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Freizügigkeit der Arbeitnehmer in EU-25 [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 23. September 2004    | Aktualisiert: Freitag 25. Juli 2008   

Wenige der wirtschaftlich stärksten ‚alten’ EU-Mitgliedstaaten beschränken auch weiterhin den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten für Arbeitskräfte aus Osteuropa; Deutschland und Österreich sind jedoch die einzigen Mitgliedstaaten, die weiterhin verpflichtende Arbeitsvisa bis 2011 beibehalten werden.

Zum gleichen Thema:

Nächste Schritte:

  • Die ersten zwei Jahre der "2+3+2"-Regelung sind am 30. April 2006 abgelaufen. Die Mitgliedstaaten müssen dazu der Kommission im Mai 2009 eine Mitteilung machen. 
  • Rumänien und Bulgarien sind am 1. Januar 2007 der EU beigetreten und auch für die Arbeitnehmer aus diesen beiden Staaten findet das 2+3+2-Schema Anwendung. Demnach müssen alle Beschränkungen des Arbeitsmarktes zwischen den 27 Mitgliedstaaten bis 1. Januar 2014 aufgehoben werden.

Zusammenfassung Links

In einem Versuch, mit den komplexen Folgen der jüngsten EU-Erweiterung vom Jahr 2004 umzugehen, haben 12 Mitgliedstaaten der EU-15 die Freizügigkeit der Arbeitnehmer durch 'Übergangsregelungen' für Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten beschränkt.  Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsphase am 1. Mai 2006 sind sich die alten Mitgliedstaaten immer noch darüber uneinig, bis zu welchem Grad die Arbeitsmärkte für mittel- und osteuropäische Arbeitnehmer geöffnet werden sollen.  

Kernfragen:

Meilensteine: 

 o Mai 2005: Die EU-15 erweitern sich um sechs ehemalige kommunistische Staaten (EU-8) aus Zentral- und Osteuropa, Zypern und Malta. Alte Mitgliedsstaaten könnten sich entscheiden Arbeitsmigration zu beschränken, haben diese aber größtenteils nach dem 2+3+2-Jahresschema aufgehoben. 

o Januar 2007: Rumänien und Bulgarien treten der EU bei und bringen die Gesamtzahl der Mitgliedsstaaten auf 27 (EU-27). Ihre Bürger sind auch dem Prinzip des 2+3+2-Planes unterworfen. 

o 30. April 2011: Alle Beschränkungen für die EU-8 Länder sind aufgehoben. 

o Januar 2014: Alle Beschränkungen im Bezug auf die Arbeitsplatzwahl in der EU sind aufgehoben auch wenn mehr Länder der EU beigetreten sind. Allerdings ist dies von dem Zustand ihrer Wirtschaft abhängig. 

Zusammenfassung der Politiken

In einem Versuch die komplexen Auswirkungen der EU 2004 und 2007-Erweiterungen anzusprechen haben einige Mitgliedsstaaten der EU-15 so genannte „Übergangsbeschränkungen“ zum Zugang für Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedsstaaten eingeführt. 

Die Freie Arbeitsplatzwahl für Arbeiter ist ein Grundrecht in der EU. Die Beschränkungen können für maximal sieben Jahre aufrechterhalten bleiben und zwar bis Mai 2011 in dem Fall der Arbeiter von den acht Mitgliedsstaaten die 2004 der EU beitraten. Im Falle der Arbeiter aus Rumänien und Bulgarien gilt dies bis 2014. 

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gehört zu den vier Grundfreiheiten, welche durch das Gemeinschaftsrecht garantiert werden (Artikel 39 des EG-Vertrages) und ist somit auch wesentlicher Bestandteil der europäischen Bürgerrechte.  Die Gemeinschaftsregeln zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer gelten auch für die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (z.B. Island, Liechtenstein und Norwegen).  Diese relevanten Rechte werden durch ein System zur Koordination der Sozialsysteme und ein System, welches die Anerkennung von Diplomen zusichert, ergänzt.

