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Die Verhandlungen über den EU-Beitritt der Türkei haben am 3. Oktober 2005 begonnen. Die folgende Übersicht erfasst Kernelemente und Phasen dieses Prozesses, der wohl mindestens zehn Jahre dauern wird.
Nach vier Jahrzehnten im Warteraum der EU, fiel am 3. Oktober 2005 der Startschuss für die Verhandlungen über einen türkischen Beitritt zur Europäischen Union. Dem gegenseitig vereinbarten Verhandlungsrahmen
zufolge handelt es sich dabei um einen „offenen Prozess, dessen Ergebnis nicht im Voraus garantiert werden kann“. Indes betonen Experten, es gebe in der Geschichte der EU kein Beispiel dafür, dass eingeleitete Beitrittsverhandlungen nicht zu einer Vollmitgliedschaft geführt hätten.
Einige Analysten sind der Meinung, der Begriff „Verhandlungen“ sei etwas irreführend, denn im Beitrittsprozess muss das gesamte europäische Regelungswerks (der so genannte ‚Acquis’) übernommen und nicht etwa ausgehandelt werden.
Außerhalb des unmittelbaren Rahmens der Beitrittsverhandlungen, erwartet die EU von der Türkei, dass sie vor dem eventuellen Beitritt ihre Beziehungen zu Nachbarländern, in erster Linie Griechenland, Zypern und Armenien, normalisiert.
Die Beitrittsverhandlungen werden schätzungsweise mindestens zehn Jahre dauern.
Organisationen, Verhandlungspartner
Wirtschaftsminister
Ali Babacan
ist der Verhandlungsführer seitens der Türkei und somit für die Umsetzung des Beitrittsprozesses verantwortlich sein. Unterdessen führt Außenminister
Abdullah Gül
das türkische Verhandlungsteam an.
Ankara hat noch keine spezielle für die Verhandlungsführungen zuständige Behörde geschaffen. Türkischen Politikern zufolge wird dies es später im Verhandlungsprozess geschehen. Der Premierminister ordnete seinen Ministern an, EU-bezogene Fragen als Prioritäten zu behandeln. In der Praxis bedeutet dies, dass alle öffentlichen Institutionen bei den Beitrittsbemühungen des Landes mitwirken sollen. Alle betroffene Minister und Institutionen ernennen eine „ständige Kontaktperson“ für EU-Angelegenheiten. Babacan bezeichnete Ankaras Verhandlungsteam als „flexibel und dynamisch“.
Nichtregierungsorganisationen (sowie Universitäten usw.) werden unter der Schirmherrschaft der türkischen
EU-Kommunikationsgruppe
(ABIG) auch aktiv an dem EU-Integrationsprozess der Türkei teilnehmen. Unter anderen Veranstaltungen sollen regelmäßig auch „Gipfel der Zivilgesellschaft“ stattfinden. Die Verhandlungen beruhen auf drei Säulen:
Das 'Screening'
Vor dem Start der Verhandlungen wird für jedes Kapitel ein Screening durchgeführt. Ein dem Screening ähnlicher Prozess wird von Ankara und Brüssel schon seit dem Jahr 2000 durchgeführt (im Zusammenhang mit der Zollunion) und deswegen wird es bei einigen Kapiteln relativ schnell abgeschlossen werden können. Das Screening wird in zwei Phasen aufgeteilt . Während der ersten, so genannten „analytischen Screening-Phase“ legt die Kommission der Türkei die Gesamtheit der EU-Vorschriften (den ‚Acquis’) dar. Bei der zweiten „detaillierten oder bilateralen Screening-Phase“ werden dann die türkischen Gesetze mit der EU-Gesetzgebung verglichen.
Wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, dass die Übereinstimmung der Gesetze der Türkei in einem Kapitel ausreichend ist, schlägt sie vor, Verhandlungen zu diesem Kapitel zu eröffnen. Das bedeutet, dass die Entscheidung darüber, wann Verhandlungen beginnen und enden sollen, für jedes Kapitel einzeln getroffen werden muss. Für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen ist die Zustimmung aller 25 Mitgliedsstaaten notwendig. Theoretisch hat also jedes Mitgliedsland die Möglichkeit, bei der Eröffnung und Abschließung der Verhandlungen ein Veto einzulegen.
