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6. Juli 2008
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EU-Türkei Verhandlungen [DE][en][fr

Erschienen: Freitag 21. Oktober 2005    | Aktualisiert: Mittwoch 30. Mai 2007   

Die Verhandlungen über den EU-Beitritt der Türkei haben am 3. Oktober 2005 begonnen. Die folgende Übersicht erfasst Kernelemente und Phasen dieses Prozesses, der wohl mindestens zehn Jahre dauern wird.

Hintergrund:

Nach vier Jahrzehnten im Warteraum der EU, fiel am 3. Oktober 2005 der Startschuss für die Verhandlungen über einen türkischen Beitritt zur Europäischen Union. Dem gegenseitig vereinbarten Verhandlungsrahmen Pdf external zufolge handelt es sich dabei um einen „offenen Prozess, dessen Ergebnis nicht im Voraus garantiert werden kann“. Indes betonen Experten, es gebe in der Geschichte der EU kein Beispiel dafür, dass eingeleitete Beitrittsverhandlungen nicht zu einer Vollmitgliedschaft geführt hätten. 

Einige Analysten sind der Meinung, der Begriff „Verhandlungen“ sei etwas irreführend, denn im Beitrittsprozess muss das gesamte europäische Regelungswerks (der so genannte ‚Acquis’) übernommen und nicht etwa ausgehandelt werden. 

Außerhalb des unmittelbaren Rahmens der Beitrittsverhandlungen, erwartet die EU von der Türkei, dass sie vor dem eventuellen Beitritt ihre Beziehungen zu Nachbarländern, in erster Linie Griechenland, Zypern und Armenien, normalisiert. 

Die Beitrittsverhandlungen werden schätzungsweise mindestens zehn Jahre dauern. 

Weitere Nachrichten:

Organisationen, Verhandlungspartner  

Wirtschaftsminister  Ali Babacan  external ist der Verhandlungsführer seitens der Türkei und somit für die Umsetzung des Beitrittsprozesses verantwortlich sein. Unterdessen führt Außenminister  Abdullah Gül  external das türkische Verhandlungsteam an. 

Ankara hat noch keine spezielle für die Verhandlungsführungen zuständige Behörde geschaffen. Türkischen Politikern zufolge wird dies es später im Verhandlungsprozess geschehen. Der Premierminister ordnete seinen Ministern an, EU-bezogene Fragen als Prioritäten zu behandeln. In der Praxis bedeutet dies, dass alle öffentlichen Institutionen bei den Beitrittsbemühungen des Landes mitwirken sollen. Alle betroffene Minister und Institutionen ernennen eine „ständige Kontaktperson“ für EU-Angelegenheiten. Babacan bezeichnete Ankaras Verhandlungsteam als „flexibel und dynamisch“. 

Nichtregierungsorganisationen (sowie Universitäten usw.) werden unter der Schirmherrschaft der türkischen  EU-Kommunikationsgruppe external (ABIG) auch aktiv an dem EU-Integrationsprozess der Türkei teilnehmen. Unter anderen Veranstaltungen sollen regelmäßig auch „Gipfel der Zivilgesellschaft“ stattfinden. Die Verhandlungen beruhen auf drei Säulen: 

  • Volle Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und Vertiefung politischer Reformen 
    • Unter Aufsicht der Reform-Umsetzungskommission (Außenminister Abdullah Gul, Verhandlungsführer mit der EU Ali Babacan, Justizminister Cemil Cicek und Innenminister Abdulkadir Aksu)  
  • Angleichung des Rechtsbestandes der Türkei an den Gemeinschaftlichen Besitzstand der Europäischen Union 
  • Zivilgesellschaftlicher Dialog
    • Unter Aufsicht der EU-Kommunikationsgruppe. Der Journalist Ahmet Sever wird für die Kommunikationsbemühungen der Türkei verantwortlich sein.