Die Beitrittsverträge erlauben die Einführung von Übergangsregelungen.  Durch diese so genannte „2+3+2“-Regelung verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten im Mai 2006, Mai 2009 und dann nochmals im Mai 2011 zu entscheiden, ob sie ihren Arbeitsmarkt öffnen wollen oder ob die Übergangsregelungen für Arbeitnehmer aus den acht mittel- und osteuropäischen Staaten (Polen, Litauen, Lettland, Estland, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien) auch weiterhin in Kraft bleiben sollen. Das "2+3+2"-Schema findet auch auf Rumänien und Bulgarien Anwendung, die am 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind.

In einem Bericht der Kommission im Februar 2006 heißt es, dass nur wenige Bürger der neuen Mitgliedstaaten tatsächlich in eines der EU-15-Länder auswandern wollten.  Laut diesem Bericht stellen die Arbeitnehmer der neuen Mitgliedstaaten weniger als 1 % der erwerbstätigen Bevölkerung in den alten Mitgliedstaaten.  Ausnahmen hiervon bilden Österreich (1,4 %) und Irland (3,8).

Die Beschränkungen bezüglich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in den EU-15-Staaten können in drei Kategorien eingeteilt werden: 

  •         Aufrechterhaltung der Übergangsregelungen nach Mai 2009: Österreich, Deutschland und Italien 
  •         Schrittweise Aufhebung der Übergangsregelungen zwischen 2006 und 2009: Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande 
  •         Arbeitsmärkte bleiben/werden vollständig geöffnet: Finnland, Griechenland, Irland, Portugal, Spanien, Schweden und Großbritannien

Im Hinblick auf die Erweiterung der EU um Bulgarien und Rumänien vom 1. Januar 2007 zögern viele der alten, aber auch der neuen Mitgliedstaaten, ihre Arbeitsmärkte für rumänische und bulgarische Arbeitnehmer zu öffnen. Außer Schweden und Finnland haben alle Staaten der EU-15 den Zugang rumänischer und bulgarischer Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsmärkten beschränkt. Italien zieht eine Öffnung in Betracht, sobald eine europäische Einigung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität gefunden werden konnte. Frankreich hat angekündigt, dass Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien im Rahmen der branchenbezogenen Arbeitsmarktöffnung Zugang erhalten könnten. Die 2004 der EU beigetretenen Staaten haben mit Ausnahme Maltas, das den Markt abschottete, und Ungarns, das einige Bedingungen auferlegte, alle ihre Arbeitsmärkte für Rumänen und Bulgaren geöffnet. 

Österreich

Aufgrund der „pessimistischen“ Arbeitsmarktprognosen wird Wien die Übergangsregelungen auch für weitere drei Jahre aufrechterhalten.  „Wir haben nicht unbedingt eine hohe Arbeitslosigkeit, aber die langfristigen Prognosen sind nicht gut“, sagte Österreichs Arbeitsminister Martin Bartenstein. Die Arbeiter aus den 10 ehemaligen kommunistischen Staaten müssen sich um Arbeitserlaubnisse bemühen. Es gibt auch Beschränkungen für Unternehmer in bestimmten Branchen Arbeiter nach Österreich zu entsenden. 

Belgien

Belgien hat beschlossen seinen Arbeitsmarkt für die Bürger der acht osteuropäischen EU-Länder von 2004 ab dem 1.Mai 2009 zu öffnen. Einige Monate zuvor machte das Land es einfacher Arbeitserlaubnisse in Teilen der Wirtschaft zu bekommen, die schwierig zu füllen sind. Trotzdem brauchen Arbeiter aus Rumänien oder Bulgarien noch eine Arbeitserlaubnis bis zum Jahr 2011. 

Dänemark

Dänemark entschied sich seinen Arbeitsmarkt für die Bürger der zehn osteuropäischen EU-Länder am 1.Mai 2009 zu öffnen. Dänemark ist das zwölfte Land in der EU, das diese Art von Restriktionen aufheben wird. 

