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Mazedonier, Montenegriner, Serben planen EU-Reisen [DE]

Veröffentlicht 01. Dezember 2009 - Aktualisiert 20. Mai 2010
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Die EU-Mitgliedstaaten haben gestern (30. November) beschlossen, dass die Bürger Mazedoniens, Montenegros und Serbiens die meisten Länder Europas ab dem 19. Dezember ohne Visum bereisen dürfen, wodurch Reisewillige nun Pläne für ihre Ferien im Ausland machen können.

Die neue Visumfreiheit gilt für alle Mazedonier, Montenegriner und Serben mit biometrischen Pässen. Damit dürfen sie im Schengenraum bis zu 90 Tage während einer 6-Monatsperiode reisen.

Personen ohne biometrischen Pass und Bewohner des Kosovo mit von der Koordinierungsdirektion in Belgrad ausgestellten serbischen Pässen benötigen weiterhin ein Visum. Gleiches gilt für Personen, die während eines kurzen Aufenthalts arbeiten möchten oder länger als 90 Tage bleiben. Diese benötigen eine Arbeitserlaubnis und ein Visum.

Die Europäische Kommission öffnete den Dialog zur Visumbefreiung Anfang 2008 mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Albanien sowie Bosnien und Herzegowina. Der Schwerpunkt des Dialogs war der Fahrplan der Europäischen Kommission,, der die Bedingungen für jedes Land festlegte.  

Die Europäische Kommission schlug eine Aufhebung der Visumbedingungen für die ersten drei Staaten im Juli 2009 vor, das Europäische Parlament äußerte sichim November 2009 dazu positiv (EurActiv vom 16. Juli 2009).

Der Schritt zur Visumfreiheit wurde von den Bürgern Serbiens, mit 7,5 Millionen Einwohnern die größte der drei ehemals jugoslawischen Republiken, mit Spannung erwartet. Einige fürchteten jedoch, es könnten sich Spannungen in Bosnien und Herzegowina entzünden. In der Tat können ethnische Serben dort zwei Pässe haben. Letztes Jahr erleichterte die EU die Visumbestimmungen für einige Serben: Die Visa wurden günstiger und einfacher zu erhalten für Studenten, Athleten, Journalisten sowie für Familienbesuche und für Serben, die in EU-Unternehmen arbeiten.

Belgrads EU-Beitrittshoffnungen werden immer noch von den Niederlanden blockiert, da sich der des Völkermords bezichtigte bosnische Serbe Ratko Mladic wahrscheinlich in Serbien versteckt (siehe EurActiv LinksDossier  EU-Beziehungen zum Westlichen Balkan).

Mehr Anstrengungen von Albanien und Bosnien-Herzegowina nötig Albanien und Bosnien-Herzegowina, die ebenfalls am Visumdialog beteiligt sind, wurden nicht in die Entscheidung vom 30. November aufgenommen. Die jüngste Einschätzung der Kommission zeigt, dass sie noch nicht allen Forderungen entsprechen.

Die Kommission hat ihre Unterstützung für beide Staaten zur Durchführung der notwendigen Reformen erhöht. Eine neue Bewertung wird zwischen September 2009 und Februar 2010 durchgeführt. Sobald die beiden Staaten die notwendigen Fortschritte bei der Umsetzung der Fahrpläne erreicht haben, wird die Kommission Visumfreiheit für ihre Bürger vorschlagen.

Stellungnahmen: 

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission Jacques Barrot, zuständig für Justiz und Inneres, unterstrich die politische Bedeutung der Entscheidung für die Mobilität der Bürger aus den drei betroffenen Ländern. „Durch die Vereinfachung der Mobilität für Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien, wird die EU weitere Kontakte zwischen der Union und diesen Ländern stärken und eine neue Ära der Zusammenarbeit eröffnen“, sagte Barrot.

Er betonte die gemachten Reformen der Länder in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit während der letzten zwei Jahre.

„Die heutige Entscheidung spiegelt eine klare europäische Perspektive der westlichen Balkanländer wider und ist das Ergebnis der harten Arbeit der betroffenen Länder, die Voraussetzungen für die Visum-Liberalisierung zu erfüllen“, sagte EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn.

„Ich begrüße diese Entscheidung, die ein wichtiger Schritt im Prozess der Annäherung mit diesen Ländern darstellt“, sagte der französische Immigrationsminister Eric Besson Reportern, nachdem die EU-Innenminister diesen Schritt gebilligt hatten.

Besson sagte, er habe seine EU-Amtskollegen dazu ermutigt, „den Prozess mit allen Staaten des Westlichen Balkans fortzusetzen, insbesondere mit Bosnien und Herzegowina und Albanien, sobald die Europäische Kommission ihren Fahrplan für die Länder abgeschlossen hat.“

Er äußerte die Hoffnung, dass ein ähnlicher Prozess auch für das Kosovo ins Leben gerufen werden könnte. 

Hintergrund : 

Die EU hat am 16. Juli 2009 entschieden, dass die Bürger aus Mazedonien, Montenegro und Serbien ab Ende 2009 ohne Visumsbeschränkungen in den Schengenraum reisen können. Damit folgten sie den Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 15. Juli (EurActiv vom 16. Juli 2009).

Allerdings wird weiterhin Visumpflicht für Bürger aus Albanien und Bosnien und Herzegowina gelten, bis beide Länder auch die Kriterien aus Brüssel erfüllen.

Das Kosovo fällt nicht unter die Initiative der Kommission. Die ehemalige serbische Provinz ist ein Fall ‚sui generis’, da es von vier EU-Staaten (Spanien, Zypern, Rumänien und die Slowakei) nicht anerkannt wird (EurActiv vom 19. Oktober 2009).

Der Schengenraum besteht aus 28 europäischen Staaten: allen EU-Staaten außer Großbritannien und Irland sowie drei Nicht-EU-Mitgliedern: Island, Norwegen und die Schweiz.

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