 

 

Das 'Screening'

 

Vor dem Start der Verhandlungen wird für jedes Kapitel ein Screening durchgeführt. Ein dem Screening ähnlicher Prozess wird von Ankara und Brüssel schon seit dem Jahr 2000 durchgeführt (im Zusammenhang mit der Zollunion) und deswegen wird es bei einigen Kapiteln relativ schnell abgeschlossen werden können. Das Screening wird in zwei Phasen aufgeteilt . Während der ersten, so genannten „analytischen Screening-Phase“ legt die Kommission der Türkei die Gesamtheit der EU-Vorschriften (den ‚Acquis’) dar. Bei der zweiten „detaillierten oder bilateralen Screening-Phase“ werden dann die türkischen Gesetze mit der EU-Gesetzgebung verglichen. 

 

Wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, dass die Übereinstimmung der Gesetze der Türkei in einem Kapitel ausreichend ist, schlägt sie vor, Verhandlungen zu diesem Kapitel zu eröffnen. Das bedeutet, dass die Entscheidung darüber, wann Verhandlungen beginnen und enden sollen, für jedes Kapitel einzeln getroffen werden muss. Für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen ist die Zustimmung aller 25 Mitgliedsstaaten notwendig. Theoretisch hat also jedes Mitgliedsland die Möglichkeit, bei der Eröffnung und Abschließung der Verhandlungen ein Veto einzulegen. 

 

Wenn ein Kapitel während des Screenings “vorläufig geschlossen” ist, dann bedeutet das, dass das Kandidatenland nach Meinung der Kommission den EU-Normen in diesem spezifischen Bereich nicht entspricht. Nach der vorläufigen Schließung können die Verhandlungen über ein Kapitel jeder Zeit wieder aufgenommen werden. 

 

Der Screening-Prozess begann im Oktober 2005 (siehe Tabelle). 

 

Verhandlungen  

 

In Übereinstimmung mit dem  Verhandlungsrahmen Pdf external , der von den EU-25 sowie von der Türkei Anfang Oktober 2005 verabschiedet wurde, wird der Verlauf der Verhandlungen de facto von dem Fortschritt der Türkei bei der Erfüllung der Anforderungen der Mitgliedschaft ab. Der Europäische Rat wird den Prozess aufgrund der jährlichen  Fortschrittsberichte der Kommission  external verfolgen. 

 

Der Europäische Rat legt "Benchmarks" zur Öffnung und Schließung der insgesamt 35 Verhandlungskapitel fest und leitet diese an Ankara weiter. Die Türkei muss ihrerseits dem Rat regelmäßig von den Fortschritten bei der Erfüllung dieser „Benchmarks“ berichten. 

 

Gemäß Paragraph 2 des Verhandlungsrahmens – welcher bei der Ratssitzung im Oktober 2005 am heftigsten diskutiert wurde – „Gemeinsames Ziel dieser Verhandlungen ist der Beitritt. Die Verhandlungen sind ein offener Prozess, dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt. Unter voller Berücksichtigung aller Kopenhagener Kriterien, inklusive der Aufnahmefähigkeit der Union, muss, wenn die Türkei nicht in der Lage ist, alle Verpflichtungen der Mitgliedschaft voll zu erfüllen, sichergestellt werden, dass die Türkei voll in den europäischen Strukturen durch die stärkste mögliche Anbindung verankert wird“. 

 

Im Fall eines „ernsthaften und dauerhaften“ Bruches in der Türkei der „Grundsätze von Freiheit, Demokratie, Respekt der Menschenrechte und Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit, auf denen die Union begründet ist“, wird die Kommission, auf eigene Initiative oder auf Ersuchen eines Drittels der Mitgliedstaaten, die Aussetzung der Verhandlungen empfehlen und Bedingungen für die mögliche Wiederaufnahme vorschlagen. Die endgültige (qualifizierte Mehrheits-) tscheidung bleibt dem Europäischen Rat überlassen, welcher dann das Parlament über seine Entscheidung informiert. 

 

Gemäß dem Verhandlungsrahmen kann die EU erwägen ob sie „lange Übergangszeiten, Ausnahmeregelungen, spezifische Vereinbarungen oder dauerhafte Schutzklauseln in ihre Vorschläge für die einzelnen Verhandlungsrahmen für Bereiche wie den freien Personenverkehr, Strukturpolitik und Landwirtschaft aufnehmen will“. Der weitere Entscheidungsprozess bezüglich der Implementierung des freien Personenverkehrs sollte unter maximaler Beteiligung der einzelnen Mitgliedstaaten erfolgen. Übergangsmaßnahmen oder Schutzmaßnahmen sollten auf mögliche Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit oder Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts überprüft werden“. 