Finnland

Finnland hat am 1. Mai 2006 alle Restriktionen für die 2004 beigetretenen Staaten aufgehoben. Vorher konnten Bürger aus den neuen Mitgliedsstaaten nur eine Arbeitserlaubnis erlangen, wenn das Arbeitsamt entschied, dass niemand anderes auf dem finnischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Das Land hat auch Restriktionen von Arbeitern aus Bulgarien und Rumänien eingeführt. 

Frankreich 

Anfang März 2006 hat Frankreich entschieden, die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit gegenüber den EU-8-Staaten Schritt für Schritt aufzuheben.  Die teilweise Öffnung des französischen Arbeitsmarktes begann in Bereichen mit personellen Engpässen  (z.B. Sozial- und Gesundheitsfürsorge, Hotels und Catering, Transport und Baugewerbe). Im Dezember 2006 entschied Frankreich, rumänische und bulgarische Arbeitnehmer zu denselben Bedingungen in dieses Schema aufzunehmen.  

Aber am 1. Juli 2008, ein Jahr früher als geplant, öffnete Frankreich seinen Arbeitsmarkt für Arbeiter aus den 2004 beigetretenen Ländern. Dieser Schritt fiel mit der sechsmonatigen EU-Ratspräsidentschaft des Landes überein. 

Arbeiter aus Bulgarien und Rumänien sind berechtigt schnellere Arbeitserlaubnisse zu bekommen, wenn sie sich für einen der 62 Jobkategorien bewerben, bei denen es Probleme in der Besetzung gibt. 

Deutschland

Die deutsche Regierung hat am entschieden, die Übergangsphase für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten um drei weitere Jahre bis 2009 zu verlängern. Am 22. Oktober 2006 hat Deutschland entschieden, den Zugang zum Arbeitsmarkt auch für bulgarische und rumänische Arbeitnehmer zu beschränken. Als einer der Gründe hierfür wird die hohe Arbeitslosigkeit in den an die Tschechische Republik und Polen grenzenden Bundesländern genannt.

Trotzdem hatte Deutschland zwischen 2004 und 2006 praktisch genauso vielen Menschen Arbeit gegeben wie die anderen großen Länder, indem man mehr als 500,000 Arbeitserlaubnisse ausstellte, so der EU-Kommissar für Beschäftigung Vladimir Spidla im Mai 2006.

Am 25. April 2008 hat die konservativ-sozialdemokratische Regierungsmehrheit bekannt gegeben, dass man die Zugangsbeschränkungen für Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa bis 2011 aufrechterhalten wolle. Die Kommission reagierte darauf, indem sie daran erinnerte, dass Deutschland, um die Übergangsregelung nach 2009 aufrechterhalten zu können, ernsthafte Störungen auf seinem Arbeitsmarkt nachweisen müsse, die über Arbeitslosigkeit hinausgingen.

Griechenland

Griechenland ließ alle Restriktionen für die 2004 beigetretenen Nationen am 1.Mai 2006 fallen. Es führte einige Restriktionen für Arbeiter aus Bulgarien und Rumänien ein, aber hob diese im Januar 2009 wieder auf.

Italien

Die von dem ehemaligen Kommissionspräsidenten Romano Prodi geführte Mitte-Links-Regierung hat im Juli 2006, 2 Monate nach ihrer Vereidigung, entschieden, die Übergangsbestimmungen aufzuheben. Der italienische Ministerrat hat eine Verordnung verabschiedet, die 517.000 Einwanderern eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die meisten der betroffenen Einwanderer konnten sich wegen des von der Vorgängerregierung Berlusconi eingeführten Quotensystems nicht um eine Aufenthaltsgenehmigung bemühen.

