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Seit der Einführung des Vertrags von Maastricht im Jahr 1992 können EU-Bürger, die in anderen Mitgliedsstaaten leben und deren Nationalität sie nicht besitzen das Europäische Parlament wählen. Jedoch haben sich in 20 der 27 Länder nur wenige für die Wahl registrieren lassen.
In Polen haben sich nur 313 Auswanderer für die Wahlen zum Europaparlament im Juni registrieren lassen. Wie das polnische Radio berichtete sind dies nur etwa 3 Prozent der 10,000 EU-Bürger, die derzeit in Polen leben.
In Griechenland ist die Situation etwas positiver. 6505 Bürger von 140,000 haben sich hier registriert, so die letzte Erhebung aus dem Jahr 2001, nach Zahlen des Innenministeriums.
Belgien, Heimat der europäischen Institutionen ist nicht viel besser gestellt, da sich nur 11,18 Prozent der EU-Bürger registriert haben (66.203 von 592.390), nach Angaben des Wahlbüros des Landes.
Die Situation in Schweden ist ähnlich, dessen Wahlbehörde Valmyndigheten mitteilte, dass zwei Wochen vor der Schließung der Listen 219.000 EU-Bürger im Wahlalter im Land leben würden, sich aber nur 37.000 registriert hätten.
Zypern scheint die Ausnahme zu sein, da sich 4715 neue europäische Bürger (zusätzlich zu den bestehenden 2 054, die sich bereits 2004 haben registrieren lassen) registriert haben. Trotz der Bürokratiehemmnisse die die Registrierung mit sich bringe, sei dies ein Beindruckendes Ergebnis für die Unterstützer Europas, sagte die Cyprus Mail.
Julia de Clerck-Sachsse, eine Forscherin am Centre for European Policy Studies (CEPS) in Brüssel sagte, dass sie über die niedrigen Zahlen nicht überrascht sei. Es schockiere sie nicht im Geringsten. Es sei ein Phänomen, das bereits seit einer Weile in ganz Europa beobachtet werde, sagte sie gegenüber EurActiv.
Sie sagte ebenfalls, dass viele Auswanderer, insbesondere in Ländern wie Belgien, die zentral gelegen seien in ihre Heimatländer fahren würden, um dort zu wählen.
Wahlbeteiligung ist einer der Hauptsorgen vor den anstehenden Europawahlen, da die letzten Umfragen zeigen, dass die Teilnahme an der am 4. bis 7. Juni stattfindenden Wahl auf ein historisches Tief fallen könnte (EurActiv vom 13. April 2009).
Schwache Beteiligung in Europa, aber nationale Unterschiede bestehen
Obwohl Europäer das Recht dazu haben an den Wahlen zum Europaparlament in ihrem Wohnsitzland teilzunehmen (wenn dieses nicht ist dasselbe wie ihr Heimatland), ist ihre Beteiligung generell schwach. Im Jahr 1999 gaben nur 1,8 Prozent aller in Griechenland lebenden EU-Bürger ihre Stimme ab. In Dänemark lag die Zahl bei 2,1 Prozent. Nach Angaben der Kommission sei es in Irland, mit 43,9 Prozent der Stimmen viel besser gewesen.
Die Europäische Kommission glaubt, dass die meisten Bürger im Ausland sich über ihre Rechte im Klaren seien, sich aber nicht genug informiert fühlten, wie sie diese nutzen können.
In der Tat sind die Registrierungen für die Wahl in jedem der 27 Mitgliedsstaaten verschieden, da sie nationalen Wahlgesetzen unterliegen. In Polen, Deutschland und Frankreich müssen Auswanderer ein spezielles Formular zu ihrer örtlichen Verwaltungsbehörde bringen. In Litauen muss die offizielle Wahlregistrierung per Post gesendet werden und in Großbritannien muss die Registrierung online erfolgen. In anderen Ländern bedeutet der dauerhafte Wohnsitz ein automatisches Recht zu wählen.
Die Zeiträume der Registrierung sind ebenfalls unterschiedlich. Die Registrierung endet in Frankreich am 31.Dezember, während irische Bürger sich noch bis zu 15 Arbeitstage vor der Abstimmung registrieren lassen können.
Außerdem variieren die Registrierungskriterien von Land zu Land. Zum Beispiel kann ein EU-Bürger, der erst seit drei Monaten in Bulgarien lebt, dort nicht wählen, während in Tschechien andere EU-Bürger mindestens 45 Tage vor der Wahl im Land registriert sein müssen, bevor sie das Recht bekommen, dort wählen zu dürfen. In Zypern ist ein Minimum von sechs Monaten die Voraussetzung, während man in Luxemburg mindestens zwei Jahre gewohnt haben muss.
Der Fall Malta
Diese Unterschiede helfen den EU-Bürgen nicht weiter. Tatsächlich zeigt ein Vergleich des Wahlregisters von 2004 bis 2009, der letzte Woche veröffentlicht wurde, dass 996 von 1 050 im Jahr 2004 registrierten EU-Bürgern auf Malta nicht mehr registriert sind und daher am 6. Juni nicht wählen können.
Nach den Angaben von Joe Calleja, dem Vorsitzenden der staatlichen Wahlkommission, hätten alle nicht-maltesischen Bürger bis zum 31. März Zeit sich registrieren zu lassen, die die dies nicht getan hätten, würden automatisch aus dem Register entfernt. Die Situation sei deutlich anders, als die der maltesischen Bürger, die sich nicht für die Wahlen im Juni registrieren mussten. Die Bevölkerung sei ebenfalls darüber verwirrt, dass eine Werbekampagne den 1.050 nicht-maltesischen EU-Bürgern die sich 2004 angemeldet hatten vorenthalten habe, dass sie dies noch einmal tun müssten, um auch 2009 zu wählen.
Alle diese Menschen, die aus dem Register genommen wurden, haben nun 20 Tage Zeit, sich für die Aufnahme in das Wahlregister für 2009 zu bewerben. Die Anzahl der EU-Bürger, die sich zurzeit für die Europawahl angemeldet haben ist verschwindend gering, wenn man betrachtet, dass 19.000 zurzeit im Land leben.