Der Bericht der Kommission vom 8. Februar enthält keine spezifischen Empfehlungen. Stattdessen sagte der Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit Vladimir Špidla, es sei eine „strenge und umsichtige Analyse der Tatsachen“ hinsichtlich der Arbeitnehmermobilität innerhalb der Union. Anhand einer Fülle statistischer Daten überprüft der Bericht die ersten zwei Jahre der bis zu sieben Jahre langen Übergangsphase. Angeführt werden unter anderem wirtschaftliche Argumente gegen die zwei Jahre alten Beschränkungen für Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten. . Dieser Bericht ist im Beitrittsvertrag von 2003 vorgeschrieben, welcher die Basis der Beitrittsrunde von 2004 bildete.
In ihrer Bewertung betont die Kommission, dass „Einwanderung aus nicht-EU-Staaten ein viel wichtigeres Phänomen“ sei, als die Freizügigkeit von Arbeitskräften innerhalb der EU.
Die Mitgliedstaaten können frei entscheiden, ob sie die Übergangsregelungen für ihr Land so belassen, ändern oder aufheben wollen. Sie haben bis Ende April 2006 Zeit, ihre Entscheidung bekannt zu geben. Bis jetzt haben Finnland, Griechenland, Portugal und Spanien angedeutet, dass sie die Übergangsregelungen aufheben wollen. Derweil haben Deutschland und Österreich gesagt, dass sie ihre Politik nicht ändern würden. Wenn ein Mitgliedstaat die Frist nicht einhält, wird automatisch das Gemeinschaftsrecht in Kraft gesetzt (was bedeutet, das keine Übergangsregelungen bezüglich der Freizügigkeit von Arbeitnehmer mehr angewendet werden dürfen ).
Der Streit um die Übergangsregelungen ist eng mit der Dienstleistungsrichtlinie verknüpft, welche teilweise den Zufluss von Arbeitskräften innerhalb der EU steuert. Gegner dieser Richtlinie befürchten, dass relativ Billiglohnarbeiter aus dem Osten die Sozial- und Arbeitsmarktsvorschriften ihres Herkunftslandes anwenden können und auf diese Weise westeuropäische Lohn- und Sozialniveaus untergraben.



