der Türkei und den westlichen Balkanstaaten säen. Barroso unterstrich jedoch, ein schnellstmöglicher Beitritt Kroatiens sei wünschenswert, so bald das Land die Kriterien erfülle.



