Obwohl Bulgarien und Rumänien stetig technische Fortschritte erzielt haben, brauchen sie Hilfe um die Korruption zu bekämpfen, erklärte die Europäische Kommission am 22. Juli mit der Veröffentlichung ihres jährlichen Überwachungsberichtes und versprach weitere Unterstützung, während die zwei Neulinge weiter unter Beobachtung stehen.
Als Rumänien und Bulgarien am 1. Januar 2007 der EU beitraten, gab es noch Mängel in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung – und im Falle Bulgariens zudem bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Diese Mängel bargen das Risiko, dass Bulgarien und Rumänien nicht in der Lage sein würden, das Gemeinschaftsrecht korrekt anzuwenden und ihre Bürger nicht ihre vollen Rechte als EU-Bürger in Anspruch nehmen können würden.
Zur Unterstützung beider Länder wurde ein Kooperations- und Überprüfungsmechanismus eingerichtet. Darüber hinaus behielt sich die Kommission das Recht vor, besondere Schutzklauseln anzuwenden.
Diese Art von Schutzklauseln sind in die Beitrittsverträge der beiden Staaten mit aufgenommen worden und können gegen neue Mitgliedstaaten als letztes Mittel angewendet werden. Wenn sie Anwendung finden, könnte das Verfahren dazu führen, dass die EU Gerichtsbeschlüsse nicht anerkennt und sogar Fördergelder einfriert.
Falls eine solche bislang nicht vorgekommene Entscheidung getroffen werden sollte, könnte dies auch dem Ruf der Länder massiv schaden. In einer Kehrtwende im Vergleich zu früheren Kontrollberichten, in denen Bulgarien ausnahmslos als Nachzügler in der EU dargestellt wurde, die EU-Standards in der Justizreform und der Bekämpfung der Korruption einzuhalten (EurActiv vom 24. Juli 2008), enthüllte die Kommission vergangenen Februar in neuen Berichten, dass es nun Rumänien sei, das in diesen Bereichen am langsamsten voranschreite (EurActiv vom 13. Februar 2009).
Die nächsten Jahresberichte für Bulgarien und Rumänien werden für den 22. Juli erwartet. Die Berichte werden vom Generalsekretariat der EU, das unter der Aufsicht von Kommissionspräsident José Manuel Barroso steht und im Einverständnis mit dem Vizepräsidenten Jacques Barrot angefertigt.
Ein niederländischer Minister hat kürzlich von der Europäischen Kommission verlangt, in Betracht zu ziehen, Schutzklauseln gegen Rumänien und Bulgarien anzuwenden, sollten die im Sommer fälligen Untersuchungsberichte zur Bekämpfung der Korruption keinen Fortschritt erkennen lassen (EurActiv vom 18. Juni 2009).
“Parteiübergreifende Unterstützung“ sei nötig, um der hochkarätigen Korruptionsfällen in Bulgarien Einhalt zu gebieten wo das Parlament des Landes den Politikern als Schutz vor Strafverfolgung gilt. Außerdem werde ein "stärkerer politischer Rückhalt" von der neuen bulgarischen Regierung erwartet, um die Korruption und das organisierte Verbrechen zu bekämpfen, so die Berichte.
Die beiden vorsichtig formulierten achtseitigen Berichte über jedes der beiden Länder, denen jeweils 16-seitige Anhänge beigefügt sind, vermitteln die Botschaft, dass der Kooperations- und Überprüfungsmechanismus (CVM), der mit dem Beitritt der zwei Länder zur EU im Januar 2007 eingerichtet wurde, langsam Früchte trage.
In Bezug auf Rumänien merkt die Kommission an, dass die Behörden des Landes effektiv auf Bedenken reagiert hätten, die durch vorherige Überprüfungen aufkamen (EurActiv vom 13. Februar 2009), während für Bulgarien ein "positiver Einstellungswandel" gesehen werde. Vor kurzem befand sich das Land in einem solchen Konfliktzustand mit der EU-Kommission, dass es vertrauliche EU-Dokumente an die Presse durchsickern ließ (EurActiv vom 17. Juli 2009).
In Bezug auf Bulgarien legt die Kommission 21 Aufgaben fest, die ausgeführt werden müssen; sie reichen von der Entwicklung einer integrierten Strategie gegen das organisierte Verbrechen und die Korruption bis zur Veröffentlichung aller Gerichtsbeschlüsse. Im Fall von Rumänien, besteht die Aufgabenliste aus 16 Punkten und reicht von der Übernahme neuer bürgerlicher und krimineller Prozeduren Zivil- und Strafverfahren, um sicherzustellen, dass Parlamentarier nicht von der Strafverfolgung ausgenommen sind.
Zuckerbrot oder Peitsche?