 

Die Türkei hat sich verpflichtet, wenn sie EU-Mitglied wird, die Ergebnisse jeglicher anderer Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und einem anderen Kandidatenland, zu akzeptieren. 

 

Die Übernahme des ‚Acquis’ durch die Türkei wird nach 35 Kapiteln überprüft (siehe Tabelle). Der Fortschritt der Verhandlungen wird nach folgenden Kriterien gemessen: 

  •   Die Kopenhagener Kriterien, welche die folgenden Anforderungen für eine Mitgliedschaft festlegen:  
    • Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;  
    •   Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten  
    • Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele der politischen, ökonomischen und Währungsunion zu eigen zu machen und die Fähigkeit das gemeinschaftliche Regelwerk der EU zu übernehmen 
  • Notwendigkeit eines eindeutigen Engagements für gutnachbarliche Beziehungen der Türkei zu ihren Nachbarn und ihre Bereitschaft, im Einklang mit dem in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsatz der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten weiterhin mit den betreffenden Mitgliedstaaten auf die Beilegung von ungelösten Grenzstreitigkeiten hinzuarbeiten, erforderlichenfalls durch Überweisung ungelöster Streitfragen an den Gerichtshof in Den Haag  
  • Dauerhafte Bemühungen der Türkei um die vollständige Regelung des Zypern-Problems im Rahmen der Vereinten Nationen und im Einklang mit den Grundsätzen der Europäischen Union, unter anderem mit Maßnahmen zur Schaffung eines zur Lösung des Konflikts günstigen Klimas und Fortschritt bei der Normalisierung von bilateralen Beziehungen zwischen der Türkei und allen EU-Mitgliedstaaten, die Republik Zypern mit eingeschlossen.  
  • Die Erfüllung der Verpflichtungen der Türkei im Rahmen des Assoziierungsabkommens und des Anpassungsprotokolls, welcher das Assoziierungsabkommen, Zollunion und Beitrittspartnerschaftsbestimmungen mit eingeschlossen, auf alle neuen EU-Mitgliedstaaten ausweitet. 

Ein wesentlicher Teil der Verhandlungen soll innerhalb von Regierungskonferenzen unter Teilnahme aller Mitgliedstaaten und der Türkei verlaufen. 

Gemäß dem Verhandlungsrahmen „können die Verhandlungen über den Beitritt der Türkei nur nach Einrichtung des Finanzrahmens für die Periode von 2014 zusammen mit möglichen Finanzreformen abgeschlossen werden“. 

Die unten angeführte Tabelle zeigt ein  vorläufiges Verzeichnis der Verhandlungskapitel

Kapitel  Erstes Treffen (Erläuterungen)   Treffen (Details)   Fragen der Kommission - Antworten der Türkei
1. Freier Warenverkehr  16-20 Jan 06 external 20-24 Feb 06external  Qs - Asexternal
2. Freizügigkeit der Arbeitnehmer  19 Jul 06external 11 Sep 06external Qs - Asexternal
3. Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr  21-22 Nov 05external  external 19-20 Dec 05 external  
4. Freier Kapitalverkehr  25 Nov 05 external 22 Dec 05 external  Qs - Asexternal
5. Vergaberecht  7 Nov 05 external 28 Nov 05 external  
6. Gesellschaftsrecht  21 Jun 06external 20 Jul 06external
7. Schutz geistiger Eigentumsrechte  6-7 Feb 06 external 2-3 Mar 06external Qs - Asexternal
8. Wettbewerbsrecht  8-9 Nov 05 external 1-2 Dec 05external  external  
9. Finanzdienstleistungen  29-30 Mar 06 external 2-3 May 06external  
10. Informationsgesellschaft und Medien  12-13 Jun 06external 13-14 Jul 06external Qs - Asexternal
11. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 

