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Finnland und Spanien wollen Arbeitsmarkt öffnen [DE]

Veröffentlicht 14. Februar 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Ab dem 1. Mai benötigen die Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten für Finnland und Spanien keine Arbeitsgenehmigung mehr.

Das finnische Arbeitsministerium und die Arbeitsmarktorganisationen haben einstimmig beschlossen, den finnischen Arbeitsmarkt für Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten am 1. Mai 2006 zu öffnen.  Allerdings müssen Regierung und Parlament dem Vorschlag noch zustimmen.  .

Spanien hat ebenfalls angedeutet, den Arbeitsmarkt zum 1. Mai 2006 zu öffnen.

In Finnland soll außerdem ein Arbeiterregistrierungssystem eingeführt werden, welches Finnland ermöglicht die Arbeiternehmermobilität zu beobachten und Anstellungsverhältnisse zu überwachen.  Ein detaillierter Gesetzesvorschlag wird von Vertretern der Regierung und den Arbeiterorganisationen bis zum 10. März erarbeitet und anschließend dem Parlament vorgelegt.

Dieser Vorschlag sieht ebenfalls vor, den Arbeitsmarkt für Bulgaren und Rumänen zu öffnen, da diese am 1. Januar 2007 der EU beitreten sollen.

Großbritannien, Irland und Schweden haben ihre Arbeitsmärkte bereits geöffnet.  Und Belgien, Spanien und Portugal erwägen derzeit ebenfalls, ob sie die Beschränkungen abschaffen wollen. 

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