Wenn ein Kapitel während des Screenings “vorläufig geschlossen” ist, dann bedeutet das, dass das Kandidatenland nach Meinung der Kommission den EU-Normen in diesem spezifischen Bereich nicht entspricht. Nach der vorläufigen Schließung können die Verhandlungen über ein Kapitel jeder Zeit wieder aufgenommen werden.
Der Screening-Prozess begann im Oktober 2005 (siehe Tabelle).
Verhandlungen
In Übereinstimmung mit dem
Verhandlungsrahmen
, der von den EU-25 sowie von der Türkei Anfang Oktober 2005 verabschiedet wurde, wird der Verlauf der Verhandlungen de facto von dem Fortschritt der Türkei bei der Erfüllung der Anforderungen der Mitgliedschaft ab. Der Europäische Rat wird den Prozess aufgrund der jährlichen
Fortschrittsberichte der Kommission
verfolgen.
Der Europäische Rat legt "Benchmarks" zur Öffnung und Schließung der insgesamt 35 Verhandlungskapitel fest und leitet diese an Ankara weiter. Die Türkei muss ihrerseits dem Rat regelmäßig von den Fortschritten bei der Erfüllung dieser „Benchmarks“ berichten.
Gemäß Paragraph 2 des Verhandlungsrahmens – welcher bei der Ratssitzung im Oktober 2005 am heftigsten diskutiert wurde – „Gemeinsames Ziel dieser Verhandlungen ist der Beitritt. Die Verhandlungen sind ein offener Prozess, dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt. Unter voller Berücksichtigung aller Kopenhagener Kriterien, inklusive der Aufnahmefähigkeit der Union, muss, wenn die Türkei nicht in der Lage ist, alle Verpflichtungen der Mitgliedschaft voll zu erfüllen, sichergestellt werden, dass die Türkei voll in den europäischen Strukturen durch die stärkste mögliche Anbindung verankert wird“.
Im Fall eines „ernsthaften und dauerhaften“ Bruches in der Türkei der „Grundsätze von Freiheit, Demokratie, Respekt der Menschenrechte und Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit, auf denen die Union begründet ist“, wird die Kommission, auf eigene Initiative oder auf Ersuchen eines Drittels der Mitgliedstaaten, die Aussetzung der Verhandlungen empfehlen und Bedingungen für die mögliche Wiederaufnahme vorschlagen. Die endgültige (qualifizierte Mehrheits-) tscheidung bleibt dem Europäischen Rat überlassen, welcher dann das Parlament über seine Entscheidung informiert.
Gemäß dem Verhandlungsrahmen kann die EU erwägen ob sie „lange Übergangszeiten, Ausnahmeregelungen, spezifische Vereinbarungen oder dauerhafte Schutzklauseln in ihre Vorschläge für die einzelnen Verhandlungsrahmen für Bereiche wie den freien Personenverkehr, Strukturpolitik und Landwirtschaft aufnehmen will“. Der weitere Entscheidungsprozess bezüglich der Implementierung des freien Personenverkehrs sollte unter maximaler Beteiligung der einzelnen Mitgliedstaaten erfolgen. Übergangsmaßnahmen oder Schutzmaßnahmen sollten auf mögliche Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit oder Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts überprüft werden“.
Die Türkei hat sich verpflichtet, wenn sie EU-Mitglied wird, die Ergebnisse jeglicher anderer Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und einem anderen Kandidatenland, zu akzeptieren.
Die Übernahme des ‚Acquis’ durch die Türkei wird nach 35 Kapiteln überprüft (siehe Tabelle). Der Fortschritt der Verhandlungen wird nach folgenden Kriterien gemessen:
Ein wesentlicher Teil der Verhandlungen soll innerhalb von Regierungskonferenzen unter Teilnahme aller Mitgliedstaaten und der Türkei verlaufen.
Gemäß dem Verhandlungsrahmen „können die Verhandlungen über den Beitritt der Türkei nur nach Einrichtung des Finanzrahmens für die Periode von 2014 zusammen mit möglichen Finanzreformen abgeschlossen werden“.