5-8 Dec 05 external

23-26 Jan 06 external Qs - Asexternal
12. Lebensmittelsicherheit, Veterinärpolitik und Pflanzenschutz  9-15 Mar 06 external 24-28 Apr 06 external Qs - Asexternal
13. Fischerei  24 Feb 06 external 31 Mar 06external Qs - Asexternal
14. Verkehrspolitik  26-29 Jun 06external 25-28 Sep 06external
15. Energie  15-17 May 06external 14-16 Jun 06external Qs - Asexternal
16. Steuerpolitik  6-7 Jun 06 external 11-12 Jul 06external Qs - Asexternal
17. Wirtschafts- und Währungspolitik  16 Feb 06 external 23 Mar 06 external  
18. Statistiken  19-20 Jun 06external 17-18 Jul 06external
19. Sozialpolitik und Beschäftigung (inkl. Antidiskriminierung und Gleichberechtigung von Geschlechtern)  8-10 Feb 06 external 20-22 Mar 06external  external  Qs - Asexternal
20. Unternehmens- und Industriepolitik  27-28 Mar 06 external 4-5 May 06 external  Qs - Asexternal
21. Transeuropäisches Verkehrsnetz  30 Jun 06external 29 Sep 06external
22. Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente  11-12 Sep 06external 9-10 Oct 06external
23. Justiz und Grundrechte  6-8 Sep 06 external 11-13 Oct 06external  
24. Justiz, Freiheit und Sicherheit  23-25 Jan 06external  external 13-15 Feb 06external  Qs - Asexternal
25. Wissenschaft und Forschung  20 Oct 05 external 14 Nov 05 external  Qs - Asexternal
26. Bildung und Kultur  26 Oct 05 external 16 Nov 05 external  Qs - Asexternal
27. Umwelt  3-11 Apr 06 external 29 May-2 Jun 06 external Qs - Asexternal
28. Verbraucher- und Gesundheitsschutz  8-9 Jun 06 external 6-7 Jul 06external
29. Zollunion  31 Jan-1 Feb 06 external 13-14 Mar 06 external Qs - As external
30. Außenpolitik, Sicherheits- und Verteidigungspolitik  10 Jul 06external 13 Sep 06external
31. Foreign, security and defence policy  14 Sep 06external 6 Oct 06external
32. Finanzkontrolle  18 May 06 external 30 Jun 06external
33. Finanz- und Haushaltsbestimmungen  6 Sep 06external 4 Oct 06external
34. Institutionen 
35. Andere Fragen 


Nächste Schritte:

  • 12. Juni 2006: Die Verhandlung über die einzelnen "Kapitel" wurden eingeleitet. Der Verhandlungsrahmen legt 35 Kapitel fest. Jedes Verhandlungskapitel muss einstimmig vom Rat eröffnet und geschlossen werden.
  • Das Europäische Parlament hat am 4. September 2006 über einen Bericht über die Fortschritte der Türkei bei den Beitrittsbemühungen abgestimmt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Reformbestrebungen in den Bereichen Redefreiheit, Minderheitenrechte, Korruption und Gewalt gegen Frauen nicht ausreichen. Dies wird voraussichtlich zu einer Verzögerung des Verhandlungsprozesses führen.
  • Am 8. November 2006 hat die Komission ihren kritischen Fortschrittsbericht zur Türkei vorgelegt 
  • Am 29. November 2006 hat die Kommission die teilweise Aussetzung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wegen des mangelnden Fortschritts in der Zypern-Frage empfohlen 
  • Der Rat der Außenminister ist am 11. Dezember 2006 der Empfehlung der Kommission gefolgt und hat 8 der 35 Verhandlungskapitel ausgesetzt 
  • Am 1. Januar 2007 übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft. Es wird erwartet, dass Deutschland die Debatte zur Zukunft der EU wiederbeleben wird 
  • Die Verhandlungen werden "mit offenem Ausgang" geführt. Die Verhandlungen könnten insgesamt etwa 10 bis 15 Jahre andauern.
Leserbriefe
Europeans deserve a more democratic and transparent EU
Bettina Schwarzmayr, President, European Youth Forum
Lisbon Treaty’s failure not an Irish problem
Ben Tonra, Professor, UCD Dublin
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