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EU drängt verstärkt auf türkische Strafrechtsreform [DE][en][fr

Erschienen: Montag 25. September 2006   

Die EU hat die Entscheidung eines türkischen Gerichts begrüßt, eine türkische Schriftstellerin freizusprechen. Zur Verbesserung der Meinungsfreiheit müsse die Türkei jedoch ihre Gesetze ändern, fordert die EU.

Hintergrund:

Gerichtsverfahren gegen Schriftsteller in der Türkei haben international vor allem wegen Prozessen, die den Betroffenen eine ”Verunglimpfung des Türkentums” vorwerfen,  Aufmerksamkeit erregt. Auf Druck der EU hin hat die Türkei zu Beginn des Jahres den Schriftsteller Orhan Pamuk freigesprochen. Die Kommission fordert zudem, dass die Türkei Art. 301 des türkischen Strafgesetzbuches aufhebt, der als Grundlage für solche Prozesse dient.

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Die Schriftstellerin Elif Shafak wurde am 21. September 2006 aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Verunglimpfung des Türkentums in ihrem neuen Roman freigesprochen. Der Roman beschreibt den Massenmord an Armeniern zu Zeiten des Osmanischen Reiches.

Ähnliche Gerichtsverfahren haben international Besorgnis über die Redefreiheit in der Türkei hervorgerufen. Shafak sagte, das Gesetz würde benutzt, um Menschen zum Schweigen zu bringen. Die Kommission hat darauf gedrängt, dass unberechtigte Klagen aufgehoben und die Beschuldigten freigesprochen werden sollten.

Kommissionssprechern Krisztina Nagy sagte, die Situation würde auch im regelmäßigen EU-Fortschrittsbericht zur Türkei, der am 8. November 2006 veröffentlicht wird, eine Rolle spielen. 

Aus dem Europäischen Parlament war zu vernehmen, dass die ungeklärte Zypernfrage für die verspätete Veröffentlichung des Berichts ursächlich sei. Die EU-Ratspräsidentschaft führt momentan intensive Gespräche mit der Türkei, Zypern, Griechenland und anderen Parteien. Ziel ist es, eine europäische Abmachung zu erreichen, die direkten Handel mit den türkischen Zyprioten ermöglicht. Zudem soll die Türkei davon überzeugt werden, ihre Häfen und Flughäfen für den aus Zypern kommenden Verkehr freizugeben.

Positionen:

Die Kommissionssprecherin Krisztina Nagy sagte, die Kommission begrüße das Urteil des türkischen Gerichts, das offensichtlich ein gutes Zeichen sei. Dennoch würde Art. 301 des Strafgesetzbuches weiterhin eine ernsthafte Bedrohung für die Meinungsfreiheit in der Türkei und für diejenigen, die friedliche Meinungen ausdrücken, darstellen.

Der niederländische EU-Abgeordnete Joost Lagendijk sagte zu Art. 301 Strafgesetzbuch, dass die türkische Regierung eine Mehrheit im Parlament habe und deswegen eine Änderung oder Abschaffung des Artikels erreichen könnte. Würde der Regierung dies nicht gelingen, würde sich auch die Kompromissfindung in der Zypernfrage schwieriger gestalten, was zeige, dass es in der Diskussion nicht nur um die Redefreiheit gehe. Entsprechende Signale könnten den Verhandlungsprozess positiv beeinflussen, Untätigkeit aber hätte negative Folgen, so Lagendijk. 

Der britische EU-Abgeordnete Richard Howitt sagte, momentan fänden etwa 80 solcher Gerichtsverfahren statt, viele seien aus politischen Gründen eröffnet worden. Solange das Strafgesetzbuch nicht geändert würde, würden solche Prozesse weiter Aufsehen erregen, so Howitt.

Der türkische Ministerpräsident Tayyip Erdogan machte deutlich, er ziehe Änderungen des umstrittenen Artikels des Strafgesetzbuches in Betracht. Es müsse über dieses Thema gesprochen und ein Kompromiss gefunden werden. 

Der türkische Justizminister Cemil Cicek  sagte jedoch, bevor Artikel 301 geändert würde, müsse zunächst die Umsetzung dieses Artikels überwacht werden.

Nächste Schritte:

Während der Sitzungswoche in Straßburg muss das Europäische Parlament am 26. und 27. September 2006 über den Eurling-Bericht zu den Fortschritten der Türkei beratschlagen und abstimmen. Der Bericht legt der Türkei strenge Bedingungen auf und hebt insbesondere ungeklärte Themen wie die Zypernfrage, den umstrittenen Art. 301 des Strafgesetzbuches und den unzureichenden Fortschritt im Hinblick auf die Meinungsfreiheit, Minderheitenrechte, Korruption und Gewalt gegen Frauen vor.

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