Trotz positiver Signale des EU-Kommissars Joaquin Almunia Anfang dieser Woche (EurActiv 04. März 2009), wies Barroso die Idee der Herausgabe von gemeinsamen EU-Anleihen, bzw. EU-gestützte Regierungsschuld, mit denen Geld für notleidende Mitgliedsstaaten aufgetrieben werden soll, entschieden zurück.
Er glaube nicht, dass es von großem Nutzen sei, über Pläne zu spekulieren, die überhaupt keine Chance hätten, umgesetzt zu werden, sagte er gestern (4. März 2009) Journalisten, als er die Vorschläge der Kommission für den am 19. und 20. März anstehenden EU-Gipfel präsentierte.
Auch wies Barroso Pläne entschieden zurück, einigen neuen EU-Mitgliedern einen Beitritt zur Eurozone im Schnellverfahren zu gestatten (EurActiv vom 1. März 2009). Dieses war von osteuropäischen Mitgliedstaaten und den Medien wiederholt gefordert worden.
Die Überarbeitung der Zulassungskriterien stehe außer Frage. Dies stünde auch überhaupt nicht auf der Tagesordnung, sagte er und argumentierte, dass eine solche Überarbeitung eine Destabilisierung der Eurozone bewirken könnte.
So wie weitgehend angenommen, machte die Kommission keinen einzigen Vorschlag (,) zur Einrichtung einer europäischen Behörde, die die Mängel der nationalen Regulierungsbehörden behebt, die diese bei der Überwachung von transnationalen Banken und Versicherungen aufweisen.
Es sei unrealistisch, an eine einzige Regulierungsbehörde in Europa zu glauben, sagte Barroso und bestätigte damit die Schlussfolgerungen der hochrangigen Expertengruppe zur Finanzüberwachung, die von Jacques De Larosière geleitet wird.
Kommission verfolgt De Larosière-Bericht im Mai weiter
Der letzte Woche veröffentlichte, so genannte De Larosière-Bericht (25. Februar 2009) sieht vor, ein doppelschichtiges System zu schaffen, in dem die Aufgabe makroprudentieller Überwachung einer neuen unter der Schirmherrschaft der EZB stehenden Körperschaft zugewiesen wird. Die mikroprudentielle Überwachung soll dagegen einzelnen, für jeweils einen globalen Konzern zuständigen, Überwachungsgremien überlassen werden, die von drei neuen EU-Behörden überwacht werden und letzlich, im Falle von Ungereimtheiten, Entscheidungen erzwingen können (EurActiv vom 26. Februar 2009).
Barroso betonte, dass die Kommission die Empfehlungen De Larosières größtenteils begrüße. Er verpflichtete versprach auch, bis Ende März konkrete Vorschläge zu einer Einrichtung der neuen Behörden zu präsentieren, statt auf die dreijährige Übergangsperiode abzuwarten, die in dem Bericht vorgeschlagen wurde.
Allerdings kann die Etablierung der neuen Behörden keineswegs als strukturelle Revolution der europäischen Finanzüberwachung gelten, denn die neuen Institutionen werden lediglich verbesserte Versionen der bestehenden EU-Behörden für die Bankenaufsicht (CEBS), Versicherungsaufsicht (CEIOPS) und Wertpapierregulierung (CESR) sein.
Außerdem ist es immer noch unklar, wie viele Kompetenzen diese, im Einfluss auf Überwachungsgremien von spezifischen multinationalen Bankinstituten erhalten werden. In vielen Fällen sind diese Gremien noch gar nicht etabliert worden.
In dem Dokument der Kommission zum De Larosière-Bericht, bestätigte die Kommission auch ihre Absicht im April eine „umfassende gesetzlich verankerte Richtlinie“ für die Überwachung von Hedgefonds und privatem Beteiligungskapital, sowie die Überarbeitung der Gehälter von Spitzenmanagern im Finanzsektor zu veröffentlichen.
Das Dokument kündigt außerdem weitere Maßnahmen an, die Derivate, Anlageprodukte für Kleinanleger, den Schutz der Bankkunden und die Vermeidung von Insolvenzen, durch die qualitative und quantitative Verbesserung des Kapitals von Finanzkonzernen, betreffen sollen.
Unterdessen erzielten EU-Diplomaten gestern eine Einigung zur Überarbeitung der Richtlinien für Rating-Agenturen, die die Kommission letzten November vorgeschlagen hatte (EurActiv vom 14. November 2008).