Die unten angeführte Tabelle zeigt ein vorläufiges Verzeichnis der Verhandlungskapitel :
| Kapitel | Erstes Treffen (Erläuterungen) | Treffen (Details) | Fragen der Kommission - Antworten der Türkei |
| 1. Freier Warenverkehr |
16-20 Jan 06 |
20-24 Feb 06 |
Qs - As |
| 2. Freizügigkeit der Arbeitnehmer |
19 Jul 06 |
11 Sep 06 |
Qs - As |
| 3. Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr |
21-22 Nov 05 |
19-20 Dec 05 |
|
| 4. Freier Kapitalverkehr |
25 Nov 05 |
22 Dec 05 |
Qs - As |
| 5. Vergaberecht |
7 Nov 05 |
28 Nov 05 |
|
| 6. Gesellschaftsrecht |
21 Jun 06 |
20 Jul 06 |
|
| 7. Schutz geistiger Eigentumsrechte |
6-7 Feb 06 |
2-3 Mar 06 |
Qs - As |
| 8. Wettbewerbsrecht |
8-9 Nov 05 |
1-2 Dec 05 |
|
| 9. Finanzdienstleistungen |
29-30 Mar 06 |
2-3 May 06 |
|
| 10. Informationsgesellschaft und Medien |
12-13 Jun 06 |
13-14 Jul 06 |
Qs - As |
| 11. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung |
23-26 Jan 06 |
Qs - As |
|
| 12. Lebensmittelsicherheit, Veterinärpolitik und Pflanzenschutz |
9-15 Mar 06 |
24-28 Apr 06 |
Qs - As |
| 13. Fischerei |
24 Feb 06 |
31 Mar 06 |
Qs - As |
| 14. Verkehrspolitik |
26-29 Jun 06 |
25-28 Sep 06 |
|
| 15. Energie |
15-17 May 06 |
14-16 Jun 06 |
Qs - As |
| 16. Steuerpolitik |
6-7 Jun 06 |
11-12 Jul 06 |
Qs - As |
| 17. Wirtschafts- und Währungspolitik |
16 Feb 06 |
23 Mar 06 |
|
| 18. Statistiken |
19-20 Jun 06 |
17-18 Jul 06 |
|
| 19. Sozialpolitik und Beschäftigung (inkl. Antidiskriminierung und Gleichberechtigung von Geschlechtern) |
8-10 Feb 06 |
20-22 Mar 06 |
Qs - As |
| 20. Unternehmens- und Industriepolitik |
27-28 Mar 06 |
4-5 May 06 |
Qs - As |
| 21. Transeuropäisches Verkehrsnetz |
30 Jun 06 |
29 Sep 06 |
|
| 22. Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente |
11-12 Sep 06 |
9-10 Oct 06 |
|
| 23. Justiz und Grundrechte |
6-8 Sep 06 |
11-13 Oct 06 |
|
| 24. Justiz, Freiheit und Sicherheit |
23-25 Jan 06 |
13-15 Feb 06 |
Qs - As |
| 25. Wissenschaft und Forschung |
20 Oct 05 |
14 Nov 05 |
Qs - As |
| 26. Bildung und Kultur |
26 Oct 05 |
16 Nov 05 |
Qs - As |
| 27. Umwelt |
3-11 Apr 06 |
29 May-2 Jun 06 |
Qs - As |
| 28. Verbraucher- und Gesundheitsschutz |
8-9 Jun 06 |
6-7 Jul 06 |
|
| 29. Zollunion |
31 Jan-1 Feb 06 |
13-14 Mar 06 |
Qs - As |
| 30. Außenpolitik, Sicherheits- und Verteidigungspolitik |
10 Jul 06 |
13 Sep 06 |
|
| 31. Foreign, security and defence policy |
14 Sep 06 |
6 Oct 06 |
|
| 32. Finanzkontrolle |
18 May 06 |
30 Jun 06 |
|
| 33. Finanz- und Haushaltsbestimmungen |
6 Sep 06 |
4 Oct 06 |
|
| 34. Institutionen | |||
| 35. Andere Fragen |