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Erweiterungskommissar Olli Rehn kritisierte einen Antrag des türkischen Generalstaatsanwaltes, die Regierungspartei Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) zu verbieten. Rehn sagte, dies stehe nicht in Einklang mit den demokratischen Normen, die von einem möglichen EU-Mitgliedstaat erwartet würden.
In einer normalen europäischen Demokratie würden politische Fragen im Parlament debattiert und über den Gang zur Wahlurne entschieden, nicht in Gerichtssälen, sagte Rehn nach der Entscheidung des Generalstaatsanwaltes Abdurrahman Yalcinkaya, das Verfassungsgericht aufzurufen, die Partei AKP des Premierministers Recep Tayip Erdogan zu verbieten. Yalcinkaya wirft der Partei anti-säkulare Aktivitäten vor.
Die Exekutive sollte sich nicht in die Arbeit des Gerichtes und das Rechtssystem sollte sich nicht in die demokratischen politischen Prozesse einmischen, fügte Rehn hinzu.
Starke Kritik äußerte auch die deutsche Regierung: Der Vorschlag untergrabe die Bemühungen der Türkei um einen EU-Beitritt. Der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier sagte jedoch, er sei überzeugt, dass das Gericht den Antrag umgehend abweisen werde.
Die slowenische EU-Ratspräsidentschaft hielt die politische Führungsspitze der Türkei an, diese Angelegenheit nicht die Aufmerksamkeit von den Reformen nehmen zu lassen, die notwendig seien, um die Beitrittsgespräche weiter voranzutreiben.
Vor nur wenigen Wochen hatte die säkulare Oppositionspartei CHP ein Dossier eingeführt, das die Gültigkeit von Verfassungsänderungen anfechtet, die das Parlament im Februar 2008 vorgenommen hatte, um es Frauen zu erlauben, an Universitäten islamische Kopftücher zu tragen.
Der türkische Generalstaatsanwalt Yalcinkaya sagte am 14. März 2008, es gebe ausreichend Beweise, dass die AKP gegen die säkulare Verfassung des Landes verstoßen habe, die jegliche religiöse Einflussnahme auf staatliche Aktivitäten verbietet.
Die AKP hat islamische Wurzeln. Ihr Vorsitzender Erdogan betont jedoch, dass die politischen Ansichten der Partei sich verändert hätten. Er argumentiert, dass das Kopftuchverbot es einer Großzahl von Mädchen verwehre, eine Hochschulausbildung wahrzunehmen – in einer Nation, in der etwa zwei Drittel der Frauen ein Kopftuch trügen.
Die ergriffene Maßnahme ziele nicht auf die Partei Gerechtigkeit und Entwicklung ab, sondern sei der Wille des Volkes, betonte Erdogan.
Laut eines Regierungsbeamten diskutiere Erdogans Regierung derzeit mit Mitgliedern der AKP eine rechtliche Strategie, falls das Gericht dem Antrag des Generalstaatsanwaltes stattgibt. Eine Möglichkeit wäre, dass die Regierung das Gesetz ändert, um das Verbot von politischen Parteien zu erschweren und den Staatsanwälte Befugnisse zu nehmen, so berichtet eine türkische Tageszeitung.
Das Verfassungsgericht sagte, es habe gestern (17. März 2008) mit der Prüfung des Antrags begonnen. Es wird innerhalb von zehn Tagen entscheiden, ob es dem Antrag stattgibt.
Seit den 1970er Jahren hat das oberste Gericht aus ähnlichen Gründen bereits die Schließung vier weiterer islamisch-orientierter Partei angeordnet.
Yalcinkaya will weiterhin, dass Erdogan selbst sowie 70 weitere Politiker, Präsident Abdullah Gül eingeschlossen, für die kommenden fünf Jahre mit einem Politikverbot belegt werden.