Die EU-Kommission machte deutlich, dass die Überwachung solange bestehen bleibe, bis alle Defizite des Gesetzesvollzugs eliminiert seien. Quellen erklärten EurActiv, dass die Kommission es in Betracht gezogen habe die Entfernung des CVM mit dem Schengen-Beitritt der beiden Länder zu verbinden, die Idee wurde jedoch nach einer Diskussion verworfen. Bulgarien und Rumänien haben beide ihre Ambitionen ausgedrückt der grenzfreien Schengen-Zone bis 2011 beizutreten.
Der Kommissionssprecher Johannes Leitenberger erklärte, dass die Kommissare entschieden hätten, die Überwachung und Schengen als getrennte Themen zu behandeln, da es zwischen ihnen sachlich gesehen keine rechtliche Verbindung gibt.
Jedoch erklärten Quellen, dass die Meinungen innerhalb des Kollegiums darüber auseinander gingen, ob die Verknüpfung des Schengen-Beitritts mit der Aufhebung des CVM in Sofia und Bukarest als "Politik von Zuckerbrot und Peitsche" angesehen werden könnte. Unter Forderungen einiger Länder, die Kommission solle die beiden Neulinge mit Härte behandeln (EurActiv vom 18. Juni 2009), ließ die Kommission jegliche Verweise auf Schengen fallen.
Bulgarien hatte befürchtet, dass die Kommission vorschlagen würde, in rechtlichen Bereichen die Sicherheitsklausel anzuwenden, die die Gerichtbeschlüsse des Landes, was die Rechtsprechungen anderer Länder angeht, praktisch für ungültig erklären würden. Als Kopien des Berichtes an Sofia durchsickerten und offenbarten, dass es keine solche Bedrohung gab, begrüßten mehrere Politiker den Bericht enthusiastisch, bevor er überhaupt veröffentlicht war.
Die Reaktion Rumäniens war kritischer. Rumänische MdEP putzten den Bericht herunter, bevor er überhaupt an die Öffentlichkeit ging (EurActiv vom 17. Juli 2009) und Viktor Ponta, der Minister für parlamentarische Beziehungen, nannte den CVM ein "veraltetes und unangemessenes bürokratisches Instrument".
Da einige Länder, darunter auch Frankreich darauf hingewiesen hatten, dass der CVM "feinabgestimmt" werden müsste (EurActiv vom 30. Juni 2009), erkennt die Kommission nun an, dass weitere Hilfe benötigt wird, um den Reformprozess in Bulgarien und Rumänien zu unterstützen. Der nächste Bericht wird in einem Jahr erwartet und im Herbst soll ein separater Bericht über EU-Finanzierung für die beiden Neulinge herauskommen.
Ivaylo Kalfin, MdEP, (S&D, Bulgaria) erklärte EurActiv, dass der Bericht über sein Land einen unbestreitbaren Fortschritt darstelle und sagte sogar, dass er eine positive Richtung anzeige. Aber er widersprach der Ansicht der Kommission, dass es keinen politischen Konsens in Bulgarien zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität gebe. Er wies ebenfalls Vorschläge zurück, dass der Kooperations- und Überprüfungsmechanismus (CVM) auf lange Sicht erhalten bleiben sollte.
Kalfin riet der neuen Regierung in Sofia und der neuen Kommission mit einer Ausstiegsstrategie des CVM zu beginnen, die für alle – Bulgarien, die EU-Führung und die Mitgliedstaaten - akzeptabel ist.
Die Sprecherin der Rumänischen Abgeordnetenkammer, Roberta Anastase, sagte, dass der Bericht der Kommission über Rumänien “als Zeichen des Vertrauens von Seiten der EU-Führung in die rumänische Regierung gewertet werden könne”, berichtete Mediafax.
Anastase bedauerte die Tatsache, dass der CVM nicht beseitigt werden soll, begrüßte die Tatsache, dass die Schutzklausel nicht angewandt worden war, aber als positive Neuigkeit.
Das Open Society Institute in Sofia und die European Policies Initiative veröffentlichen gestern einen vergleichenden Bericht unter dem Titel “The unfinished business of the fifth enlargement countries” (Die unerledigte Aufgabe der Länder der fünften Erweiterungsrunde), in welchem angedeutet wird, dass Bulgarien Gefahr gelaufen sei, seine Stimmrechte im Rat aufgrund seiner erbärmlichen Anstrengungen in der Bekämpfung des organisierten Verbrechens zu verlieren. Der Bericht stellt fest:
“Der einzig mögliche effektive Mechanismus über die politische Schiene ist die Anwendung von Artikel 7 des Vertrages über die Europäische Union (dieser schiebt die Stimmrechte der Mitgliedstaaten im Rat auf). Diese Maßnahme wurde inoffiziell in Bulgarien wegen des Versagens des Landes, die Korruption und das organisierte Verbrechen zu bekämpfen, diskutiert; sogar seine bloße Erwägung in inneren Kreisen wurde zu einer Strafmaßnahme für die Regierung.”