Eine hochrangige Task Force aus EU-Finanzministern unter dem Vorsitz des Präsidenten des Europäischen Rats Herman Van Rompuy hat einen Vorschlag der EZB empfangen. Laut diesem müsste jeder EU-Mitgliedsstaat seinen Nachbarn beweisen, dass er es nicht verdient, für die Überschreitung der EU-Schuldenziele bestraft zu werden.
Anders gesagt, würden laut EU-Quellen Strafmaßnahmen wie der unterbrochene Zugang von solchen Haushaltssündern zu EU-Geldern komplett entfallen, wenn eine Mehrheit von Mitgliedsländern beschließt, dass die Strafe zu hart ist.
„Wenn es keine qualifizierte Mehrheit dagegen gibt, würden die vorgeschlagenen Sanktionen bestehen bleiben.“
Wen diesem zugestimmt wird, wäre diese Maßnahme eine wahre Machtergreifung seitens der Kommission, da die Beweispflicht bei dem beschuldigten Land liegen würde.
Vertragsänderung
Das einzige Problem dieses Vorschlags ist, dass er eine Änderung des Lissabonvertrags voraussetzt.
„Wir heißen den Vorschlag willkommen, aber wir wissen alle, dass er eine Vertragsänderung voraussetzen würde, ein Problem, das die Mitgliedsstaaten unter sich ausmachen müssen.
Es hat viel Gerede über eine Vertragsänderung gegeben, seit die EU anfing, die wirtschaftspolitische Koordination zu überholen. Jedoch hat die Idee wenig Unterstützung seitens der Mitgliedsstaaten gefunden, die Probleme hatten, den Vertrag überhaupt erst durchzusetzen, besonders in Irland.
Die Quelle sagte, die EU könne die politische Unruhe vermeiden, die mit einer Vertragsänderung einhergeht, wenn sie die Änderungen zu den wirtschaftlichen Sanktionen an das Beitrittsabkommen mit Kroatien anschließt, welches unmittelbar bevorsteht.
Rollentausch
Die Task Force unter Van Rompuy ist zurzeit dabei das Verfahren neu zu bestimmen, mit dem die EU die Überschreitung der vereinbarten Schuldenziele verhindert. Diese sind unter dem so genannten Stabilitäts- und Wachstumspakt definiert.
Der Pakt limitiert das öffentliche Defizit auf drei Prozent des BIP und die Staatsverschuldung auf 60 Prozent des BIP, was nach Beginn der Wirtschaftskrise jedoch weitgehend übersehen wurde.
Mitglieder, die die Dreiprozentgrenze überschreiten, sollen theoretisch einige ihrer EU-Gelder verlieren. Diesem Verfahren wird nur selten Folge geleistet, da es die Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedsstaaten voraussetzt. Der Vorschlag der EZB will diesen Vorgang herumdrehen, indem sie die Bringpflicht der Beweise auf die EU-Länder wirft. Diese müssen einer Mehrheit der anderen EU-Länder zeigen, dass die Bestrafung zu hart ist.
Letzte Woche unterbreitete die Kommission ihre eigenen Pläne zur Wirtschaftsführung, die ein detailliertes System zur Sanktionierung derjenigen Mitglieder enthält, die den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht Folge leisten.
Dem neuen Plan nach würden die Sanktionen über Regionalgelder hinausgehen und Fonds betreffen, die für Landwirtschaft und Fischerei gedacht sind. Damit würde sichergestellt werden, dass Frankreich, Spanien, Deutschland und Großbritannien, die größten Empfänger dieser Gelder, auf gleiche Art behandelt werden wie ost- und mitteleuropäische Länder, die vorwiegend von den Regionalgeldern profitiert haben (EurActiv 01.07.10).




