Der Fortschrittsbericht zu Bulgarien und Rumänien, der am 27. Juni 2007 vorgelegt wurde, zieht die Schlussfolgerung, dass ‚der Fortschritt beim rechtlichen Umgang mit Korruption auf hohem Niveau unzureichend’ Sei. Die Kommission stellte jedoch fest, dass es zu früh sei, um Sanktionen gegen die beiden Staaten einzuleiten oder auch die Androhung von Strafen aufzuheben.
Auch wenn Schutzklauseln von der Kommission zu diesem Zeitpunkt nicht vorgeschlagen würden, bleibe man vorsichtig. Die künftigen Veränderungen benötigten ein langfristiges Engagement, stellte Kommissionspräsident José Manuel Barroso fest.
Die Kommission sagte, dass Bulgarien die wichtigsten Verfassungsreformen angenommen habe und ‚guten Willen und Entschlossenheit’ zeige, jedoch seine Bemühung bei der Umsetzung der Reformen noch verstärken müsse. Der Bericht bestätigt ‚unzureichende Fortschritte’ Bulgariens in den Bereichen der Korruption auf hoher Ebene und beim organisierten Verbrechen. Das Dokument stellt fest, dass ‚Auftragsmorde eine große Sorge’ blieben und dass ‚bisher keine Anklage oder Verurteilung’ stattgefunden habe.
Laut dem Bericht sei man mit den Fortschritten Rumäniens hinsichtlich der Rechtsreform, der Korruptionsbekämpfung auf lokaler Ebene und der Einrichtung einer nationalen Agentur für Integrität zufrieden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass noch immer Bemühungen notwendig seien und der Fortschritt hinsichtlich des Kampfes gegen Korruption auf hoher Ebene‚unzureichend’ sei.
Rumänien ermittelt gegenwärtig gegen zwei frühere Premierminister und zwei frühere Minister aufgrund von Korruptionsvorwürfen.
Einige Beobachter zeigten sich überrascht über den gemäßigten Tonfall des Berichts und kritisierten, dass sogar in Bereichen, in denen kaum Fortschritte zu verzeichnen seien, die Kommission bestätigt habe, dass die ‚vorgegebenen Ziele zum Großteil erfüllt’ worden seien.
Der Kommissar für Freiheit, Sicherheit und Recht Franco Frattini unterstrich, dass er die richtige Nachricht an die Bevölkerung in Bulgarien und Rumänien aussenden wolle. „Wir wollen diesen beiden Staaten helfen und nicht mit dem Finger auf sie zeigen", so Frattini.
Die Kommission entlässt Bulgarien und Rumänien jedoch nicht vollkommen aus der Verantwortung. Sie werde bis Mitte 2008 weiterhin die Fortschritte beobachten und ihre Sanktionsandrohung aufrechterhalten, so wie die Nicht-Anerkennung von Gerichtsurteilen. Frattini sagte, dass die Kommission nicht zögern werde, die Schutzklauseln in Kraft zu setzen, wenn die beiden Staaten weiterhin ‚keinen Fortschritt machten und die Zielvorgaben nicht erreichten’.