Großbritannien

Neben Schweden und Irland hatte nur noch Großbritannien den Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten keine Übergangsbestimmungen auferlegt. In den ersten zweieinhalb Jahren nach der Erweiterung vom 1. Mai 2004 kamen so etwa 450.000 bis 600.000 Einwanderer nach Großbritannien, was die Erwartungen um das Dreißigfache übertroffen hat. Trotz der positiven Auswirkungen, die dieser Zustrom auf die britische Wirtschaft hatte, hat die britische Regierung am 24. Oktober 2006 entschieden, ein ähnliches System nicht auf rumänische und bulgarische Arbeitssuchende anzuwenden (siehe EurActiv vom 25. Oktober 2006). Aus Rumänien und Bulgarien sollen nur einige wenige Fachleute und 20.000 ungelernte Arbeitskräfte für die Lebensmittelverarbeitung und die Landwirtschaft auf dem britischen Arbeitsmarkt zugelassen werden.  

Irland

Irland war eines der drei Länder, die sofort im Jahr 2004 den Arbeitsmarkt für alle neuen Mitgliedsstaaten öffnete. 

Trotzdem sagte man, dass man nach der Einführung von Restriktionen für Rumänien und Bulgarien nach deren Einführung in Großbritannien keine andere Wahl hatte, führte Irland diese am gleichen Tag ein. 

Zwischen 2004 und 2006 kamen etwa 200,000 Arbeiter aus Zentraleuropa nach Irland.

Luxemburg

Im November 2007 hob Luxemburg sämtliche Restriktionen für Arbeiter aus den 2004 beigetretenen Staaten auf. 

Luxemburg vereinfachte ebenfalls die Arbeitserlaubnisse für bulgarische und rumänische Arbeiter in Bereichen wie Landwirtschaft, Hotelmanagement und Catering sowie in einigen Bereichen des Finanzmarktes. 

Die Niederlande

ALs einen ersten Schritt die Restriktionen auslaufen zu lassen, öffnete die niederländische Regierung am 17. September 2006 16 Sektoren ihres Arbeitsmarktes für Arbeiter aus den EU-8 Staaten. Die Entscheidung betraf vor allem Sektoren mit einem hohen Anteil an illegalen Arbeitskräften. In einem Brief an das niederländische Parlament schrieb der Innenminister H.A.L. van Hoof, dass das Land die Barrieren schrittweise absenken werde und fügte hinzu, dass wenn alle Sektoren liberalisiert seien, das Land sein Schema zur Arbeitserlaubnisse komplett aufgeben werde. 

Die niederländische Regierung hob alle Restriktionen am 1.Mai 2007 für die Arbeiter aus den 2004 beigetretenen Staaten auf. 

Für Arbeiter aus Bulgarien und Rumänien, wird eine Arbeitserlaubnis ausgegeben, sobald es keine geeigneten Arbeitskräfte in den Niederlanden oder aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gibt und wenn der Arbeitgeber die Voraussetzungen für Arbeitsbedingungen und Unterkunft erfüllt.

Portugal und Spanien

Portugal und Spanien ließen alle Restriktionen für die 2004 beigetretenen Mitgliedsstaaten am 1.Mai 2006 fallen. Zwischen 2004 und 2006 hatte Portugal jährlich ein Limit von 6,500 Arbeitskräften von Arbeitern aller Nationalitäten. 

Portugal und Spanien haben ein System unterhalten, dass für die ersten zwei Jahre nach dem Beitritt für Bürger aus Rumänien und Bulgarien eine Arbeitserlaubnis vorsah, aber dieses System wurde im Januar 2009 fallen gelassen. 

Schweden

Schweden war eines der drei Länder, zusammen mit Großbritannien und Irland, das sich entschlossen hatte keine Beschränkungen für Arbeiter aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten einzuführen. Es hat die gleiche liberale Einstellung im Bezug auf  Bulgarien und Rumänien. 

Großbritannien

Das Land war zusammen mit Schweden und Irland, das keine Restriktionen für die EU-8 Staaten einführte. Die Politik der offenen Türen führte in den ersten zweieinhalb Jahren nach der Erweiterung im Jahr 2004 zu einer geschätzten Arbeitermigration von 450.000 bis 600.000 Menschen. Dies ist etwa dreißig Mal so viel wie man zuerst vermutet hatte. 

