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Rumänischer Anti-Korruptions Wachhund "erdrosselt"

Veröffentlicht 23. April 2010
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Eine kürzliche Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts, die Vorrechte einer Agentur, die Korruption bekämpfen soll – auf Drängen der EU ins Leben gerufen -  zu "kastrieren", ist "ein kleiner Staatsstreich", berichtet die Press in Bukarest heute (23. April).

Gestern (22. April) veröffentlichte das Amtsblatt in Bukarest eine Entscheidung des Verfassungsgerichts, die vor einer Woche getroffen worden war und die die Fähigkeit des rumänischen Anti-Korruptions-Wachhunds, gegen Politiker hart durchzugreifen, schwer einschränkt (siehe „Background“).

Die Nationale Integritätsagentur (ANI) wird als Rumäniens bestes Instrument zur Erfüllung der Versprechen des Landes, mit der Korruption fertig zu werden, gesehen.

Einige der Entscheidungen des höchsten Gerichtshofs haben scheinbar eine überraschende Richtung genommen. Die Steuererklärung und Finanzaufstellung von Personen im öffentlichen Dienst wird nicht mehr veröffentlicht, da dies ihre Privatsphäre verletze, urteilt das Gericht.

Nur die Steuererklärung und Finanzaufstellung von Abgeordneten werden weiterhin im Internet veröffentlicht, da beide parlamentarische Kammern Rumäniens ihre Veröffentlichung anfordern. Das Verfassungsgericht habe die interne Parlamentsregulierung nicht als verfassungswidrig befunden, berichtet die Presse.

Das Verfassungsgericht nannte auch die Überprüfung des persönlichen Vermögens von Politikern unkonstitutionell, welche die ANI durchführte, da sie den Eindruck einer „Paralleljustiz“ schafften.

Die ANI darf das Gericht nicht mehr auffordern, persönliches Eigentum zu beschlagnahmen, sollte der Besitzer nicht in der Lage sein, eine ausreichende Erklärung darüber abzugeben, wie er dazu gekommen ist, da dies der Unschuldsvermutung widerspreche, so das Gericht.

Zwei Drittel der Verfassungsrichter von der ANI untersucht

Die Tageszeitung Adevarul nannte die Entscheidung des Verfassungsgerichts „einen kleinen Staatsstreich“ und zeigte auf, dass sieben von neun der Verfassungsrichter zurzeit unter Untersuchung durch die ANI standen.

Ihrerseits behaupteten die sieben Richter, sie seien nie darüber informiert worden, dass die ANI gegen sie vorgehe. Die Tageszeitung Gandul schrieb, die ANI sei vom Verfassungsgericht „kastriert“ worden.

In einer Rede in Brüssel gestern (22. April), bei der er den Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso traf, sagte der rumänische Präsident Traian Basescu, sein Land werde zu seinem Wort stehen, gegen die Korruption vorzugehen.

Basescu: die ANI wurde „ausgelöscht“

„Rumänien wird seinen Verpflichtungen nachkommen und wird eine funktionierende Integritätsagentur haben, die dazu in der Lage ist, ihre Aufgabe zu erfüllen, das Einkommen derer an der Macht zu überprüfen und die Herkunft ihres Wohlstands zu untersuchen“, so Basescu.

Er sagte, er werde sicherstellen, dass dies geschieht, obwohl „die ANI praktisch vom Verfassungsgericht ausgelöscht wurde“.

Kommisionspräsident Barroso war „besorgt“ über die mögliche Schwächung der ANI, von der er sagte, sie brauche eine stärkere legale Grundlage, um ihre volle Unabhängigkeit zu garantieren und ihre Untersuchungsfähigkeit zu gewähren.

„Wir hoffen, dass Rumänien sein Engagement halten wird. Rumänien hat bezüglich der Agentur seine Zusicherung gegeben. [Die Agentur] ist nicht für die Kommission an sich von Bedeutung: sie ist bedeutsam für die Modernisierung des Systems und der Gesellschaft Rumäniens.“

Er sagte, die Agentur sei eine „Priorität“ in einem Land, in dem ernsthafte Probleme mit der Korruption erkannt worden, die nach wie vor existieren.

Barroso deutete auch an, dass er nicht nur für die EU-Exekutive spreche sondern auch für die Mitgliedsstaaten, die sich um die Korruption in den neuen Mitgliedsstaaten sorgen.

„Wir sehen dies nicht als ein Problem der Kommission an. Wir sehen es als ein Problem für die Garantien, die der Europäischen Union gegenüber gemacht wurden.“

Hintergrund : 

Am 15. April erklärte das Verfassungsgericht Rumäniens die Hauptkompetenzen der Nationalen Integritätsagentur (ANI) für verfassungswidrig, wodurch es die Kritik seiner Staatsobersten hervorrief (EurActiv 19.04.10). 

Das Verfassungsgericht wurde von einem Anwalt im Namen von früherem Senator Serban Bradisteanu angerufen. Die ANI hatte einen Bukarester Gerichtshof aufgefordert, aufgrund von Betrugs- und Unterschlagungsanschuldigungen gegen ihn Eigentum im Wert von vier Millionen Euro zu konfiszieren. Bradisteanu wird beschuldigt, vier Millionen Euro Schmiergeld angenommen zu haben, um einem Pharmakonzern einen öffentlichen Auftrag zu verschaffen.

Die Entscheidung des Gerichts werde einen Effekt auf den Zugriff des Landes auf europäische Gelder haben, sowie auf Rumäniens Pläne, der passfreien Schengenzone beizutreten, warnte ANI-Präsident Catalin Macovei.

Als Rumänien und Bulgarien am 1. Januar 2007 der EU beitraten, blieben Probleme mit der Justizreform und dem Kampf gegen die Korruption – wie in Bulgariens Fall – mit dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität bestehen. Ein System der Zusammenarbeit und Kontrolle (CVM) wurde eingerichtet, um beiden Ländern dabei zur Seite zu stehen und alle sechs Monate Berichte vorzulegen.

Sowohl Bulgarien als auch Rumänien haben ihre Absicht erklärt, 2011 Mitglieder der grenzfreien Schengenzone zu werden. So eine Entscheidung kann jedoch an die Leistung unter der CVM gebunden sein.

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