Wie erwartet teilte der tschechische EU-Erweiterungskommissar Štefan Füle mit, die Kommission habe Island grünes Licht erteilt, da das Land die Kopenhagener Kriterien für einen EU-Beitritt erfülle. Den Kriterien zufolge müssen beitrittswillige Länder eine institutionelle Stabilität als Garantie für eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung verwirklicht haben, über eine funktionsfähige Marktwirtschaft verfügen sowie in der Lage sein, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen.
Die Mitteilung der Kommission berücksichtigt politische, wirtschaftliche und rechtliche Kriterien. In dieser Hinsicht wurde Islands Leistung als befriedigend eingestuft, daher die positive Empfehlung.
Doch Füles betonte ausdrücklich, dass es auf dem Weg zur Erweiterung keine Abkürzungen gebe. Bei künftigen Entscheidungen werde er nur die tatsächlichen Fortschritte Islands berücksichtigen.
Steuerung von Erwartungen
Nun liegt vieles in den Händen der Mitgliedstaaten. So wurde der Kommissar über mögliche Rückschläge befragt, die sich aus dem Problem der Icesave-Entschädigungen ergeben könnten (siehe "Hintergrund").
Füle vermittelte die Botschaft, dass bilaterale Probleme keinen Einfluss auf Einschätzungen haben sollten, ob sich ein Land an die EU-Regeln halte.
Es gebe keine direkte Verbindung zwischen den bilateralen Gesprächen einerseits und der Kommissionsmitteilung andererseits.
Jedoch könnten Großbritannien und die Niederlande wenig geneigt sein, sich an das europäische Regelwerk zu halten, wie die intensiven Gespräche nicht nur über den isländischen EU-Beitritt, sondern auch über den IWF-Streit gezeigt haben.
Selbst wenn die isländische Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eine gute Ausgangsbasis für das Land darstellt, die Regeln des acquis communautaire zum Binnenmarkt umzusetzen, so wies die Mitteilung der Kommission nichtsdestotrotz auf Bereiche hin, in denen weitere Fortschritte nötig sind.
So stufte sie die Unabhängigkeit der Justiz als einen derartigen Problembereich ein. Die Vorherrschaft des Ministers für Justiz und Menschenrechte bei Ernennungen im Justizwesen werfe in Anbetracht der beratenden Funktion des Evaluationsausschusses und des Obersten Gerichts Fragen über die tatsächliche Unabhängigkeit von Richtern auf.
Ein weiterer Problembereich betrifft mögliche Interessenskonflikte. Der Bericht weist darauf hin, dass die Finanzkrise Fragen über mögliche Interessenskonflikte im öffentlichen Leben des Landes aufgeworfen habe, die unter anderem die engen Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft in einem bevölkerungsarmen, geografisch isolierten Land beträfen.
Die Beitrittsgespräche könnten ebenfalls in den Bereichen Fischerei, ländliche Entwicklung, freier Kapitalverkehr und Finanzdienstleistungen auf Probleme stoßen.
Die bedeutendste Hürde auf dem Weg zu einem isländischen EU-Beitritt könnte jedoch im Euroskeptizismus liegen, der sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Parteienlandschaft eine bedeutende Rolle spielt. Hier kann Brüssel nur sehr wenig ausrichten.
Mehrere Umfragen, die zwischen August 2005 und September 2009 von verschiedenen Umfrageinstituten durchgeführt wurden, zeigen zwar Unterstützung für einen Beginn der Beitrittsverhandlungen. Die Mehrheit der Isländer lehnt eine volle EU-Mitgliedschaft jedoch durchweg ab.
Dies spiegelt sich auf politischer Ebene im Widerwillen der Links-Grünen Bewegung und der Unabhängigkeitspartei wider, sich dem Europagedanken zu verpflichten.