Trotz der eindeutig positiven Auswirkungen der Einwanderung von Arbeitern für die britische Wirtschaft hatte sich die Regierung am 24. Oktober 2006 nicht dazu durchringen können, die gleichen liberalen Kriterien für Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien einzuführen (EurActiv vom 25. Oktober 2006). Unter den angekündigten Prinzipien war es nur einer Handvoll Experten und etwa 20,000 gering qualifizierten Arbeitskräften erlaubt in der Lebensmittelindustrie und in der Landwirtschaft in Großbritannien zu arbeiten. Nur Selbstständige aus Rumänien und Bulgarien wurde der Aufenthalt in Großbritannien erlaubt.

Die nächste Erweiterungswelle – die Türkei im Blickfeld

In der Türkei leben 70 Millionen Menschen – fast so viele Einwohner wie in den zehn neuen Mitgliedstaaten zusammen.  Wenn die Türkei nun Mitglied werden sollte, wäre sie nach Deutschland bevölkerungsmäßig das zweitgrößte Land innerhalb der EU.  Die Auswirkungen der letzten Erweiterungsrunden auf den Arbeitsmarkt, zusammen mit den Erfahrungen der derzeitigen Übergangsregelungen, werden mit Sicherheit Einfluss auf die Funktionsweise einer EU mit 28+ Mitgliedern haben.

Die unten angeführten Artikel analysieren mögliche Szenarien für den türkischen Arbeitsmarkt in Zusammenhang mit der Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft:

Positionen:

Der European Citizens Action Service (ECAS) war eine der ersten Organisationen, welche die von den nationalen Regierungen vorgestellten Übergangsregelungen zusammengetragen hat.  ECAS hat ebenfalls eine Reihe von Empfehlungen sowohl für die europäischen Institutionen als auch die nationalen Regierungen entworfen.

Der ehemalige Kommissar für WettbewerbMario Monti, nun Vorsitzender von ECAS, sagte, dass die Übergangsregelungen so bald wie möglich auslaufen sollten.  Er ist der Ansicht, dass es keinen Zustrom gegeben habe, der die Aufrechterhaltung rechtfertigen würde und dass die unerwartete Verbreitung komplexer nationaler Quoten und die qualitativen Beschränkungen, die Lissabon-Strategie für einen flexiblen Arbeitsmarkt und mobile Arbeitnehmer unterlaufen würde.

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) sagte, dass die einwanderungsbedingte Belastung geringer ausgefallen sei als erwartet.  Tatsächlich ist die IOM der Ansicht, dass insbesondere die neuen Mitgliedstaaten Zielländer für Einwanderung werden würden, wenn man „die zunehmende wirtschaftliche Konvergenz, das Wachstum und den verbesserte Lebensstandard“ mit in Betracht zieht.

Beschäftigungskommissar Vladimir Spidla sagte, dass die Freizügigkeit von Arbeitnehmern keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte der EU-15 gehabt habe. Eigentlich, so Spidla weiter, hätten individuelle Länder und die EU als Ganzes hiervon profitiert.  Für Spidla ist die Freizügigkeit von Arbeitnehmern wichtiger als alle anderen Freiheiten der EU.

Der Stellvertreter des tschechischen Außenministers, Vladimir Müller, sagte, dass die Freizügigkeit von Arbeitnehmern die wichtigste Säule des freien Marktes der EU sei.  Einschränkungen seien daher nicht mit der Lissabon-Strategie vereinbar.  Er sagte weiter, dass die Tschechische Republik daher seit Beginn der Beitrittsverhandlungen für eine vollständige Freizügigkeit plädiert habe.  Dies sei der einzige Weg zu einem wettbewerbsfähigen und innovativen Europa.

Gerd AndresStaatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sagte, dass der Februarbericht der Kommission nicht die Auswirkungen der Übergangsphase mit einbeziehe.  Auch die geographische Lage von Deutschland und Österreich sei nicht mit der von Frankreich oder Großbritannien zu vergleichen.  

Links Zusammenfassung

Leserbriefe
Switzerland is a plus for Europe
Miguel Mesquita da Cunha
Reflecting on Cyprus
Michalis Firillas, Haaretz/International Herald Tribune
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