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Franzosen warnen vor Stigmatisierung von Bulgarien und Rumänien [DE][en][fr

Erschienen: Dienstag 30. Juni 2009   

Nur Wochen bevor die Europäische Kommission eine Beurteilung zu Bulgariens und Rumäniens EU-Beitritt abgeben kann, warnte der französische Senat dagegen, die jüngsten Mitglieder der EU zu "stigmatisieren" und schlug vor den Kooperations- und Überprüfungsmechanismus, der eingeführt wurde um die beiden Länder nach dem Beitritt zu betreuen, auf sie abzustimmen. 

Hintergrund:

Als Rumänien und Bulgarien am 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind, gab es noch Mängel in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung – und im Falle Bulgariens zudem bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Diese Mängel bargen das Risiko, dass Bulgarien und Rumänien nicht in der Lage sein würden, das Gemeinschaftsrecht korrekt anzuwenden und dass die Bulgaren nicht ihre vollen Rechte als EU-Bürger in Anspruch nehmen können. 

Zur Unterstützung beider Länder wurde ein Kooperations- und Überprüfungsmechanismus eingerichtet. 

Trotzdem hat die Europäische Kommission ihr Recht zu speziellen Schutzklauseln behalten. Diese Art von Schutzklauseln sind in die Beitrittsverträge der beiden Staaten mit aufgenommen worden und können gegen diese als letztes Mittel eingesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass die EU Gerichtsbeschlüsse nicht akzeptiert und sogar Fördergelder gestrichen werden. Sollten diese Maßnahmen ergriffen werden, könnte dies auch der Reputation der Länder massiv schaden. 

Im Vergleich zu früheren Beobachtungsberichten, in denen Bulgarien als das Land der EU dargestellt wurde, dass in Sachen Rechtsreformen und Korruptionsbekämpfung hinterherhinkte (EurActiv vom 24. Juli 2008) zeigen Berichte die von der Kommission vorgestellt wurden eine deutliche Wende. Es ist nun Rumänien, das in diesen Bereichen am langsamsten voranschreitet (EurActiv vom 13. Februar 2009). 

Der nächste jährliche Bericht für Bulgarien und Rumänien ist für diesen Sommer vorgesehen, allerdings sind bisher noch keine Daten an die Öffentlichkeit gedrungen. Die Berichte werden vom Generalsekretariat das unter der Aufsicht von Kommissionspräsident José Manuel Barroso steht, im Einverständnis mit dem Vizepräsidenten Jacques Barrot angefertigt.

Ein niederländischer Minister hat von der Europäischen Kommission verlangt, es in Betracht zu ziehen Schutzklauseln gegen Rumänien und Bulgarien zu aktivieren, sollten die im Sommer fälligen Untersuchungsberichte zur Bekämpfung der Korruption keinen Fortschritt erkennen lassen (EurActiv vom 18. Juni 2009).

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Weitere Nachrichten:

In einem Bericht an den französischen Senat erklärten die Mitglieder Pierre Bernard-Reymond (UMP, EVP-nah) und Michel Billout, Mitglied der kommunistischen, republikanischen und bürgerlichen Senatsfraktion), dass der erwartete Bericht über Bulgarien und Rumänien, der im September fällig ist, Zweifel unter anderen Mitgliedstaaten über die Bedingungen unter denen die Erweiterung stattgefunden hat hervorrufen könnte.  

Die zwei Berichterstatter, die extensive Studienaufenthalte in den beiden Ländern durchgeführt haben, ziehen auch in Betracht, dass die Berichte von Bulgarien und Rumänien als "überschüssige Stigmatisierung" der zwei Länder wahrgenommen werden könnten.

Die Senatoren Reymond und Billout erninnern sich, dass im Jahr 2007 60 europäische Haftbefehle erfolgreich zwischen Frankreich und Bulgarien erteilt wurden. 
Die Sicherheitsklausel kann nur in den ersten drei Jahren nach dem Beitritt verwendet werden, also bis 1. Januar 2010. Jedoch ist der Kooperations- und Überprüfungsmechanismus unbefristet. Rumänien hat verlangt, dass der Mechanismus ad acta gelegt wird, während Bulgarien seine Annahme befürwortet.  

Reymond und Billout kritisieren die Schwäche des Kooperations- und Überprüfungsmechanismus (CVM) die ihrer Ansicht nach über keine klaren Indikatoren über den erreichten Fortschritt verfügen. Sie sind aber dafür, den Überprüfungsmechanismus zu behalten, unter der Vorraussetzung, dass abgestimmt wird, den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit zu legen. Frankreich erkennt zum Beispiel die Bedeutung der Partnerschaft im Gesetzesvollzug an, so die Berichterstatter. 

Die französischen Senatoren befürworten auch entschiedenere Aktionen gegen das organisierte Verbrechen auf EU-Ebene, da das Phänomen ihrer Ansicht nach  nicht nur die zwei neuen Mitglieder betreffe. 

Reymond und Billout schreiben auch, dass vom Beitritt Bulgariens und Rumäniens für zukünftige Erweiterungen noch viel gelernt werden müsse und argumentieren, dass bessere Übereinstimmung benötigt werde, bevor der Beitritt stattfinde. Dies sei nun der Fall beim EU-Antrag Kroatiens, so die beiden.

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