Bei der Vorstellung des Paketes der Kommission im Parlament, hob der Kommissar für Beschäftigung Vladimir Spidla besonders zwei der insgesamt 18 im Juli vorgeschlagenen Maßnahmen hervor: den Entwurf einer Richtlinie für die Bekämpfung von Diskriminierung und die überarbeitete Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats.
Erstere zielt darauf ab, jegliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Religion oder einer Behinderung außerhalb des Arbeitsplatzes zu beseitigen und solle den Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürgern zu mehr Klarheit und Gewissheit bezüglich der Rechtslage verhelfen, so Spidla.
Das heiße allerdings nicht, dass überall die gleichen Regeln anzuwenden seien. Im Versicherungs- oder Finanzwesen solle es beispielsweise weiterhin möglich sein, Menschen aufgrund ihres Alters oder ihrer Behinderung unterschiedlich zu behandeln, fügte er hinzu.
Zur Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats sagte Spidla, die 820 Betriebsräte, die derzeit in der Union etabliert seien, erfüllten ihren Aufgaben unzureichend. Angestellte würden bei Umstrukturierungen im Unternehmen häufig nicht richtig informiert und mit einbezogen.
Die Initiative ziele darauf ab, den sozialen Dialog in den Unternehmen auf supranationaler Ebene zu verstärken, fügte er hinzu.



