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EU-Visaliberalisierung: Frankreich gegen weitere Gespräche

Veröffentlicht 04. Oktober 2010 - Aktualisiert 08. Oktober 2010
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Nach Frankreichs kontroversen Ausweisungen illegaler Roma-Einwanderer, unter denen die meisten EU-Bürger rumänischer und bulgarischer Abstammung waren, hat Paris seinen Widerstand angemeldet, was die Abschaffung der Visumspflicht für bosnische und albanische Bürger betrifft. EurActiv.fr trug zu diesem Artikel bei.  

Die französische Tageszeitung „Le Monde“ berichtet, dass Frankreich die Europäische Kommission auf Grund „politischer Gründe“ für ihre Fortsetzung der Gespräche um die Visaliberalisierung mit Ländern des westlichen Balkans kritisiert. Die Kommission „missachte“ die Risiken, die mit der weiteren Öffnung der EU-Grenzen einhergingen.

Die Kommission wolle eine Maßnahme, doch sie werde mit ihren negativen Auswirkungen nicht umgehen müssen, wurde ein ungenannter hochrangiger französischer Diplomat zitiert.

Er fügt hinzu, es wären die EU-Mitgliedsstaaten, die mit den Einwanderungs- und Sicherheitsproblemen, die auf die Abschaffung der Visaschranken mit dem westlichen Balkan folgen würden (siehe „Background“), schließlich würden umgehen müssen.

In einer Rede vor dem französischen Parlament am 29. September nannte der Staatssekretär für europäische Angelegenheiten, Pierre Lellouche, die Visapolitik eine „Sicherheitsfrage“.

Vor einem Jahr sei die Visumspflicht für die Länder des ehemaligen Jugoslawiens abgeschafft worden. Die, die übrig blieben, seien Albanien und Bosnien und Herzegowina. Jedes Mal handele es sich um eine heikle Angelegenheit. Seine Position und, denke er, die der Regierung sei, dass die Visaproblematik eine Sicherheitsfrage sei. Es sei nicht nur ein „diplomatisches Geschenk“, das man „im Vorbeigehen mache“, sagte Lellouche.

Er fügte hinzu, Frankreich werde von Albanien und Bosnien „Sicherheitsgarantien“ verlangen, bevor es der Abschaffung der Visumspflicht für diese Länder sein grünes Licht geben werde. Er deutete auch darauf hin, dass es im Falle Bosniens den „Bedarf eines Landes“ gebe, mit dem Frankreich umgehen würde.

Bosnien und Herzegowina bleibt ein Land, in dem die serbisch bevölkerte „Republika Srpska“ und die „Bosniakisch-Kroatische Föderation“ getrennte Leben führen.

Schlusswort mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten

Von EurActiv um einen Kommentar gebeten, sagte Michele Cercone, Sprecher der EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, die Kommission habe ihre Aufgabe erfüllt, indem sie die Visaliberalisierung vorgeschlagen und geprüft habe, dass alle nötigen Kriterien getroffen worden seien.

Nun da alle Kriterien erfüllt seien, liege es beim Parlament und beim Rat, eine endgültige Entscheidung zu treffen, sagte Cercone.

Das Europäische Parlament sei in überwiegender Mehrheit dafür, die Visaliberalisierung auf Albanien und Bosnien auszuweiten. Die Berichterstatterin des Parlaments zu der Frage, Tanja Fajon (S&D; Slowenien), forderte vor kurzem eine Frist für das Ende der Gespräche, die vor Jahresende genannt werden soll.

Letzte Woche nahm der Ausschuss des Parlaments für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) einen Entschließungsentwurf für die Visaliberalisierung für Albanien und Bosnien mit 49 Stimmen gegen nur zwei Enthaltungen an.

Hintergrund : 

Die EU hat am 16. Juli 2009 entschieden, dass die Bürger aus Mazedonien, Montenegro und Serbien ab Ende 2009 ohne Visumsbeschränkungen in den Schengenraum reisen können. Damit folgten sie den Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 15. Juli.

Jedoch blieb die Visumpflicht für Bürger Albaniens und Bosnien und Herzegowinas bestehen, da die beiden Länder die von Brüssel gestellten Kriterien nicht erfüllten. Im Mai nahm die Kommission Vorschläge an, um es Bürgern aus Albanien und Bosnien und Herzegowina zu ermöglichen, mit biometrischen Reisepässen visumfrei in den Schengenraum einzureisen. Wenn die Länder eine Anzahl an ausstehenden Bedingungen erfüllen, könnte der Visumzwang bis zum Herbst aufgehoben werden.

Der Kosovo fällt nicht unter die Initiative der Kommission. Die ehemalige serbische Provinz ist ein Fall „sui generis“, da es von vier EU-Staaten (Spanien, Zypern, Rumänien und der Slowakei) nicht anerkannt wird (EurActiv 19.10.09).

Der Schengenraum besteht aus 28 europäischen Staaten: allen EU-Staaten außer Großbritannien und Irland sowie drei Nicht-EU-Mitgliedern: Island, Norwegen und der Schweiz.

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